Rückbau eines Ecopower 1.0

  • Hallo ,

    es bestreitet ja keiner das es keine "Fachbetriebspflicht" gibt .

    Und einem Hobbybastler würde ich auch nicht raten an einer Gastherme oder ähnlichen Gerät "rum zu basteln ."


    In diesem Fall reden wir aber über den Vaillant Eco -Power 1.0 ein mit einem Otto Motor betriebenes Gerät .

    Die Motoreinheit wurde komplett von Honda geliefert . Honda hat aber in weiser Voraussicht die Gaseinheit bzw. Gassteuerung eingekapselt , so dass man erst unter erheblichen Aufwand und technischen Wissen an die Gaseinheit heran kommt.

    Die Motor- und Hydraulikeinheit liegt mit der Entfernung von 2 Schrauben und der Blende frei . Selbst die Blende der Pumpeneinheit ist nur gesteckt .

    Wenn also ein Hobbybastler der an seinem Auto oder Motorrad einen Öl.- Zündkerzen- Öl-Luftfilter Wechsel , ev. auch Ventileinstellung vornimmt könnte auch ohne Gefahr für sich und Andere diese Wartungs- Arbeiten am Eco-Power durch führen .

    Auch die Beseitigung der Undichtigkeit am Kapillar- Rohr des Sensor fällt darunter .

    Und wenn man schon über die Eigenschaft vom Dichtungs und Klebstoff Sicaflex äussert , sollte man sich vorher informieren . Weil eben dieses Dichtungsmittel hervorragende Eigenschaft hat , habe ich das für diese Undichtigkeit benutzt . Es ist ja auch nicht gerade billig.

    Es hat 4 Jahre , bis zur Demontage meines Eco-Power 1,0 gehalten .

    Gruß

  • Ob Motor oder Brenner ist rechtlich egal. Beides zählt als Gasgerät! Und für Laien ist die Grenze genau da, wo das erste Werkzeug benötigt wird (ein Werkzeug ist auch ein 10 ct Stück mit dem man zB eine Verkleidung entriegelt).

    So sieht das von der rechtlichen Seite aus.

  • Dazu sehe ich keinen Grund. Ich weis, wo die Grenzen verlaufen und habe es geschrieben.

    Wenn ich jeden Sch..... mit gesetzlicher Grundlage begründen könnte, wäre ich ein gutes Anwaltslexikon auf zwei Beinen und würde mir das gut bezahlen lassen.

    Wenn du sie hast, lies die TRGI, da steht schon was drin. Das wichtigste sind jedoch die Versorgungsbedingungen des Gasversorgers.

  • Blabla kommt von dir!

    Es ist ganz einfach so, am Gasgerät - und damit ist das gesamte Gerät gemeint - herrscht ohne wenn und aber FachbetriebsPFLICHT!

    D.h. es muß eine für Gasarbeiten zugelassene Firma beauftragt werden. Es reicht noch nicht einmal ein SHK- Fachmann aus der Familie......