Modernisierungspaket 50 Dachs 5.5 G

  • Hallo zusammen,

    bei mir stellt sich gerade auch die Frage einer 50% Modernisierung für einen Gas Dachs 5,5.

    Ich schließe mich mal hier an, da in dem Thread schon viele nützliche Infos zu dem Thema stehen.


    Laut Info von meinem Heizungsanbieter beträgt die Förderung nur 8ct/4ct für die Einspeisung/Eigenverbrauch. Ist das korrekt, hat sich da was geändert? Hier im Thread ist von 16ct/8ct die Rede.


    Leider ist das KWKG Gesetz für mich nicht eindeutig. Weiß jemand welcher Absatz in

    § 7 Höhe des Zuschlags für KWK-Strom aus neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen

    genau zutrifft?

  • Laut Info von meinem Heizungsanbieter beträgt die Förderung nur 8ct/4ct für die Einspeisung/Eigenverbrauch. Ist das korrekt, hat sich da was geändert? Hier im Thread ist von 16ct/8ct die Rede.

    Wurde vor ca. 1/2 Jahr halbiert, 8 / 4 ct / kWh ist aktuell.

    1. Absatz für den KWK-Leistungsanteil von bis zu 50 Kilowatt: 8 Cent je Kilowattstunde,

    Diesen Schwachsinn behauptest Du immer wieder, bist mir bisher aber immer die Quellenlage schuldig geblieben!


    Ich habe im Juli 2021 zwei Anlagen modernisiert -da hast Du das auch schon behauptet- und bisher eine Jahresendabrechnung erhalten für 2021.

    Da wurden 16 / 8 an KWK Zuschlag ausbezahlt!

  • Wen meinst Du mit Schwachsinn behaupten ?


    Wenn Du mich meinst, ich habe nie davon gesprochen wieviel Dir ausgezahlt wurde. Ich kenne zig Betreiber von denen noch nach Jahren Geld von den Netzbetreibern "zurück geholt wurde".


    Fakt ist das die Bunderegierung rückwirkend die Erhöhung für modernisierte Anlagen wiederrufen hat und somit wieder die 4 / 8 ct / kWh gelten. Wieviel Netzbetreiber auszahlen davon habe ich nie gesprochen. ( weil die oft selber nicht / schlecht informiert sind )

  • Wo steht das? Habe ich Dich schon wiederholt gefragt und nie eine Antwort erhalten.


    Was heißt überhaupt rückwirkend?

    Ab wann?

    Stichtag?

    Wo veröffentlicht?

    Vertrauensschutz in bereits getätigte Investition, ist ja nicht ganz unerheblich in der Kalkulation...


    Fakt ist jedenfalls, daß Du mich schon Mitte des Jahres damit aufgeschreckt hast - mir mein Service-Center aber die 16/8 bestätigt hat und ich auch diese für 2021 ausgezahlt bekommen habe. Zumindest bisher für eine meiner beiden Anlagen - für die zweite ist noch keine Abrechnung da, weil es ein anderer Netzbetreiber ist.

  • mir mein Service-Center aber die 16/8 bestätigt hat ... Wo steht das? Habe ich Dich schon wiederholt gefragt und nie eine Antwort erhalten... Was heißt überhaupt rückwirkend?

    Rückwirkend ist natürlich ab der Erhöhung!

    Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für KWK Anlagen bis 50 kW el werden rückwirkend zurückgenommen, so dass es beim Fördersatz von 4 / 8 ct / kWh bleibt.....


    Es steht eigendlich überall im Netz und ist auch allen Senertec Stützpunkten durch Senertec zugegangen.


    Es steht im KWKG

  • Danke für die schnelle Rückmeldung!


    Dann muss ich mir das nochmal überlegen, lohnt nicht wirklich (90% wird eingespeist). Da bleiben nach der Förderung ca. 6000EUR Kosten übrig. Vorteil wäre ein Lan Anschluss und das einige Teile neu sind und ich hoffentlich in den nächsten Jahren weniger Reparaturen habe. Aber die 6000EUR kommen wahrscheinlich nicht mehr rein...

  • Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für KWK Anlagen bis 50 kW el werden rückwirkend zurückgenommen, so dass es beim Fördersatz von 4 / 8 ct / kWh bleibt.....

    Wann (!) wurde das beschlossen und veröffentlicht?


    Hier



    hast Du das ebenfalls behauptet, aber nie belegt!

    Du schreibst sogar selbst, daß dies noch nicht im Gesetz stehen würde...

    Einmal editiert, zuletzt von Solardachs ()

  • Dann muss ich mir das nochmal überlegen ...

    ist immer sehr sinnvoll !

    Eine der Bedingungen zum geförderten Modernisieren ist, dass die Anlage mind. 10 Jahre alt ist bzw. die letzte Mod. so lange zurückliegt. Das bedeutet, dass in der Regel der Regler erneuert werden sollte, ein neuer Motor etc. dies alles ist im Mod. Paket enthalten ( und noch viel mehr )

    Wenn man es nicht braucht, sollte man auch nicht Modernisieren.


    Du schreibst sogar selbst, daß dies noch nicht im Gesetz stehen würde...

    Es ist doch einige Zeit später ins KWKG übernommen worden.

    Beschluss vom 24.6.21 des Bundestags ....hier irgendwo wenn du es unbedingt lesen willst.

    Frag doch einfach nochmal Deinen Pfleger oder schicke ihm eine e-mail und frage nach.


    Du musst doch nur ins KWKG schauen und da steht doch drin, wieviel Du bekommen sollst.

  • https://www.buzer.de/7_KWKG_2021.htm#buildInHistory


    Ich habe es mittlerweile gefunden!

    Du hattest somit Recht - entschuldige.


    Aber:

    was ist mit Anlagen die vor der rückwirkenden (!) Änderung in Betrieb gegangen sind?

    Die Investitionsentscheidung wurde ja mit 16/8 getroffen und nicht mit 8/4 und die Änderung fand ja erst ein Jahr nach Inkrafttreten statt.


    Das macht bei zwei Anlagen und angenommen 50% Eigenverbrauch ganz grob netto 19.000,- € Unterschied aus!

    Ich habe zumindest von einem Netzbetreiber 16/8 erhalten - die zweite Abrechnung steht ja noch aus. Bin mal gespannt...

    Zumal ja selbst wenn es jetzt ausbezahlt wird, permanent eine Rückforderung im Raum steht :cursing:

  • Die werden wir - Stand jetzt - bei 15 Cent Gaspreis auch brauchen...


    Aber keine Panik, der Börsenpreis war auch schon mal bei 2,5 Cent und so einen Preis wie jetzt hat es noch nie gegeben!