Planung eines BHKW

  • So habe ich das auch in meinem Bau-Handbuch von RWE gefunden (DIN 18 015 Teil 1), allerdings ist das Handbuch knapp 20 Jahre alt. Die Frage ist ob sich an den Bemessungsvorschriften seitdem etwas geändert hat. Wenn die Norm weiterhin so gilt, könnten meiner Meinung nach auch die sechs Messezimmer als Wohneinheiten behandelt werden. Dann hätte das Anwesen insgesamt 12 Wohneinheiten, was lt. RWE-Handbuch eine Bemessungsleistung von 60 kVA ergibt. Das wäre etwas weniger als die errechneten (6*14,5*0,6 + 6*5*0,6=) 70,2 kVA.


    Die Frage ist nur ob dies – wenn es denn so ist – das Kraut fett macht. Zusammen mit den 55 kVA für die Wallboxen plus Scheune (4 kVA) landet man auch so deutlich oberhalb 100 kVA – es sei denn, die Gesamtleistung der Wallboxen ließe sich durch Vernetzung und entsprechende Programmierung auf beispielsweise 33 kVA begrenzen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Also meiner bescheidenen Meinung nach müsste das mit den Wallboxen so sein.

    Weil es ökonomischer Wahnsinn ist, die 55kw zusätzlich an Anschlussleistung zu bauen und per

    Baukostenzuschuss teuer zu bezahlen.

    Das muss doch steuerungstechnisch mit dem vorhandenen zu regeln sein ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Heidelberg Energy Control Wallboxen mit eingebautem Lastmanagement und schon werden aus 55 kW schlanke 11 kW insgesamt - oder mehr, so wie man es einstellt. Da kann man fein vorgeben, was sich in welchem Fall wie aufteilen soll. Preisgünstig und förderfähig bie der KfW.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Die Frage ist doch wie groß der aktuelle HA dimensioniert ist. Im Zweifelsfall muss der Ausführende bei den Messezimmern jeden Stromkreis einzeln berechnen, in der Scheune ebenso.

    sailor773 die 18015 ist zwar immer mal wieder überarbeitet worden aber die Anschlusswerte sind m.W. unverändert geblieben.

  • Die Frage ist doch wie groß der aktuelle HA dimensioniert ist. Im Zweifelsfall muss der Ausführende bei den Messezimmern jeden Stromkreis einzeln berechnen, in der Scheune ebenso.

    Nein das muss er nicht, es ist der Planung überlassen wie dies ausführt wird.


    Die DIN 18015 gibt wichtige Regeln vor, wenn er sich dran hält, hat er bewiesen das er "alles richtig gemacht hat."


    Besonders wichtig ist der Gleichzeitigkeitsfaktor, denn tatsächlich ist der Spitzenleistungen deutlich niedriger als die DIN dies unverbindlich vorgibt. Der Energieversorger hat keineswegs das Recht die Einhaltung der DIN zu verlangen. Wie zutreffend geschrieben sollte eine Leistungsminderung / Steuerung beim Wallboxen erfolgen. Diese müssen normalerweise nicht in den 1 - 2 Abendstunden wo Stromspitzen vorhanden sind mit voller Leistung betrieben werden.

  • Heidelberg Energy Control Wallboxen mit eingebautem Lastmanagement und schon werden aus 55 kW schlanke 11 kW insgesamt - oder mehr, so wie man es einstellt. Da kann man fein vorgeben, was sich in welchem Fall wie aufteilen soll. Preisgünstig und förderfähig bie der KfW.

    Das haben wir auch vorgeschlagen, das lehnte der Netzbetreiber ab mit der Begründung, das Lastenmanagement könnte ausfallen und dann ziehen alle Wallboxen je 11kw

  • Das haben wir auch vorgeschlagen, das lehnte der Netzbetreiber ab mit der Begründung, das Lastenmanagement könnte ausfallen und dann ziehen alle Wallboxen je 11kw

    Das ist Blödsinn, nach dem Installationsschema von Heidelberg hängen die Boxen alle zusammen an einer Sicherung zb. 32A (22KVA). Das bedeutet es können maximal 32A gezogen werden dann fällt die Sicherung.

  • Ja das es Blödsinn ist weiß ich auch aber wenn der Netzbetreiber die 5 Wallboxen wegen seiner eigenen Dummheit dann nicht freigibt ist es halt auch blöd.

  • Dann lass dir doch vom Hersteller der Wallboxen das gewünschte Bescheinigen und reiche die Bescheinigung beim VNB dazu ein.

    Beim VNB sitzen auch oft unerfahrene Leute rum.

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  • Ich muss gestehen, dass ich das Problem nicht ganz verstehe. Ich kenne da jemanden, der hätte nach dem Willen des Netzbetreibers > 120 A haben "müssen", hat einfach nur 63 A als einen Hausanschluss "normal" bestellt und das läuft seit 10 Jahren mit 8 Wohnungen, 3 Wallboxen, 30 kWp PV und einer Lagerhalle. Die Absicherung ist bisher nicht 1x gekommen - und selbst wenn, was pressiert es den Netzbetreiber...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: