BHKW als Ablösung einer bestehenden Fernwärmeanlage

  • Hallo liebes Forum,


    wir sind eine Reihenhaussiedlung von 17 Einheiten und sind per 20-Jahresvertrag noch bis 2026 an den lokalen Fernwärmelieferanten (Stadtwerke Hannover) gebunden. Für danach kam mir schon lange in den Sinn, ob nicht der Austausch der Fernwärme gegen eine BHKW-Anlage sinnvoll sein könnte.

    Leider weiß ich so ziemlich gar nix über technische und rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. ob in Hannover das überhaupt erlaubt ist, denn Fernwärme wird z.B. bei Neubauten vorgeschrieben). Ich habe unten mal versucht, zu beantworten, was ich in Unterlagen gefunden habe.


    In der angehängten Skizze habe ich unseren Hof grob skizziert. Jedes rote x steht für ein Haus, bei dem blauen "o" steht die Fernwärmeanlage, von dort führen sowohl Strom- als auch Wärmeleitungen in die einzelnen Häuser.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine Empfehlung geben könnte:


    (1) Ist die Idee, ein BHKW anstelle der Fernwärmeanlage zu betreiben, sinnvoll? Welche Kosten außer dem reinen Umbau und Verbrauchskosten sind zu berücksichtigen? Wie viele Jahre müsste so eine Anlage laufen, um sich zu amortisieren?

    (2) Ich bin mir sicher, dass man sowas nicht in Eigenleistung macht ;) Gibt es auf solche Umbauten / Planungen spezialisierte Ingenieurbüros (in Niedersachsen/oder vielleicht sogar Hannover), die hier die Planung und Koordination der Ausführung übernehmen könnten?

    (3) Was gäbe es sonst noch zu beachten?


    Vielen Dank für jede Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Korsawe




    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch: Ich weiß nicht, wieviel wir alle Nachbarn zusammen verbrauchen. 50 Personen, 17 Haushalte müsste man erstmal schätzen.

    Jährlicher Brennstoffverbrauch: Fernwärme gesamt 2020: 103.000 kWh


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Fernwärme

    Alter und Typ der der Heiztechnik: Anlage ist 2006 errichtet worden.

    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: nein, bei niemand

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe: ??

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: Warmwasser wird in jedem einzelnen Reihenhaus durch einen Wärmetauscher auch mit Hilfe der Fernwärme bereitet

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverbrauchsverhalten: nein

    Hydraulischer Abgleich durchgeführt: ??

    Temperaturen der Heizkreise: ??

    Art der Heizkörper: ??


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: Die Fernwärmestation ist auf 2330 m^2 auslegt. Anzahl Bewohner: ca. 50.

    Art und Baujahr der Immobilie: 2006-2007: Reihenhäuser in drei Reihen: je 6, 6 und 5 Einheiten in einer Reihe.

    Erfolgte Modernisierungen: keine

    Weitere geplante Modernisierungen: keine

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ??

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: vermutlich liegt Erdgas direkt in der Hauptstraße in die unsere Hofausfahrt mündet.

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: ja, natürlich, es wäre natürlich für alle 17 Einheiten gemeinsam

  • rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. ob in Hannover das überhaupt erlaubt ist, denn Fernwärme wird z.B. bei Neubauten vorgeschrieben).

    Häufig besteht Anschlusszwang, dass solltest Du klären. Stadtverwaltung und Fernwärmenetzbetreiber ansprechen und um Auskunft bitten.


    Einen KWK Zuschlag wirst Du aber selbst wenn es Erlaubt sein sollte, was ich stark bezweifle, nicht erhalten.


    Wenn Du Fernwärme verdrängst werden KWK Anlage nicht gefördert, da der Betrieb der Fernwärme nicht entgegengearbeitet werden darf.


    Letzteres kannst Du mit der BAFA abklären, aber ohne den KWK Zuschlag macht ein KWK Betrieb wenig Sinn.

  • Ich verstehe das so, dass es hier nicht um Fernwärme im wörtlichen Sinne geht sondern um ein Nahwärmenetz mit einem zentralen Wärmeerzeuger – und dass es nicht darum geht, dass einzelne Verbraucher zugunsten eines eigenen BHKW aus dem Netz aussteigen wollen (was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll wäre), sondern darum, den zentralen Wärmeerzeuger ab 2027 durch ein BHKW zu ersetzen. So weit richtig?


    Ökologisch würde das m.E. in jedem Fall Sinn machen. Ökonomisch könnte es für die Stadtwerke als Betreiber auch Sinn machen. Sofern aber die dort wohnenden 17 Haushalte den Betrieb übernehmen wollen, sehe ich als Hauptproblem, dass eine Eigenversorgung mit Steuer- und Abgabenfreiem BHKW-Strom so nicht möglich sein wird. Das dort verlegte Stromnetz gehört vermutlich den Stadtwerken. Aber selbst wenn nicht, fällt jedenfalls auf den im Quartier verbrauchten Strom die volle EEG-Umlage an. Weitere Umlagen und die Stromsteuer müsste ein Fachmann prüfen, und wenn man Pech hat, darf die Stadt auch noch Konzessionsabgabe verlangen. In Verbindung mit den zahlreichen tatsächlichen und rechtlichen Komplikationen (Betriebsführerschaft, Wartung – nicht nur fürs BHKW, sondern auch fürs Netz –, wer haftet bei Störungen, wer kauft/verkauft den fehlenden/überschüssigen Strom, was passiert wenn einer der 17 Haushalte nicht mitmacht oder dessen Erben später aussteigen wollen etc.) fürchte ich, dass so ein Vorhaben für eine Eigentümergemeinschaft eine Nummer zu groß ist.

    |__|:-)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vielen Dank für Eure Kommentare.


    Es wäre also einiges zu klären, insbesondere denke ich auch, dass wir den Betrieb nicht organisiert bekommen würden. Sobald wir mit dem aktuellen zentralen Versorger Gespräche führen müssen über die Vertragsverlängerung, kann man die Idee, auf KWK umzusteigen, ja mal ins Spiel bringen.


    Nochmals danke!

  • Sehr geehrter Herr Korsawe,


    Ihre Idee klingt sehr interessant.

    Bei 103.000 kWh Wärmebedarf denke ich, könnten wir unsere 5 kW-Brennstoffzellen-BHKW

    ins Spiel bringen.

    Die Anlagen liefern netto 4,2 kW/h el. Leistung und 7,5 kW/h thermische Leistung und sind zwischen 50% und 100% mudulationsfähig.

    Der ROI pro Anlage liegt bei max. Auslastung bei ca. 7 Jahren (10 Jahre Vollwartungskosten bereits eingerechnet).

    Gefördert wird durch die KfW mit der Förderung 433 mit 29.900€ pro Anlage


    Bei Interesse stehe ich Ihnen gerne für eine detaillietere Vorstellung zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Rothbart


    inhouse engineering GmbH

    t.rothbart@inhouse-engineering.de