Beispielrechnung Umsatzsteuer Brennstoffzelle

  • Hallo zusammen,


    im Rahmen der Anschaffung einer Vitovalor PT2, die demnächst ansteht, versuche ich herauszufinden, ob und wie sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt.


    Dazu habe ich in Excel versucht, die Zusammenhänge darzustellen, so wie ich sie bisher verstanden habe:

    • Preise für die Stromeinspeisung stammen von S. 42 aus https://fm.baden-wuerttemberg.…zeugung_INTERNET_KORR.pdf
    • Verbrauchszahlen für Strom und Wärme sind hochgerechnete Werte aus den ersten paar Monaten in unserem Haus, da wir noch kein Jahr dort wohnen
    • Wärmeeigenverbrauch wird nach Selbstkosten mit Umsatzsteuer belegt, so wie in den beiden Weblinks im Arbeitsblatt angegeben
    • Einspeisungsmenge entbehrt jegliche Grundlage, dort habe ich einfach nur einen Wert eingetragen
    • mir ist bewusst, dass USt die korrektere Bezeichnung wäre, aber da war es auch schon zu spät ;)

    Nun würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mal einen Blick auf das gute Stück werfen könntet, im Hinblick auf

    • korrekte Rechnungen und Zusammenhänge
    • Plausibilität der Zahlen
    • Dinge, die ich überhaupt nicht berücksichtigt habe


    Danke und viele Grüße

    Flo

  • Hallo Flo,

    gern würde ich Dir weiterhelfen, jedoch lade ich von jemanden der absolut neu im Forum ist und einen ersten Beitrag erstellt hat, keine Excel Datei runter. Sorry, aber es gibt viele Viren und Trojaner etc. ich mache sehr wichtige Sachen mit dem PC kann ich nicht riskieren trotz gutem gekauftem Vierenprogramm.

  • Ja das geht.


    Allerdings verlinkst Du im Anfangsbeitrag auf eine offenbar veraltete pdf und stellst notwendige Daten nicht zur Verfügung.


    Bitte lies Dir z.B. den "Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von BHKW" durch. Wenn Du danach googlst findest Du eine Version von 2020.

    Unter Steuerrechtlicher Einordnung von Mini-BHKW mal lesen und dann entsprechend anpassen.

    Energiesteuern berücksichtigen aber auch prüfen ob Vorsteuern gezogen werden dürfen usw.

    Berechne auch den Gasbedarf und weise ihn übersichtlich aus, schätze und begründe Stromerzeugung und davon die Anteile Eigenbedarf und Einspeisung. Das alles verlangt das FA von Dir zur Steuerrechtlichen Prüfung, wobei Du verpflichtet bist diese selbst zu erstellen.


    Mangels Daten kann ich nichts dazu sagen.

  • Danke für den Hinweis auf das PDF (wobei das von mir verlinkte des Finanzministeriums immerhin auch vom Januar 2020 stammt und es dort m.W. kein neueres gibt) ...



    In https://www.bhkw-forum.de/atta…bhkw-stand-dezember-2020/ fand ich erst einmal keine neuen Informationen zur Umsatzsteuer.


    Vielleicht habe ich nicht genau genug ausgedrückt, um was es mir geht: Das inzwischen auf Google Docs übertragene Spreadsheet soll nicht der Anmeldung beim Finanzamt dienen, sondern als Entscheidungshilfe, ob sich die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer im Vergleich zur Kleinunternehmerregelung lohnt oder nicht. Soweit ich das verstanden habe, sind Stromsteuer und Energiesteuer erst einmal von der Umsatzsteuer unabhängig. Wenn die Berechnung als solche korrekt ist, sind die eingetragenen Verbrauchs- und Produktionswerte im ersten Moment doch Nebensache, da diese jederzeit angepasst werden können (also im Excel, nicht beim Finanzamt!)


    Übersehe ich etwas?

  • Ja, die korrekte Vorgehensweise. Ich kenne jemanden der hat drei KWK Anlagen, alle in der gleichen Stadt gleiches Finanzamt und Sachbearbeiter. Alle drei wurden unterschiedlich vom Finanzamt beurteilt und letztlich so besteuert.


    Die eine Anlage war "Liebhaberei", die zweite Umsatzsteuerlich unrelevant und die dritte Umsatzsteuerlich relevant.


    Auf dem Finanzgericht war ich auch, hatte den EIndruck die Urteile werden ausgewürfelt.


    Ohne Deine Gewinnsituation auch nur Ansatzweise erkennen zu können ohne zu wissen ob Alt oder Neubau, Ersatz der Heizung oder Zubau kann ich auch nichts weiter sagen.


    Du musst doch erst mal Deine Anlage bewerten um zu wissen ob die Anlage Umsatzsteuerlich relevant ist und wenn ja, dann guckt man sich die Zahlen an.

  • Hallo Flominator,


    wenn es Dir nur ums „rechnet sich“ geht, dann stoppe das Projekt - es rechnet sich nicht wenn es dein erster Gewerbebetrieb werden soll.


    Nur wenn dein eigener Zeiteinsatz total umsonst bzw. kostenlos sein wird und Du alle unternehmerischen Tatigkeiten sowie dein eigenes Steuerbüro bist und somit alles allein machst, kommst Du evtl. dahin das es sich „rechnet“.

    Zusätzlich muss der PT2 zu 100 Prozent so laufen wie in den Prospekten beschrieben.


    ich will Dir nicht vollkommen davon abraten, aber wenn Du nicht schon unternehmerisch tätig warst/bist, sollte die weniger aufwändige Variante von Dir gewählt werden.


    Gruß

    300P