Abrechnung mit Nachbarn

  • Guten Tag,
    bei uns wird demnächst ein Ecopower eingebaut. Es gibt bei uns im Haus 4 Parteien (Eigentümer), die alle auch am Ecopower beteiligt sind. Nun sagte uns der Elektriker am Freitag, dass es so ziemlich unmöglich ist, den eigen produzierten Strom zu zählen, wie er sich in die 4 Wohnungen verteilt. Die Stromverbräuche sind nämlich stark asymetrisch. Wir wollten das eigentlich um korrekt abzurechnen. Wie wird so was physikalisch geschalten? Alles klar?


    Gruß Martin

  • Hallo Martin,


    also auf die schnelle fällt mir da auch keine Lösung ein. Gewöhnlich wird für das ganze Haus ein Bezugszähler und ein Lieferzähler installiert. Die beiden Zähler sind gegenseitig Rücklaufgesperrt, damit sie auch nur dann Zählen was sie sollen. Hinter den Bezugszähler kommen dann eigene geeichte Unterzähler, die den jeweiligen Stromverbrauch der einzelnen Wohnungen zählen. Und genau da liegt das Problem, diese Zähler können nicht unterscheiden, ob der Strom vom EVU kommt oder vom eigenen Kraftwerk. Man müsste Lastgangmessungen und Abrechnungen machen um das festzustellen, was ein wahnsinns Aufwand bedeuten würde.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo!


    Zitat

    Hinter den Bezugszähler kommen dann eigene geeichte Unterzähler, die den jeweiligen Stromverbrauch der einzelnen Wohnungen zählen. Und genau da liegt das Problem, diese Zähler können nicht unterscheiden, ob der Strom vom EVU kommt oder vom eigenen Kraftwerk.


    Ich denke man kann es nur anteilig machen, oder ganz einfach, den "eigenen" strom zum gleichen Preis verkaufen wie den zugekauften. Der "Gewinn" aus dem Stromverkauf minimiert dann eben die Heizkosten. Wichtig ist das sich die vier Eigent. halt vorher einig werden, wie man´s macht.


    Schwierig werden könnte es wenn mal ein Eigent. die Wohnung vermietet, und der Mieter sich aus irgent einem Grund benachteiligt fühlt!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Da hat Bruno recht!
    Macht es so wie wir auch,
    es werden normale Unterzähler iengebaut und jeder "bezahlt" erstmal den Strom den er verbraucht nach dem Tarif den ihr bei dem Versorger habt.
    Aus dem Werten des Hauptbezugs- und Lieferzählers habt ihr dann die Differenz die an Geld überbleibt, die dann gleichmässig verteilen.


    Oder wenn es gerechter sein soll, % anteilig an den Gesamteigenverbrauch der Unterzähler.


    Anders sehe ich keine günstige Lösung!

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo ihr alle,
    puh , das ist ein bißchen schwer zu verstehen. Jetzt mal langsam zum mitdenken:
    Erste Frage an Bernd: Meinst du, daß so ein Unterzähler auch den Strom zählen soll, der nicht vom E-Werk, sondern vom BHKW kommt?
    Zweite Frage: Habe ich es richtig verstanden, daß wenn man es so macht, wie du schreibst, daß es dann sogar die perfekte Lösung ist, wenn man erstmal den Strom der von außen kommt und dann den BHKW-Strom bezahlt und den letzteren nur virtuell. Oder ist das nur eine Annäherung an die Gerechtigkeit. Ein Problem ist nämlich, wenn eine Partei sehr, sehr wenig heizt, aber gleichzeitig viel Strom aus dem BHKW bezieht. Die Wärmezähler zeigen bei dem wenig an. Wie rechnet man ab, wenn man den eigens erzeugten Strom nicht anteilmäßig verrevhnen kann?


    Gruß Martin

  • JaNe


    Also ich versuchs mal schriftlich.


    Im Keller neben dem Dachs sind die Hauptzähler des Versorgers und dein Einspeisezähler.
    Die messen den Gesamtverbrauch oder Einspeisung des Hauses.
    Also sämtliche Verbräuche kumuliert die alle privaten Zähler der Wohnungen und wenn BHKWs läuft dessen Leistung wieder in Abzug oder halt nix beim Stillstand.
    Also wenn jeder Mieter 1 KWh bezieht hat man
    4 KWh -5,3 KWH BHKW = 1,3 KWh Einspeisung oder halt
    4 KWh - 0 KWH BHKW = 4,0 KWh Bezug


    Deine Jahresabrechnung wäre dann ungefähr so:
    Bezugszähler EVU = 4.000 KWh x 0,20 € = - 800 €
    Einspeisezähler = 12.000 KWh x 0,10 € = + 1.200 €
    Also bleiben 400€ übrig


    Mieter 1= 1.000 KWh x 0,20 € also 10% des Gesamtverbrauchs
    Mieter 2= 2.000 KWh x 0,20 € also 20% des Gesamtverbrauchs
    Mieter 3= 3.000 KWh x 0,20 € also 30% des Gesamtverbrauchs
    Mieter 4= 4.000 KWh x 0,20 € also 40% des Gesamtverbrauchs
    Wenn die 400€ also umgelegt werden bekommt Mieter 1 10%, Mieter 2 20%, etc....


    Du kannst nicht unterscheiden ohne eine aufwändige teure Steuerungstechnik, wer wann welchen Strom bekommt, ob der vom BHKW oder vom EVU kommt. Da wird nur vor dem öffentlichen Netz des EVUs gezählt was rein oder raus geht.
    Ob ihr dann euren eigenen Strom verbraucht ist eine Optimierung von euren Verbräuchen auf die Zeiten in denen das BHKW läuft.
    Dem internen Verteilernetz ist es völlig schnuppe wo der Strom herkommt, der hat ja keine Farbe, deshalb verbrauchst du auch trotzdem Atomstrom wenn du in der Nähe eine AKWs lebst, selbst wenn du Öko bezahlst!!


    Also gibt es für euch keine bezahlbare Lösung um Festzustellen wer wieviel BHKW Strom verbraucht hat, es wird einfach angenommen das derjenige der viel Strom braucht auch entsprechend viel Strom aus dem BHKW entnommen hat, das dies immer nur Näherungen sind ist völlig klar!
    Genauso ist es ja auch bei der Wärme, wen Ihr eine Spitzenlasttherme habt, wer will bestimmen wann wer ausgerechnet dies Wärme aus der Zusatzheizung bekommen hat? Die Energie geht ja erst einmal in den Puffer und mischt sich dort, im Grunde ist das Stromnetz euer großer Pufferspeicher.


    Ein bischen klarer?
    Ansonsten könne wir es auch telefonisch probieren, dazu eine PN senden, ich melde mich dann Abends wenn Ihr alle zusammen gekommen seit um die stille Post zu umgehen ;)

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bernd!


    Ist ein interessantes Rechenmodell, ich finde es nur unübersichtlich, das hierbei für die Nutzer der Strom "heruntersubventioniert" wird, und die Kosten für die Stromerzeugung (evtl Mehrverbrauch, teurere Wartung) voll bei der Heizung hängen bleiben!


    Wie wäre es wenn man den mittels zwischenzähler erfassten Verbrauch mit dem selben Preis abrechnet wie den vom EVU bezogenen, und den Ertrag sowohl für den im Objekt verbrauchten Strom, wie auch den rückgespeisten Strom in der Heizkostenabrechnung zur minderung der Betriebskosten einsetzt?


    Strom kaufen müßten die Eigentümer eh, ob mit oder ohne BHKW ,
    warum soll der eigenerzeugte Strom nicht die Heizkosten minimieren?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,
    also ich hab Nernds Beitrag jedenfalls so verstanden, wie du es beschreiben hast. Der eigens erzeugte Strom wird "virtuell" so verrechnet, wie wenn er von außen bezogen wird, zum gleichen Preis, und damit wird die Heizung billiger. Das erscheint mir plausibel. Ich denke, so werden wir es machen, auch der Vergleich mit dem Puffer und der Spitzenlasttherme ist plausibel.


    Gruß M.

  • Da hat der Gärtner aber noch vom Blumen pflanzen Erde in den Augen gehabt :D


    Ich hab doch extra den internen Strompreis dem Bezugstrompreis gleichgesetzt, und auch noch "Blau" gemacht...
    Lff hat es ja auch so verstanden wie ich es gemeint habe (y)


    Endlich einer der mich versteht ))))

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  • Hallo,


    Zitat

    Ich hab doch extra den internen Strompreis dem Bezugstrompreis gleichgesetzt, und auch noch "Blau" gemacht...


    Das hatte ich schon verstanden, trotz Erde usw.


    Ich dachte nur, Du würdeste den Rückgespeisten Strom mit bei der Stromrechnung abrechnen! Unter dem Strich ist es zwar egal, aber wenn man dann die Heizkostenabrechnung mit einem anderen Objekt vergleicht, dann sieht es für´s BHKW blöd aus.


    Ist irgentwie wie immer, es gibt Tausend möglichkeiten es abzurechnen, wichtig ist nur das sich die Beteiligten vorher darüber einig sind!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,


    das System, dass Herr Meyer mitentwickelt hat, um den Stromverkauf (an sich ist es ein Verkauf des Nutzungsrechtes am BHKW an die Hausgemeinschaft) auf rechtlich sichere Füße zu stellen, scheint brauchbar zu sein.


    Siehe auch die Referenzliste:
    http://www.energy-consulting-m…eferenzen_objektnetze.pdf
    und der Kommentar zum Beschluss der Bundesnetzagentur:
    http://www.bkwk.de/bkwk/aktuelles/technik/view_html?zid=304


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo,


    wie siehr es eigentlich bei dem Modell von Hr. Meyer mit der Märchensteuer aus?
    Muss ich, kann ich oder darf ich den Mietern, die dann ja meine Gesellschafter der GbR sind MwSt verlangen?


    Grüße Guido