Pauschale für KWK-Anlagen unter 2kW bei defekt der Anlage

  • Ich habe mir gerade die Frage gestellt was passiert wenn ich ein BHKW mit weniger als 2kW elektrischer Leistung installiere, mich für die Vorauszahlung des KWK Zuschlags als Pauschale entscheide und aus irgendeinem Grund das Gerät nach einem Jahr (also noch vor erreichen der 60000 Vollbenutzungsstunden) defekt ist und nicht mehr repariert werden kann und damit entsorgt bzw. ersetzt werden muss. Muss ich dann einen Teil zurück bezahlen? Und würde ich für ein neues Ersatzgerät dann wieder einen Antrag stellen können? Ich habe spontan keinen Ausschluss gefunden der das verbietet, aber so ganz sauber und in Ordnung klingt das alles nicht gerade. Hat da vielleicht jemand Erfahrung und kann was dazu sagen? 60000 Stunden ist ja schon eine Hausnummer, wenn man das Gerät dauerhaft laufen lässt wären das immerhin fast 7 Jahre, da kann viel kaputt gehen bis zum wirtschaftlichen Totalschaden. Es wäre meiner Meinung nach schon fast naiv davon auszugehen, dass ein Gerät 7 Jahre ununterbrochen ohne Zwischenfälle läuft.