Wärme Contracting Vertrag durch Mieter

  • Hallo,

    leider konnte ich zu meinem persönlichen Fall nach vielen Recherchen im Netz nichts genaues finden.


    Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und soll nach dem Wunsch meines Vermieters den Wärmecontracting Vertrag mit dem Anbieter selber abschließen. Das zu der Wohnung gehörige Objekt wurde 2019 neu gebaut und von Anfang an mit einem BHKW inkl. Contracting ausgestattet.

    Normalerweise halten wohl die Eigentümer den Contracting Vertrag selber, mein Vermieter allerdings ist überwiegend im Auslang tätig und wollte somit, dass ich diesen Vertrag abschließe, was ich auch grundsätzlich erstmal nachvollziehen kann.


    Nun habe ich den Vertragsentwurf erhalten und war ziemlich geschockt, da die Kosten deutlich über meinen bisherigen zu liegen scheinen.

    Der monatliche Wärme-Grundpreis, der den Betrieb der Anlage, den Grundpreis für den Gasbezug, sowie die Verbrauchserfassung und Abrechnung beinhaltet, beträgt je Wohneinheit (umlagefähige Kosten): 60,11€ monatlich

    Arbeitspreis Wärme: 6,2 ct/kWh brutto

    CO2 Preis: 0,65 ct/kWh brutto


    Hinzu kommt ein separater Stromliefervertrag:

    Arbeitspreis: 22 ct/kWh brutto

    Grundpreis: 9,75€/Monat


    Ich habe erst nach Erhalt des Vertragsentwurfes ganz langsam verstanden, dass es sich hier um einen Contracting Vertrag handelt und was das bedeutet.


    Ich frage mich allerdings, ist es rechtens, dass ich als Mieter den Vertrag abschließen muss?

    Gibt es Kosten, die trotzdem nicht auf mich als Mieter umgelegt werden dürfen?

    Kann ich eine genauere Aufschlüsselung des Grundpreises verlangen?

    Handelt es sich hier um übliche Preise? (diese unterscheiden sich bis auf den enorm hohen Grundpreis (60€) kaum von meinen bisherigen Preisen)


    Viele Grüße

  • Ich frage mich allerdings, ist es rechtens, dass ich als Mieter den Vertrag abschließen muss?

    Selbstverständlich musst Du den Vertrag nicht abschließen, kann Dich ja keiner zwingen. Das Problem ist das wenn Dein Vermieter Dich mit Wärme versorgt er nur die tatsächlichen Kosten auf Dich "weiterwälzen" darf. Bei dem Kontraktvertrag jedoch gilt dies nicht. In der Regel ist dieser wesentlich ungünstiger für den Mieter.


    60 € Grundpreis pro Monat zuzüglich Arbeitspreis .... ich bin sprachlos.

  • Ich würde mal schauen wer sich hinter dem "Anbieter" verbirgt. Ich habe auch schon mal mit dem Gedanken gespielt meine Frau ins "Contracting" einsteigen zu lassen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Wer auch immer sich "dahinter verbirgt", im BGB § 556c ist absolute Kostenneutralität vorgeschrieben, wenn der Vermieter auf Contrakting "umstellt". Ob dies hier der Fall ist, geht aus dem Beitrag nicht klar hervor, könnte man so sehen.


    Aber das war ja nicht die Frage des TE, für den es besser wäre, wenn der Vermieter weiter die Wärme liefert. Welche Verträge er unterzeichnet ist ihm überlassen.

  • Moin,


    bitte genau den Text lesen ! Es findet keine Umstellung der Lieferung statt sondern der Fragesteller will in eine neue Wohnung ziehen, dort werden Wärme und Strom per Contrakting geliefert.


    Hier gibt es keinen Ansatzpunkt zum meckern, die Kosten wurden Ihm vor Vertragsabschluss transparent genannt. Es ist wie im Kaufhaus, sehe ich ein Produkt das mir zu teuer ist habe ich immernoch die Möglichkeit es nicht zu kaufen - ganz einfach.

    Deshalb mein Rat an buggybeast71 ne andere Wohnung zu suchen. Punkt

  • ..nach dem Wunsch meines Vermieters den Wärmecontracting Vertrag mit dem Anbieter selber abschließen. ...

    Normalerweise halten wohl die Eigentümer den Contracting Vertrag selber...

    Offenbar will der Vermieter, der bisher selbst Vertragsnehmer war, den Vertrag auf den Mieter "abschieben" und jetzt bei der Neuvermietung soll der Mieter Vertragsnehmer sein.

    Ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und soll nach dem Wunsch meines Vermieters den Wärmecontracting Vertrag mit dem Anbieter selber abschließen.

    Auch wenn ich es öfter und genau lese, vermag ich nicht zu erkennen, ob der TE nun bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hat oder nicht. Ich verstehe es so, dass er offenbar bereits einen Mietvertrag hat und der Vermieter Vertragsnehmer des Wärmecontracting ist. In diesem Fall wäre es eine Umstellung.

  • Hi zusammen

    Und schonmal danke für eure Antworten.

    Um die zeitliche Abfolge klar zu machen.

    Ich habe erst einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nichts von einem contracting Vertrag steht. Dort steht nur drin, dass ich selber einen Vertrag mit dem Wärmelieferanten abschließen soll. Dies fand ich zunächst nicht weiter dramatisch.

    Dann erst habe ich den Anbieter (Gelsen.....) kontaktieren können und einen Vertragsentwurf erhalten. Der hat mich dann geschockt.

    Mir ist auch klar, dass neben den Verbrauchskosten Wärme und Strom vom Mieter auch Betriebskosten zu tragen sind, aber in diesen massiv hohen grundkosten von 60€ ist eben mit Sicherheit auch anderes Zeug drin wie z.b. Investitionen.

    Ich glaube auch nicht, dass mein Vermieter hier kosten unrechtmäßig auf mich abwälzen will, er weiß es mit Sicherheit auch nicht besser.

    Das blöde ist, im Internet findet sich einiges an rechten für Mieter , bei denen auf contracting umgestellt werden soll, aber so gut wie nichts für neue Mietverträge.


    Ach ja, und bis Ende Mai ist der Vermieter vertragshalter des contracting.

    Ab Juni soll ich dann übernehmen.

    Wenn es sich also dann um eine Umstellung handelt, mit welchen Kosten kann ich dann vergleichen, wenn ich Kostenneutralität fordere??.


    Ich möchte noch etwas hinzufügen. Von meinem Kontakt beim Anbieter des Contracting habe ich folgende Infos bekommen.

    Beim Contracting – also einer gewerblichen Wärmelieferung übernimmt der Wärmelieferant die kompletten Investitionskosten der Heizungsanlage.

    Dies ist vergleichbar mit dem Kraftwerk am Stadtrand, welches dann Fernwärme im Stadtgebiet liefert. Auch hier sind die Investitionskosten im Wärmepreis (Grundpreis) kalkuliert.Im Grundpreis sind auch alle Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die Betriebsführung (inkl. Notdienst) enthalten. Ebenso die Gebühren für den Gaszähler und die Verbrauchserfassungsgeräte in den Wohnungen

    Im Neubau sind all diese Kosten voll umlagefähig


    Dies alles zusammen klingt doch sehr unglaubwürdig. Investitionskosten, Instandhaltungs- oder Reperaturkosten sind mindestens laut BetrKV nicht umlagefähig. Und was soll die Aussage "Im Neubau wäre dies voll umlagefähig"?

    Warum sollte es bei einem Neubau andere Regelungen geben? Und wann ist es kein Neubau mehr? Ich bin nicht der erste Mieter. Das Haus wurde 2019 neu gebaut und die Wohnung hat bis Ende diesen Monats einen Mieter. Ich bin also der zweite Mieter.


    Vielleicht helfen euch diese Infos auch noch weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: 2 Beiträge von buggybeast71 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Moin

    Ich habe erst einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nichts von einem contracting Vertrag steht. Dort steht nur drin, dass ich selber einen Vertrag mit dem Wärmelieferanten abschließen soll.

    Wenn in dem Mietvertrag steht das der Vermieter keine Wärme liefert sonder der Mieter selbst einen solchen Vertrag abschließen muß ist doch der Drops gelutscht.

    Dann ist es auch völlig egal ob das Contracting oder Vertrakting oder Dingsbumstracting heißt, für solche Verträge gilt keine Heizkostenverordnung. Wie ich oben schon schrieb kannst du versuchen vom Mietvertrag zurückzutreten mit Begründung das die Konditionen des Wärmeliefervertrages bei Abschluss des Mietvertrages nicht bekannt waren.

    Dies alles zusammen klingt doch sehr unglaubwürdig.

    Nein klingt es nicht. Der Contractor ist ein eigenständiges Unternehmen, er kalkuliert seine Preise wie jeder Dienstleister so das am Ende Gewinn bleibt - sonst würde ihm das FA ganz fix die Bude zumachen. Er hat die Pflicht auf Nachrage seine Preise transparent zu machen um "Wucher" auszuschliessen.

  • Ich habe erst einen Mietvertrag abgeschlossen, in dem nichts von einem contracting Vertrag steht. Dort steht nur drin, dass ich selber einen Vertrag mit dem Wärmelieferanten abschließen soll.

    Da wird Dir sicher nur ein Anwalt oder Mieterverein weiter helfen können.


    Nach meinem Gefühl ist das unsauber und unzulässig gelaufen, denn möglicherweise sind Dir wichtige Informationen vorenthalten worden, was aber nur Du weißt. Für 12 x 60 € / Monat = 720 € beheize ich mein Haus ganzjährig.

  • Nach weiteren Recherchen, insbesondere was die schwammige rechtliche Lage angeht, kann ich nur eine persönliche Meinung festhalten. Die Betreiber zocken einen regelrecht ab. Die rechtliche Lage wird ausgenutzt, so lange es eben geht. Leider gab es nach 2013 keine wesentlichen rechtlichen Anpassungen.

    Ich kann selber nur hoffen, dass ich mit meinem Vermieter lösungsorientiert zusammen arbeiten kann und wir einen Kompromiss finden.