Zweifel am Messkonzept und richtigem Anschluss der Stromerzeuger

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe mal eine Frage:

    kennt jemand einen Gutachter im Raum Alzey, der überprüfen kann, ob die einzelnen Erzeuger im Zählerschrank richtig angeschlossen sind und das Messkonzept 7-1 der ewr-netze das Richtige für meine Anlage ist.

    Sie besteht aus einem BHKW (RNB Energie Neo Tower 5 kW) , einer PV-Anlage (6 kWp) und einem Stromspeicher (Alpha ESS ca.10 kWh).

    Ich habe selbst wenig Ahnung von Heizungs- und Messtechnik und hatte dem Energieberater und dem Netzbetreiber voll vertraut als sie die Einbindung der Geräte und den neuen Zählerplatz geplant haben. Jetzt musste ich feststellen, dass die Jahresabrechnung zwar plausibel erscheint, wendet man aber die gleiche Abrechnungsmethode z.B. nur für den Januar an, dann ergibt das für die PV-Anlage Negativwerte. Eine Antwort darauf warum das so ist, bekomme ich weder vom Netzbetreiber noch vom Energieberater.

    Mein Vertrauen ist dahin und ich möchte nun gerne unabhängige Klarheit erhalten


    Gruß Ulrich

  • Hallo Ulrich,


    wo waren die negativen Werte bei der PV? Beim Erzeugungszähler oder bei der Einspeisung? Wie viele Zähler sind vorhanden?

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Moin,


    die Anordnung von Zählern ist kein Hexenwerk, insofern können wir dir nach Vorlage Deiner Planungsunterlagen sicherlich auch sagen ob das richtig oder falsch ist.


    PS: im öffentlich zugänglichen downloadbereich von ewr ist dieses Dokument verlinkt. Das Messkonzept 7 ist die allgemeine Zählerkaskade für 2 Erzeuger allerdings finde ich keine Variante 7-1.

  • Mein Vertrauen ist dahin und ich möchte nun gerne unabhängige Klarheit erhalten


    Gruß Ulrich

    Hallo Namensvetter, ich hatte Dir bereits eine Persönliche Nachricht zum weiteren Vorgehen geschrieben, die bisher ohne Reaktion blieb.


    Es liegt an Dir, die Unterlagen so ( wie ich es Dir geschrieben habe ) prüfen zu lassen oder im Forum konkrete Angaben zu machen. Mit einer pauschalen Meldung, dass Du das nicht verstehts wirst Du sicherlich nicht weiterkommen.

  • Hallo,


    ich möchte um Entschuldigung bitten, ich bin nicht mehr der jüngste und zum 1. Mal in einem Forum und mache das ausschließlich über den Computer, da im Haus nur ab und an Handyempfang ist. Unvorhergesehener Weise war ich den ganzen Tag unterwegs und bin erst jetzt am Computer.


    Es gibt 4 Zähler Z1 Bezug u. Einspeisezähler, Z2 ist für die PV, Erzeugung PV, Z3 BHKW Überschuss und Z4 BHKW Gesamt. Die Werte für die PV-Anlage werden bei der Abrechnung nach folgender Formel berechnet Einspeisung PV-> Netz Z1 2.8 - Z3 2.8 Selbstverbrauch PV (Z2 komplex) - (Z1 2.8 -Z3 2.8). Das Wort komplex stammt vom Netzbetreiber. Es bezeichnet wohl die Berechnung der Erzeugung der PV mit Hilfe der Werte von 1.8 und 2.8. Im Winter ist Z3 2.8 aber höher als Z1 2.8 somit bekomme ich einen Negativwert für die PV-Anlage.


    Sorry, die Bezeichnung 7-1 habe ich aus den Unterlagen des Energieberaters entnommen.

    Hallo Namensvetter, was verstehst du in diesem Zusammenhang unter einer persönlichen Nachricht? Wo finde ich diese persönliche Nachricht? In meinem Postfach ist nur die Benachrichtigung mit deiner Mailadresse.

    Messkonzept und Übersicht der Anlage stammen vom Energieberater. In der Übersicht hat er die Werte vom Jan. 2020 eingetragen.

    Grüße Ulrich

  • Moin,


    das Meßkonzept ist technisch und rechtlich falsch und es entspricht nicht dem Messkonzept 7 Deines Versorgers. Zwischen Z1 und Z3 darf nur ein Erzeuger liegen der "geringfügigen" Eigenverbrauch aufweist. Nun hängt dort aber Dein Speicher der durch die beiden EnFluri gesteuert wird und somit auch den BHKW-Strom einlagern wird.

    Zulässig wäre diese Zähleranordnung nur wenn es sich um RLM Zähler handeln würde.

  • In meinem Postfach ist nur die Benachrichtigung mit deiner Mailadresse.

    Außer der Mailadresse steht da aber noch etwas, nach dem du gefragt hattest.


    Messkonzept und Übersicht der Anlage stammen vom Energieberater.

    Das Messkonzept ist vom Netzbetreiber, die Übersicht geht wie der Kollge schon geschrieben hat nicht konform mit dem Messkonzept.

    Es fehlen verschiedene Angaben, so welche Funktionen der Zähler verwendet werden. Lt. Messkonzept gibt es einen Zweirichtungszähler ( Z1 ) und drei Einrichtungszähler.

    In der Übersicht sind drei Zweirichtungszähler ( Z1, Z2, Z3 ) und zwei Einrichtungszähler.

    Dazu kommt, dass wie der Kollege zutreffend bemerkt hatte, ( RLM ) also Registrierenden Leistungsmessung notwendig ist, da die Bagatellgrenze auch aus meiner Sicht gerissen wird.


    Das es technisch funktioniert, bedeutet nicht das es Messtechnisch korrekt ist.

    Ich nehme mal an, dass Z2 in beiden Energierichtungen genutzt wird und 1.8.0 und 2.8.0 Daten zur Verfügung stehen ! ? !


    ...ergibt das für die PV-Anlage Negativwerte. Eine Antwort darauf warum das so ist, bekomme ich weder vom Netzbetreiber noch vom Energieberater.

    Mein Vertrauen ist dahin und ich möchte nun gerne unabhängige Klarheit erhalten

    Warum Du Negativwerte bekommst ist schon klar , wenn es sich z.B. bei einem mechanischen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre handelt. Denn bei KWK Erzeugung mit Einspeisung in den Speicher werden negative Werte erzeugt.

  • in meiner Antwort steht hinter jeder Zählernummer jeweils was er zählen soll, so wie mir das mitgeteilt wurde. Z1-Z3 sind 2Richtungszäler vom Netzbetreiber selbst für dieses Konzept montiert. Z14 ist mein eigener Zähler alter Bauart, der stammt noch von 2008, als ich mein 1. BHKW (Ecopower 4.7) angeschafft hatte und befindet sich direkt im Heizraum beim BHKW. Ich habe technisch keine Detailkenntnisse und habe da immer den Fachhandwerkern vertraut. Ich wollte etwas für die Umwelt tun, das mir möglich war. Bevor ich den Speicher angeschafft habe, hat der Energieberater zusammen mit dem Netzbetreiber dieses Konzept so aufgestellt. Erst danach habe ich den Speicher bestellt und der Elektriker hat es im Beisein des Energieberaters hoffentlich so umgesetzt.

  • Moin,


    es nützt alles nix, so wie das der Energieberater aufgezeichnet hat ist es nunmal falsch. Hast Du ein Schreiben vom Netzbetreiber in dem das Messkonzept beschrieben wird ?

    Wie ich oben schon schrieb ist so ein Messkonzept kein Hexenwerk sondern erstmal physikalisch und dann reine Mathematik.

    In der Zählerkaskade gelten folgende Regeln :

    Z1 (2.8) zählt die Summe des ins Netz fließenden Stromes , mathematisch ist daraus einfach der PV Anteil zu ermitteln denn der KWK Anteil ist schon durch Z3 (2.8) bekannt. Da im Normalfall Z2 (1.8) nahe Null ist wird angenommen das Z3 (1.8) - Z1 (1.8) den PV Eigenverbrauch ergibt ( nicht Abrechnungsrelevant )

    Die Vergütungsrelevanten Strommengen werden wie folgt ermittelt :

    KWK Einspeisung = Z3 (2.8)

    KWK Eigenverbrauch = Z4 - Z3 (2.8)

    PV Einspeisung = Z1 (2.8) - Z3 (1.8)

    Nun zweigst Du aber über Z2 (1.8) eine nicht unerhebliche Menge Strom zum laden Deiner Batterie ab. Man könnte nun meinen einfach Z2 (1.8) von Z3 (2.8) abzuziehen und damit wieder den ins Netz gelieferten KWK Strom zu erhalten. Nur haben die allermeisten Batterien aber eine Not- bzw. Erhaltungsladung die auch greift wenn kein KWK Strom verfügbar ist, auch dieser Strom ist in Z2 (1.8) enthalten. Ausserdem ist Z2 (2.8) nun absoluter Graustrom denn es steckt darin Netz-, PV- und KWK-Strom das macht die Rechnung "kaputt".


    Ein weiterer Fehler Deiner Anlage liegt m.M. am EnFluRi im BHKW Zweig. Dieser gaukelt der Batteriesteuerung vor es stünde der gesamte KWK-Strom zur Speicherladung zur Verfügung, das stimmt aber nicht denn ein Gutteil fließt am darunterliegenden Knoten zu den Verbrauchern und steht somit nicht zum laden zur Verfügung.

    Um das genau durchleuchten zu können benötigen wir aber Infos über die Speicherstrategie Deines Alpha Speichers.


    Meine grobe Einschätzung ist, das die Erzeugerzweige "getauscht" werden müssen, dann muß aber das BHKW auf minimalen Eigenverbrauch getrimmt werden ( falls nicht schon Trennung Primär-/Sekundärfunktionen besteht )

  • ...den PV Eigenverbrauch ergibt ( nicht Abrechnungsrelevant )

    Die Vergütungsrelevanten Strommengen werden wie folgt ermittelt :

    KWK Einspeisung = Z3 (2.8)

    KWK Eigenverbrauch = Z4 - Z3 (2.8)

    PV Einspeisung = Z1 (2.8) - Z3 (1.8)

    Hallo Alikante, Du schreibst "nicht abrechnungsrelevanter Eigenverbrauch", meinst dies vieleicht lediglich im Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber.


    Möglicherweise spielt jedoch der ÜNB eine Rolle, da die Summe der Eigenerzeugungsanlagen KWK 5 kW und PV 6 kWp mit möglicherweise oberhalb 10 kW Anlagenleistung nicht EEG Umlagenfrei sein könnten.


    Es scheint mir nicht völlig abwegig zu sein, dass hier eine entsprechende Messpflicht und Meldepflicht bestehen könnte. Ob der Betreiber dieser nachkommt oder nicht, ist davon unabhängig.

  • Nein, jede Anlage für sich hatte 10MWh Frei, nun sind es sogar 30MWh für PV. Allerdings kann eine KWK Ecopower 3,0 / 4,7 ?? diese Grenze locker reissen und je nach Inbetriebnahmejahr natürlich EEG-Umlagebehafteten Eigenverbrauch erzeugen, insofern hast Du Recht das die vorliegende Zähleranordnung auch unter diesem Gesichtspunkt Probleme bereiten wird.

  • Es handelt sich meines Wissens nicht um eine Ecopower Anlage sondern wie der TE schreibt um eine RNB Energie Neo Tower 5 kW, die möglicherweise Zuschlagsberechtigt ist. Soweit ich es richtig verstanden habe, wird die Einspeisung der PV Anlage ( Gleichstrom ) in den Batteriespeicher nicht mit Abrechnungsrelevanten Zähler ermittelt, sondern erst nach Entnahme des Graustrom ( der nicht mehr PV, KWK oder möglicherweise Netz zugeordnet werden kann ) Messtechnisch mit dem Z2 Zähler erfasst.

    Nicht nur aus meiner Sicht sondern leider auch aus Netzbetreiberlicher Sichtweise, werden die Anlagen hier nicht einzeln addiert.


    So weit ich es richtig verstanden habe, geht es dem TE auch um die Betrachtensweise der Vergangenheit also unter dem Aspekt " der alten Bedingungen, möglicherweise auch vor der "Speicherbefreiung von der EEG Umlagepflicht". Ich kann ihn aber auch falsch verstanden haben, alles sehr komplex und verwirrend was er schreibt. Offenbar hat er Dich mit der pdf. und dem Ecopowerbild in die Irre geführt.


    Ansonsten bin ich selbstverständlich ganz bei Dir.

  • Es handelt sich meines Wissens nicht um eine Ecopower Anlage sondern wie der TE schreibt um eine RNB Energie Neo Tower 5 kW

    Ja, das stimmt - hab mich da vom Bild des Eco auf der Anlagenübersicht täuschen lassen.



    Soweit ich es richtig verstanden habe, wird die Einspeisung der PV Anlage ( Gleichstrom ) in den Batteriespeicher nicht mit Abrechnungsrelevanten Zähler ermittelt, sondern erst nach Entnahme des Graustrom ( der nicht mehr PV, KWK oder möglicherweise Netz zugeordnet werden kann ) Messtechnisch mit dem Z2 Zähler erfasst.

    Das dürfte unbedenklich sein soweit die Batterie niemals ins Netz einspeist sondern tatsächlich nur der "überschüssige" PV-Strom dorthin fliesst, der EnFluRi für diese Funktion ist jedenfalls installiert.......aber man weiss ja nie.

  • Das ist klar, da bin ich bei Dir, meinte jedoch das die ausgespeicherte Graustrommenge die wie Du zutreffend schreibst, ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen soll nicht von der EEG Umlage befreit ist, da hier z.B. weitere KWK Anteile enthalten sind.


    Es kann ja nicht sein das man 10.000 kWh der KWK Anlage möglicherweise EEG Umlagebefreit hat und dann nochmals weil man den KWK Strom Ein - und Ausgespeichert hat nochmals 10.000 kWh in Anspruch nehmen kann.


    Abgesehen davon, wie gesagt will der TE, wenn ich ihn richtig verstanden habe auch für die Vergangenheit die Situation berücksichtig haben, wo Energiespeicher aus meiner Sicht nicht von der EEG Umlagepflicht befreit waren.


    Hier habe ich zur Zeit eine Diskussion mit einem Netzbetreiber, der die Anlagen, also PV, Speicher und KWK keineswegs als "Einzelanlagen" sieht. Hast Du da mal einen Link ?


    Leider verlangt die Clearingstelle jetzt auch Geld für Klärungen, wobei öfters es zu überraschenden Entscheidungen kommt.