Bei Modernisierungen bleibt es bei 15 tsd bzw. 30 tsd Bh 3. Spalte beschlossen wurde in der letzten Sitzung vor der Sommerpause ausschließlich, dass die Vergütung für modernisierte KWK Anlagen auf den Stand vom KWKG 2017 rückgesetzt wird.
Und ab wann soll das gelten?
Letzte Sitzung vor der Sommerpause hört sich irgendwie sehr kurzfristig an - und im Gesetz steht es noch nicht, oder?