Guten Abend,
auch auf die Gefahr hin, der 356. neue Forennutzer sein, der dieses Thema aufreißt, wollte ich trotz mehrmaligem Studiums des entsprechenden Leitfadens [1], dieses Musterfalls [2] und diverser Threads hier im Forum inkl. angehangener Dokumente doch noch einmal um Rat fragen, ob ich bei unserem konkreten Projekt soweit alles bedacht und korrekt berechnet habe. Teilweise konnte ich einzelne Detailfragen auch nach langer Recherche nicht genau klären. Ich weiß, dass eine (umfassende) steuerrechtliche Beratung hier nicht erlaubt ist, aber über "punktuelle Hinweise" zu möglichen Gedanken-, Rechen- oder sonstigen (v.a. groben) Fehlern würde ich mich sehr freuen.
In unserem EFH-Neubau wird voraussichtlich im Juni 2021 eine BLUEGEN BG-15 installiert (mit einer Vaillant ecoTEC plus VC 146/5-5 als Backup) und ich möchte in Bezug auf die USt. gerne für die Regelbesteuerung optieren, um die Anschaffungskosten (teilweise) erstattet zu bekommen. Es wird das KfW-Programm 433 mit Stand 02/2021 in Anspruch genommen, so dass KWK-Zuschläge bei der Stromeinspeisung nicht (mehr) in Anspruch genommen werden dürfen. (Off-Topic: Wer genau prüft das seitens der KfW oder sonstiger Stellen?)
Relevante Kenndaten der BG-15 laut Broschüre, FAQ
- Pel = max. 1,5 kW
- Pth = max. 0,85 kW
- Gasverbrauch 24.500 kWh p.a.
Daraus abgeleitet
- Stromerzeugung max. 13.140 kWh p.a
- Wärmeerzeugung max. 7.446 kWh p.a.
- Verhältnis Strom / Wärme: 63,83 % / 36,17 %
Vorsteuerabzug in Kombination mit KfW-Förderung
Wenn ich es in anderen Threads richtig verstanden habe, darf ich nur 63,83 % (Stromanteil, s.o.) der ausgewiesenen USt. aller "Eingangsrechnungen" per Vorsteuerabzug geltend machen!? Für die Ermittlung des KfW-Zuschusses rechne ich dann 0,4 * (1 - 0,19 * 0,6383) * Gesamtbrutto (Installation, etc. + Wartungsvertrag 10 Jahre)? Das heißt, ich kriege "erheblich" weniger der gezahlten USt. zurück, dafür aber ein bisschen mehr vom KfW-Zuschuss!? (Die möglichen 15.050 Euro werden in keinem Szenario mit Regelbesteuerung ausgereizt.)
AfA und jährliche Betriebskosten
Laut meinem Verständnis muss die BG-15 im Neubau heutzutage über 50 Jahre abgeschrieben werden, weitere Details dazu konnte ich aber keine finden. Geschieht dies linear mit 2 %? Auch hier werden wieder nur 63,83 % veranschlagt, korrekt? Und, wird nur das Gerät als solches oder auch die initialen Einbaukosten mit betrachtet?
Diese Abschreibung ist ja ein Teil der jährlichen Betriebskosten (BK). Daneben fällt mir regelhaft noch der Wartungsvertrag mit der jährlichen Zahlung ein. Der Gasverbrauch der BG-15 wird hier NICHT erfasst, korrekt? Wie ich "Schuldzinsen für den fremdfinanzierten Erwerb" angeben könnte, erschließt sich mir nicht ganz. Das EFH in toto läuft natürlich über eine Baufinanzierung, aber lässt sich da wirklich anteilig ein Schuldzins für die BG-15 herausarbeiten? (Off-Topic: "Will" ich hohe Betriebskosten haben?)
Stromeinspeisung und Eigenverbrauch
Annahme: Ich liefere die vollen 13.140 kWh an meinen Netzbetreiber (NB) (Hinlieferung) und verbrauche 3.140 kWh selbst (Rücklieferung). Da die KWK-Zuschläge entfallen (s.o.), ist die Rechnung wohl relativ einfach (hier für ein Quartal):
- Vergütung Einspeisung: 3.285 kWh * (Quartals-KWK-Index + vermiedene Netznutzungsentgelte) * 1,19
Davon führe ich die 19 % USt. an das Finanzamt (FA) ab.
- Kosten Selbstnutzung: 785 kWh * (Quartals-KWK-Index + vermiedene Netznutzungsentgelte) * 1,19
Darf ich die 19 % USt. per Vorsteuerabzug geltend machen (komplett?, 63,83 %?) oder ist das eben "privat" verbrauchter Strom und somit ggf. nicht abzugsfähig?
Unentgeltliche Wertabgabe für selbstverbrauchte Wärme
Als Selbstkosten werden die BK herangezogen, für ein Quartal entsprechend 25 % - und davon 36,17 % (Wärmeanteil, s.o.):
- Unentgeltliche Wertabgabe: 0,25 * BK * 0,3617 * 1,19
Davon führe ich die 19 % USt. ans FA ab.
Erstattung Energiesteuer
Nach Ablauf eines "Geschäftsjahres" hole ich mir die Energiesteuer für das Gas, das durch die BG-15 läuft, vom Hauptzollamt zurück, d.h. 24.500 kWh * 0,55 ct / kWh = 134,75 Euro. Ist diese Erstattung USt.-relevant?
Mein konkretes Vorgehen in Bezug auf die USt. wäre nun...
- in Q2/2021: Erste USt.voranmeldung mit (anteiligem) Vorsteuerabzug für Anschaffungskosten und erstes Jahr Wartungsvertrag
- ab Q3/2021: Rechnungsstellung an den NB (für jeweils vorangegangenes Quartal), USt.voranmeldung mit abzuführender USt. aus Stromeinspeisung (laut Rechnung an NB) und Wertabgabe Wärme (laut Berechnung) sowie ggf. (anteiligem?) Vorsteuerabzug (z.B. für Jahreszahlung Wartungsvertrag und/oder möglicher weiterer Posten, s.o.)
Der Beitrag ist nun leider etwas aus dem Ruder gelaufen, aber ich wollte gerne einmal den Rundumschlag wagen. Vielleicht hilft so ein "Überblick" ja auch anderen Nutzern weiter.
Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Beste Grüße
Hans
[1] https://asue.de/sites/default/…ung_Mini-BHKW_2020-12.pdf
[2] https://www.iww.de/mbp/schwerp…lockheizkraftwerks-f61748