Hilfe beim Ausfüllen der EÜR gesucht

  • Hallo,

    Da ich im Internet nichts zur Berechnung einer KWK Anlage gefunden habe, hoffe das ich hier fündig werde.

    Die Anlage wird zur Stromerzeuger genutzt.

    XY erhält Gutschriften vom Anbieter.

    Kennt jemand eine Internetseite wo man eine ausgefüllte EÜR sich anschauen kann und eine genaue Berechnung darüber findet?

    Bin über Antworten dankbar und freue mich über Hilfe||

  • XY erhält Gutschriften vom Anbieter.

    :?:


    Falls es sich hier um eine ganz normale KWK-Anlage handelt, so empfehle ich Dir, einmal einen Nachmittag lang in diesem Unterforum zu stöbern. Da gibt es zahlreiche Beiträge und Diskussionen zur steuerlichen Behandlung von KWK-Anlagen. Zum Einlesen empfehle ich die Lektüre der amtlichen Verfügungen vom 01.10.15 und 11.01.16 zur ertragsteuerlichen Beurteilung von BHKW's, die ich schon des öfteren angeheftet habe (z.B. hier in Beitrag #5: ich würde das jetzt wieder machen, aber seit ein paar Tagen geht bei mir der "Hochladen"-Knopf nicht mehr). Wenn Du damit klar kommst, ist das Ausfüllen der Anlage EÜR ein Klacks: Es geht ja zunächst mal um die nicht ganz triviale Aufgabe, die richtigen Zahlen für Einnahmen und Aufwand überhaupt erst zu ermitteln. Die Zahlen dann in die richtigen Felder zu schreiben ist aus meiner Sicht weit weniger komplex.


    Übrigens kann es im Internet schon allein deswegen kein aktuelles Beispiel für eine ausgefüllte Anlage EÜR geben, weil schon seit Jahren (ich glaube seit 2013) die Abgabe dieser Anlage nur mehr elektronisch zulässig ist.


    Sofern Du mit den Verfügungen (insbesondere der sehr detaillierten von 2016) nicht klarkommst, oder wenn hier (wie man dem etwas kryptischen Zitat entnehmen könnte) eine irgendwie ungewöhnliche Konstellation vorliegt, führt aus meiner Sicht am Steuerberater kein Weg vorbei. Hier im Forum können und dürfen wir keine Steuerberatung vornehmen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • Kennt jemand eine Internetseite wo man eine ausgefüllte EÜR sich anschauen kann und eine genaue Berechnung darüber findet?

    Bin über Antworten dankbar und freue mich über Hilfe||

    Leider ist es nach wie vor so, dass man nur eine gute Antwort bekommt wenn man auch gut fragt.


    Ich zum Beispiel habe Deine Frage nicht verstanden. Wenn Du lediglich Einnahmen hast und Ausgaben hast und es Dir selbst ausrechnest und nur Probleme mit der Eintragung in Elster, dann sieht die Hilfe anders aus als wenn Du .. keien Ahnung was willst. Was Du genau wissen willst, weiß ich nicht sorry. Bei Adam und Eva anzufangen ist recht schwierig und besonders wenn Besonderheiten vorliegen, wie der Kollege zutreffend geschrieben hat.


    Wenn Du eine vernünftige Buchhaltung und automatische Abgabe der Daten in elektronischer Form machen willst, würde ich Dir entsprechende Programme wie z.B. WISO EÜR + Kasse 2021 empfehlen. Da gibt es ein kleines Handbuch bei und man kann alles ganz easy erledigen. Aber auch da muss man sich etwas mit beschäftigen, so ganz automatisch geht es leider nicht.


    Vorher muss man sich allerdings auch überlegen, wie man die Anlage abrechnen will bzw. darf. Hier hat mein Vorschreiber bereits sehr zutreffend geantwortet, dem ist nicht hinzuzufügen.

  • Guten Abend in die Runde,


    ich kämpfe auch mit dem Finanzamt. Ihr kennt sicher auch die zwei Basis-Berechnungen zur EÜR: "Berechnung der abzugsfähigen Vorsteuer eines BHKW" und "Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe eines BHKW", bevor man die "Gewinnermittlung nach § 4a Abs 3 EStG" anfertigen kann.

    Bei der Berechnung der "unentgeltlichen Wertabgabe" sind übliche Preise für Strom und Wärme zu veranschlagen.

    Könnt ihr mir bitte sagen, wie diese werte jeweils für die jahre 2018, 2019 und 2020 waren? Wo findet man dazu jeweils verlässliche jahresmittelwerte, die das Finanzamt anerkennt?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Achtung: Den Ausdruck "unentgeltliche Wertabgabe" gibt es nur bei der Umsatzsteuer. Geht es Dir jetzt um die USt oder um die Anlage EÜR, d.h. um die Einkommensteuer?


    Wie dem auch sei, ich nehme mal an, dass Dein BHKW in einem Privathaus steht und nicht in einem Mietshaus oder Gewerbebetrieb. Falls doch, frag' bitte Deinen Steuerberater. Ansonsten gilt folgendes:


    Bei der Umsatzsteuer gibt es beim Strom grundsätzlich keine unentgeltliche Wertabgabe, weil hier nach wie vor die Fiktion der Volleinspeisung des gesamten erzeugten Stroms gilt. Also entfällt insoweit auch die Notwendigkeit einer Bewertung, und der Strom-Eigenverbrauch taucht (ebenso wie die darauf entrichtete USt) an keiner Stelle in der USt-Erklärung auf. Bei der Wärme ist es für die Bewertung der unentgeltlichen Wertabgabe zulässig, entweder die Herstellkosten zu nehmen (die müssen individuell ermittelt werden), oder die durchschnittlichen Fernwärmekosten des jeweiligen Vorjahres laut Energiedaten des BMWi.


    Bei der Einkommensteuer muss ausschließlich der Eigenverbrauch ("Entnahme") von Strom bewertet werden. Hier kann man wieder die Herstellkosten nehmen, wobei es aber m.W. auch akzeptiert wird, wenn man stattdessen den Wert ansetzt, den der NB für die fiktive Rücklieferung in Rechnung stellt. Die Abgabe von Wärme ist bei der Einkommensteuer unbeachtlich, muss also auch nicht bewertet werden. Im Gegenzug können die anteilig auf die Wärmeerzeugung entfallenden Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Zur Ertragsbesteuerung von Mini-KWK Anlagen bis zu 2,5 kW gibt es eine neue interessante Vereinfachungsregelung, die durch das BMF mit Schreiben vom 2. Juni 2021 verfügt worden ist.Danach kann man in Hinblick auf die Ertragssteuer von einem Wahlrecht Gebrauch machen, indem erklärt wird, dass man die Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Damit entfällt dann auch die Abgabe der EÜR.

    Voraussetzung ist, dass die Anlage nach dem 31.12.2003 erstmalig in Betrieb genommen wurde.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1


    Diese Erklärung lässt die Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht nach einem mir vom Finanzamt zugesandten Merkblatt unberührt.


    Ich halte dies für eine endlich mal gute Regeleung, weil es bei der von mir betriebenen Vitovalor PT2 - Gewinnerzielungsabsicht hin oder her - ertragssteuerlich m. E. nur um Kleinkram geht, der in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

  • vll darf ich an dieser Stelle noch einmal nachfragen, an welcher Stelle in der Steuererklärung die Rückzahlung der MWSt in der Höhe von 4900 Euro im letzten Frühjahr nach der Steuer Sonderprüfung nun steuermindernd geltend gemacht werden kann, jmd hier hatte mir eine Drittel Reduzierung des Betrages in den nächsten 2 Jahren versprochen..

  • An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer wird in Zeile 64 der Anlage EÜR eingetragen.

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  • zu früh gedankt, nein nicht wirklich, Heute beim Dauerregen grossen Fortschritt beim Absetzen der neuen PA2 Kosten, der neuen PV Anlage und es 6,3 Kw Speichers, der fleißig von der Zelle gefüttert wird, für das Laden der EAutos noch kaum Sonne, hoffe das Wird im März anders,


    Einzige Steuerstellschraube die hakt ist das Absetzen der zurückgezahlten MWSt für den kaputten Vitotwin, bei mir hat die EÜR gar keine Zeile 64, da ist schon vorher Schluss, vll kann da noch mal jmd. drauf gucken?

  • Verstehe ich nicht, bist Du vielleicht im falschen Formular?


    Es geht um Anlage EÜR, Abschnitt "Betriebsausgaben", Unterabschnitt "Sonstige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben". Hier sind u.a. aufgeführt

    • Schuldzinsen (Zeilen 61 und 62): für Dich vermutlich nicht relevant
    • Gezahlte Vorsteuer (Zeile 63): Hier kommt bei Dir z.B. die USt aus der Rechnung für die PA2 rein, falls in 2021 gezahlt.
    • Gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer (Zeile 64): Hier muss die im Jahr 2021 ans FA gezahlte USt eigetragen werden.

    Die Anlage EÜR kann ja seit Jahren nur noch elektronisch ausgefüllt werden. Aber ich habe gerade nachgesehen, in dem Ausdruck meiner elektronischen EÜR für 2020 tragen die Zeilen dieselben Nummern. Und laut meinem aktuellen Steuerhandbuch sind die Zeilennummern auch für 2021 nicht verändert worden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)