Modernisierung 50% - steuerliche Behandlung

  • Bei Modernisierungen bleibt es bei 15 tsd bzw. 30 tsd Bh 3. Spalte beschlossen wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ausschließlich, dass die Vergütung für modernisierte KWK Anlagen auf den Stand vom KWKG 2017 rückgesetzt wird.

    Und ab wann soll das gelten?

    Letzte Sitzung vor der Sommerpause hört sich irgendwie sehr kurzfristig an - und im Gesetz steht es noch nicht, oder?

  • Gilt Rückwirkend zum 14.8.2020 auf die im Juli verabschiedeten KWK Zuschläge für Modernisierte Anlagen.


    Nein im Gesetz steht es, wie von mir verlinkt noch so, dass Modernisierte Anlagen so wie Neuanlagen 8 / 16 ct / kWh an KWK Zuschlag erhalten. Ist noch im Gesetz nicht geändert, leider ab beschlossen und das obwohl 2020 das ganze nur unter dem Vorbehalt der EU Zustimmung gestellt wurde, die Anstandslos und Rügelos erfolgte ( Positiv bestätigt wurde ).


    Das ganze finde ich eine Riesensauerei von der Bundesregierung.


    Mir ist bekannt, dass bereits Rechtliche Schritte vorbereitet werden, da Vertrauensschutz verletzt gesehen wird.


    Frag Deinen Pfleger, ruf die BAFA an, die wissen es bereits sind aber alle "geschockt".

  • Ganz ehrlich - solange es nicht im Gesetz steht interessiert es mich nicht...