Abrechnung mit Nachbarn

  • Ich denke mal, das du da am besten die Quelle fragst.
    Eine kurze Beratung am Telefon ohne in die Tiefe zu gehen sollte er bestimmt auch so machen, hoffe ich...
    Dann kannst du ja hier die Infos weitergeben.


    Oder Hr. Meyer postet mal eben selbst die Antwort, er ist ja jetzt auch hier als Mitglied dabei.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Original von gunnar.kaestle: das System, dass Herr Meyer mitentwickelt hat, um den Stromverkauf (an sich ist es ein Verkauf des Nutzungsrechtes am BHKW an die Hausgemeinschaft) auf rechtlich sichere Füße zu stellen, scheint brauchbar zu sein.


    Viele Betreiber machen es seit fast 10 Jahren so, ich bin überzeugt davon das es rechtlich absolut unangreifbar ist. Allerdings halte ich persönlich einige "Notwendigkeiten" für überzogen ( übertrieben). So laufen bei den meisten Betreibern die Gas- und Stromzähler weiter auf den Namen des Eigentümers etc. - das hier explizite der Name "GbR" auftauschen muss, "Wohngemeinschaft" oder ähnliches halte ich für Rechtlich nicht haltbar und/oder durchsetzbar.


    Für größere ( komplexere) Objekte mag aber das Konzept so notwendig sein, nicht aber für Objekte in dem der Eigentümer Mitbewohner ist. @:-