Hallo,
leider konnte ich zu meinem persönlichen Fall nach vielen Recherchen im Netz nichts genaues finden.
Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und soll nach dem Wunsch meines Vermieters den Wärmecontracting Vertrag mit dem Anbieter selber abschließen. Das zu der Wohnung gehörige Objekt wurde 2019 neu gebaut und von Anfang an mit einem BHKW inkl. Contracting ausgestattet.
Normalerweise halten wohl die Eigentümer den Contracting Vertrag selber, mein Vermieter allerdings ist überwiegend im Auslang tätig und wollte somit, dass ich diesen Vertrag abschließe, was ich auch grundsätzlich erstmal nachvollziehen kann.
Nun habe ich den Vertragsentwurf erhalten und war ziemlich geschockt, da die Kosten deutlich über meinen bisherigen zu liegen scheinen.
Der monatliche Wärme-Grundpreis, der den Betrieb der Anlage, den Grundpreis für den Gasbezug, sowie die Verbrauchserfassung und Abrechnung beinhaltet, beträgt je Wohneinheit (umlagefähige Kosten): 60,11€ monatlich
Arbeitspreis Wärme: 6,2 ct/kWh brutto
CO2 Preis: 0,65 ct/kWh brutto
Hinzu kommt ein separater Stromliefervertrag:
Arbeitspreis: 22 ct/kWh brutto
Grundpreis: 9,75€/Monat
Ich habe erst nach Erhalt des Vertragsentwurfes ganz langsam verstanden, dass es sich hier um einen Contracting Vertrag handelt und was das bedeutet.
Ich frage mich allerdings, ist es rechtens, dass ich als Mieter den Vertrag abschließen muss?
Gibt es Kosten, die trotzdem nicht auf mich als Mieter umgelegt werden dürfen?
Kann ich eine genauere Aufschlüsselung des Grundpreises verlangen?
Handelt es sich hier um übliche Preise? (diese unterscheiden sich bis auf den enorm hohen Grundpreis (60€) kaum von meinen bisherigen Preisen)
Viele Grüße