Modernisierung 50% - steuerliche Behandlung

  • Wie wird eine 50% Modernisierung eigentlich steuerlich behandelt?


    Neuanschaffung = Abschreibung auf 10 Jahre

    oder

    Reparatur = Aufwand im gleichen Wirtschaftsjahr


    Ich denke, das ist grenzwertig in beiden Fällen...

  • Wenn man die Steuersituation für Immobilien bemüht, würde ich von Herstellungskosten ausgehen.

    Nachdem eine Heizung (auch das BHKW) fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist die Immobilienrechtsprechung sicher nicht ganz falsch


    Wie unterscheiden sich Reparaturkosten von Herstellungskosten?

    In der Theorie klingt es einfach: Ausgaben für den Bau einer Immobilie (bis zur Fertigstellung) sind Herstellungskosten (s. Beitrag Abschreibungen/Anschaffungs- und Herstellungskosten), später anfallende Kosten sind Reparatur- bzw. Instandhaltungskosten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn beispielsweise ein bestehendes Gebäude so abgenutzt ist, dass es praktisch nicht mehr nutzbar ist (Bauruine), dann entsteht - steuerlich betrachtet - durch die Renovierung ein neues Gebäude und es handelt sich um Herstellkosten. Ebenfalls nicht als Reparaturkosten anerkannt werden Ausgaben für Erweiterungen, beispielsweise für einen Anbau, einen Wintergarten oder eine andere Vergrößerung der nutzbaren Fläche. Als dritte und letzte Ausnahme gelten alle Baumaßnahmen, die dazu führen, dass sich der Wert des Gebäudes (gegenüber dem urprünglichen Neuwert) erheblich steigert (beispielsweise wenn Sie ein 20 Jahre altes, billiges Laminat durch ein hochwertiges Eichenparkett ersetzen, eine neue, erheblich teurere Designerküche einbauen und die Baumarktarmaturen im Bad gegen Luxusarmaturen und Waschtische austauschen).


    Hier einige Faustregeln, wann das Finanzamt die Maßnahmen eher nicht als Reparaturkosten anerkennen wird:

    • Durch die Baumaßnahme wird der Wohnstandard des Gebäudes so erheblich gesteigert (z. B. durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, s. o.), dass eine andere Wohnungskategorie erreicht wird.
    • Durch die Baumaßnahme tritt eine erhebliche Erhöhung des Gebrauchswerts des Gebäudes ein. Es ergibt sich ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete. Mietsteigerungen, die lediglich auf zeitgemäßen, bestandserhaltenden Erneuerungen beruhen, sind nicht in die Beurteilung einzubeziehen.
    • Die Gesamtnutzungsdauer wird deutlich verlängert.

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  • Naja, nach Deinem Beitrag ist es ja eher das Gegenteil:


    - der Wohnstandard wird nicht erhöht (da ja das BHKW ohnehin schon da ist)

    - der Gebrauchswert wird ebenfalls nicht besser, weil es dem Heizkörper egal ist wo die Wärme her kommt

    - die Nutzungsdauer ändert sich nicht, weil der Spitzenlastkessel z.B. auch alleine weiter arbeiten könnte wenn das BHKW wegfällt


    Zumal das BHKW vom Gesamtwert selbst bei einem kompletten Neukauf weit unter der 15% Wertgrenze des Gesamtobjekts liegen würde, was zumindest zeitnah zu einer Neuanschaffung eines Gebäudes eine Rolle spielt - aber auch hier keinerlei Relevanz hat, weil das BHKW in einem Gewerbebetrieb bilanziert ist und somit weder unter V+V noch ins Privatvermögen fällt.


    Da geht es mir um die Frage, ob ich einen IAB machen kann/soll - was aber nur bei einer Behandlung der 50% Modernisierung als Neuanschaffung möglich ist. Da ich zwei Dachs Anlagen modernisieren will, sind es doch gute 30.000,- € netto...

    • Die Gesamtnutzungsdauer wird deutlich verlängert.

    Dieser Satz ist mir hauptsächlich ins Auge gesprungen, und die Nutzungsdauer des BHKW wird ja durch die Modernisierung deutlich verlängert.


    Wenn es sowieso im Gewerbe ist, lass es als Reparatur laufen, wenn das Finanzamt damit nicht zufrieden ist, werden sie es dir schon mitteilen.

    Und den IAB dann natürlich weglassen

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  • Was lange währt wird nun endlich in Angriff genommen!

    Die zwei 50% Pakete für den HR5.3 und den G5.5 sind Donnerstag bei meinem Dachspfleger eingetroffen und werden nächste Woche verbaut.


    Ich habe mich entschlossen, diese als Modernisierung = Reparatur zu buchen, zumal mein Steuerberater dies anscheinend auch öfters bei großen Motoren von Biogasanlagen so handhabt. Was ja grundsätzlich vergleichbar ist und so eine Generalüberholung prozentual auch im Bereich wie das Paket läuft.


    Der Steuerberater sagte aber auch, man könnte auch mit guten Gründen in Richtung Neuanschaffung argumentieren, die im Endeffekt ebenfalls sehr schlüssig wären. Bei den 25% Paket würde sich die Frage nicht stellen, daß wäre sicher eine Reparatur.


    Auf alle Fälle werden meine beiden Dachshöhlen die nächsten 10 Jahre weiterhin bewohnt bleiben, wenn die modernisierten Maschinen so lange laufen wie die Ursprungsmaschinen. Und mit der wiedererlangten KWK-Förderung sollte die Modernisierung sich (fast) selbst tragen und in ca. fünf bzw. sieben Jahre der "Return of Investment" erreicht sein - wenn ich die bisherigen Laufzeiten als Grundlage nehme.

  • ... wiedererlangten KWK-Förderung sollte die Modernisierung sich (fast) selbst tragen ...

    Die Rücksetzung der Förderung auf das KWKG 2017 ist Dir aber bekannt ? Es gibt lediglich 4 bzw 8 ct / kWh KWK Zuschlag was natürlich bei dem gestiegenen Baseloadpreis trotzdem ökonomisch ist. Jedoch wurden die verabschiedeten 8 / 16 ct /kWh rückwirkend zurückgenommen. Ich weiß nur nicht welche Zahlen Du bei Deiner Berechnung verwendet hast.

  • Ist leider so, das es deutlich weniger KWK Zuschlag für modernisierte KWK Anlagen gibt wie ursprünglich beschlossen, frag Deinen Pfleger oder google. In dem verlinkten KWK Gesetz steht das noch nicht, in § 6 steht derzeit noch neue und modernisierte, beschlossen wurde aber, so mein Wissensstand, dass § 6 geändert werden soll und modernisierte dort gestrichen werden.

  • Rücksetzung auf KWKG2017 wäre doch nicht dramatisch,

    du hast zwar nur die Hälfte Bonus, aber dafür doppelte Laufzeit.


    Bzw. eigentlich war es umgekehrt, mit KWKG2020 wurde der Bonus verdoppelt und die Laufzeit halbiert.

    Für eine Dauerläufer Anlage ist es doch gut wenn lange VBH gefördert werden.

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  • Da die Gasanlage nur gute 4000 Bh im Jahr macht, wäre mir natürlich die kürzere Laufzeit lieber. Auch bei der Öl-Anlage mit über 6000 Bh ist es natürlich vorteilhaft, wenn der Rückfluss schneller erfolgt...


    Wer weiß, was jenseits von fünf Jahren Gas u. Öl kostet und ob die Anlagen dann noch rentabel zu betreiben sind.

  • Meine persönliche Meinung ist daß sich die nächsten 8-10 Jahre auch fossile KWK Anlagen noch auskömmlich betreiben lassen.

    Natürlich steigt die Co2 Steuer an, aber der Strompreis an der Börse wird sich ähnlich nach oben entwickeln.

    Kann man ja jetzt schon an dem gestiegenen Baseload erkennen.

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  • Rücksetzung auf KWKG2017 wäre doch nicht dramatisch,

    du hast zwar nur die Hälfte Bonus, aber dafür doppelte Laufzeit.

    Bei Modernisierungen bleibt es bei 15 tsd bzw. 30 tsd Bh 3. Spalte beschlossen wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ausschließlich, dass die Vergütung für modernisierte KWK Anlagen auf den Stand vom KWKG 2017 rückgesetzt wird.


    Nur bei Neuanlagen hatte man die Förderdauer halbiert, bei Modernisierungen nicht.

    ... fossile KWK Anlagen noch auskömmlich betreiben lassen.

    Meine KWK Anlage ist am Gasnetz angeschlossen, da ist alles mögliche drin. Wasserstoff, Biogas, Erdgas.....


    Für die KWK Anlage gilt, dass was ich an Brennstoff einkaufe, ankommen wird das, was in der Leitung ist.

    Laufen wird meine KWK Anlage damit.


    Die Frage ist also, was ist eine fossile KWK Anlage ?

    Du meinst sicherlich, dass Du Erdgas einkaufst und Deine Anlage gemäß dem KWKG betreibst.

  • Die Frage ist also, was ist eine fossile KWK Anlage ?

    Du meinst sicherlich, dass Du Erdgas einkaufst und Deine Anlage gemäß dem KWKG betreibst.

    Ja richtig so meinte ich das, also Heizöl oder Erdgas Anlagen.

    Flüssiggas kann ich nicht beurteilen.

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