Hallo,
fallen KWK-Anlagen auch unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
wenn ja, was meint ihr ist besser, eine Förderung nach KWK-Gesetz oder nach EEG zu beantragen?
Danke!
Hallo,
fallen KWK-Anlagen auch unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?
wenn ja, was meint ihr ist besser, eine Förderung nach KWK-Gesetz oder nach EEG zu beantragen?
Danke!
Wenn man erneuerbare Energien zum Betrieb der KWK Anlage einsetzt, kann man eine Vergütung nach dem EEG beantragen.
Damit hat sich die Frage in der Regel erledigt und man nimmt die Vergütung nach dem KWK Gesetz.
Eine KWK Anlage kann entweder unter das KWK fallen (Erdgas, Heizöl usw)
ODER unter das EEG Gesetz. Eine Anlage unter EEG muss zwingend mit erneuerbarem Heizmaterial betrieben werden.
(z.B. Biogas)
Die Förderung nach EEG war mit Sicherheit lukrativer, ob das jetzt noch so ist, kann ich nicht beurteilen.