Mein Problem mit der Erfassung von Mieterstrom

  • Liebe Forengemeinde


    Im Rahmen eines anderen Beitrags von mir wurde mein Problem bereits schonmal am Rande behandelt, jedoch für mich noch unbefriedigend. Deshalb hier mein 2. Versuch im Thema weiterzukommen.

    Folgende Situation:

    Unser Haus (Bj. 1978) hat 250 qm. 170 qm bewohnen wir selbst, ca. 80 qm, nämlich 2 Apartments mit ca. 48 und 32 qm sind vermietet.

    Die jeweilige Miete ist eine Komplettmiete, d.h. incl. Strom, Wasser, Müll, Heizung und was sonst noch so üblicherweise gesondert berechnet wird. Der Mieter zahlt 12 mal die vereinbarte Miete und weiß da kommt nichts mehr am Jahresende. Das hat so in den letzten 30 Jahren wunderbar funktioniert und alle waren happy; ich, weil ich keine Abrechnungen am Jahresende erstellen musste, die Mieter weil sie wussten da kommt nichts mehr nach und sie haben speziell beim Strom von unserem günstigen Strom profitiert (statt teure Single-Tarife bezahlen zu müssen).


    Im April bekommen wir nun eine Vitovalor sowie eine PV-Anlage aufs Dach. Damit einhergehend wird auch ein größerer Stromschrank installiert, weil der bisherige für die diversen Zähler zu klein ist.


    Mein Problem: Wir haben bisher nur einen Zähler für uns sowie einschließlich für die Mieter. Um für die Mieter gesonderte Stromkreise/Stromzähler zu installieren, wäre laut unserem Elektriker eine Grundsanierung mit entsprechender Verkabelung der beiden Mietwohnungen erforderlich, sehr kostenintensiv und unverhältnismäßig hoch, weil es sich beim Mieterstrom um ca. 160 Kwh monatlichem Verbrauch für beide Wohnungen zusammen handelt (geschätzt).


    Jetzt stehe ich vor dem Problem wie ich selbst erzeugten Strom den ich in Zukunft an Mieter abgebe erfasse um dafür ja die EEG-Umlage zu ermitteln.


    Könnt ihr mir hier helfen? Im Voraus schon mal vielen Dank!


    Gruß

    HB

  • Jetzt stehe ich vor dem Problem wie ich selbst erzeugten Strom den ich in Zukunft an Mieter abgebe erfasse um dafür ja die EEG-Umlage zu ermitteln. .... Könnt ihr mir hier helfen? Im Voraus schon mal vielen Dank!

    Nein leider nicht, denn ich würde gemäß § 62a EEG 2017 für die Bagatellverbräuche der 2 Apartments keine EEG Umlagepflicht sehen und daher auch kein Problem. Wie soll man helfen, wenn kein Problem besteht ?

    Allerdings solltest Du sicherheitshalber bei der BNA mal in die Whitelist und Blacklist schauen, ob möglicherweise ein Umstand besteht, der hier nicht genannt wurde und zu einer anderen Beurteilung führt.

  • Ja das Thema hatten wir schon einmal und ich würde es auch dabei belassen wie es ist.

    (also ohne Umbau und ohne EEG Umlage)


    Aber ich muss darauf hinweisen das ist meine Meinung, und wenn dir jemand drauf kommen sollte,

    und feststellt daß §62a nicht greift kann, kann dir die EEG Vergütung (auch rückwirkend) gestrichen werden.


    Die Frage ist nur wie wahrscheinlich ist daß, das dir jemand drauf kommt ?

    Wenn du es niemandem sagst, (auch nicht deinen Mietern) dann tendiert die Wahrscheinlichkeit nahe Null.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Moin, der Hinweis von Dachsfan ist Zielführend. Die Bagatellgrenze ist zwar recht schwammig wird aber öfters mit 3500kwh benannt. Änderst du nichts an den alten Mietverträgen und baust auch nur die normale Zählerkaskade für 2 Erzeuger ein hast du eine Gemengelage aus Bagatellgrenze,Bestands-/Vertrauensschutz und Unzumutbarkeit. Dessen ungeachtet bleiben aber die Freigrenzen 10 bzw 30Mwh bei deren Überschreitung EEG Umlage anfällt. Im übrigen solltest Du die Sachverhalte nicht verschweigen sondern bei der Anlagenanmeldung kommunizieren - damit schläft es sich ruhiger |__|:-)

  • Hallo zusammen,


    der Tipp von Dachsfan zur BNA-Unterlage hat für mich Licht ins Dunkel gebracht. Seltsamerweise bin ich bei meinen bisherigen Recherchen nicht darüber gestolpert.


    Habe die Unterlage gelesen und so wie es aussieht habe ich wirklich kein Problem. Die dort genannten Bedingungen für die Bagatellgrenze erfüllte ich in meinem Fall. Trotzdem werde ich die Lage, wie von alikante vorgeschlagen, bei der Anlagenanmeldung kommunizieren.


    Nochmals Dank für eure Unterstützung.


    Gruß

    HB

  • Immer gern, Dein Beitrag habe ich beim schreiben nicht gesehen, wahrscheinlich haben wir gleichzeitig geschrieben.



    Jetzt ist er ein bisschen unlogisch, da ich Dir ja nur ebenfalls dazu raten wollte, offen udn ehrlich den Sachverhalt anzugeben.

    "Der Kollege Alikante hat zutreffend meinen Beitrag erweitert und insbesondere bei der Darstellung des Sachverhalt stimme ich ihm vollinhaltlich zu."

  • Hat sich zwischenzeitlich mal wieder jemand mit dem Thema befasst? Es ist nicht so schwer, Strom für Mieter herzustellen. Man kann spezielle Zähler verwenden. Es gibt Firmen wie Smart Red, Einhundert oder Pionierkraft, die sich um alles kümmern, einschließlich der Technik und der rechtlichen Dinge. Vor kurzem habe ich einen Artikel über Mieterstrom (pvcarport24.de/mieterstrom) gelesen. Da wurde eine spezielle Art von Zähler erklärt. Die großen Firmen können das noch nicht so gut, aber die Kosten für die Technik werden wahrscheinlich günstiger. Ich finde es nicht so gut, dass diese Firmen auch noch 30 Jahre lang Geld von den Mietern bekommen.

  • ich war vor kurzem in einer Hager- Schulung, wo es u.a. um Mieterstromanlagen ging. Neben der technischen Lösung wurden auch rechtliche Aspekte angesprochen, zB, der Mieter hat immer das Wahlrecht, ob er den Mieterstrom nutzen möchte, oder sich lieber für einen anderen Lieferanten entscheidet. Das muss bei der technischen Realisierung beachtet werden.

    Der Stromerzeuger, zB Vermieter hat dann auch eine Versorgungspflicht, selbst wenn er im ungünstigsten Fall teuren Strom dazukaufen muss.

    Ich schaue mal, ob ich noch Unterlagen zu diesem Thema finde.

  • Das muss bei der technischen Realisierung beachtet werden.

    Wird ggf. durchbilanziert.


    Der Stromerzeuger, zB Vermieter hat dann auch eine Versorgungspflicht, selbst wenn er im ungünstigsten Fall teuren Strom dazukaufen muss.

    Bedingte, der Vermieter kann kündigen, dann fällt der Mieter wieder in die Versorgungspflicht des Netzbetreibers.

  • der Vermieter kann kündigen, dann fällt der Mieter wieder in die Versorgungspflicht des Netzbetreibers

    selbstverständlich ist das so, jeder kann jederzeit immer und irgendwas kündigen. Wir planen gerade ein Wohnhaus mit 9 WE und Gewerbeteil im EG. Auf das Dach kommt eine 110kWp PV Anlage.

    Es ist schon gut und empfehlenswert, sich mit diversen Eventualitäten auseinanderzusetzen.

  • Wie sieht die Wärmeversorgung in dem Objekt aus ?


    Ich betreibe ein Wohn- und Geschäftshaus mit großer (produzierender) Gewerbeeinheit, 5 Wohneinheiten (meine inkl) und

    noch 8 Ferienwohnungen.

    Ich habe alle meine Mieter (also die 4 vermieteten Wohneinheiten) mit eigenem Unterzähler ausgestattet und der Bezug

    läuft natürlich über meinen Strombezugstarif und natürlich auch über den eigens erzeugten Strom (BHKW und PV)


    Wenn man den Mietern preislich entgegen kommt, ist der Wechselwunsch zu einem anderen EVU eigentlich nicht vorhanden.

    Das ist zwar nicht 100% rechtssicher für mich, aber ich habe es der einfachheit halber akzeptiert und bin damit bis jetzt gut gefahren

    (6 Jahre in Betrieb). Durch den Gewerbebetrieb habe ich einen vernünftigen Strompreis den ich 1:1 weiter verrechne und am

    BHKW und PV Strom verdiene ich somit ein wenig mit.

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  • Wie sieht die Wärmeversorgung in dem Objekt aus …

    die Wärmegrundversorgung wird mittels Fernwärme realisiert und über Wärmemengenzähler abgerechnet. Die Warmwasserbereitung über PV-Strom, soweit möglich.


    Wenn man den Mietern preislich entgegen kommt…

    leben und leben lassen! Leider leben wir in einer Zeit, wo es oft nicht mehr um den gesunden Menschenverstand geht, sondern Rechthaberei und Streiterei immer mehr auf dem Vormarsch sind, und das Ganze noch begünstigt durch undurchsichtige, unnütze Gesetze und Vorschriften!