Einspruch gegen Bafa-Bescheid zu renewable ready

  • Guten Tag allerseits,


    Seit ein paar Monaten bin ich stiller Mithörer im Forum und bedanke mich für die vielen hilfreichen Beiträge!


    Im Frühjahr werde ich meinen 25 Jahre alten Gaskessel gegen die Bluegen-Brennstoffzelle+Gas-BW-Kessel tauschen. Seit 2015 habe ich zudem eine 10qm große, Bafa-geförderte Solarthermieanlage auf dem Dach.


    Während die Bafa-Zusage für die Bluegen-Förderung schon vorliegt, sperrt sich die Bafa den BW-Kessel im Zuge des Programmes "renewable ready" (Kombination Gasbrennwerttechnik und Solarthermie) zu fördern.


    Begründung: der Hersteller der Solaranlage ist nicht mehr am Markt und dementsprechend das bei mir verbaute Kollektormodell nicht mehr in der aktuellen Bafa-Liste


    Aus meiner Sicht ist diese Bafa-Entscheidung absurd, denn ich erstelle eine Anlage, die die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zielsetzung (CO2-Einsparung durch kombinierte Gasbrennwert-Solar-Einheit) erreicht, werde aber aufgrund von Ereignissen ausserhalb meiner Kontrolle (zwischenzeitliche Insolvenz des Herstellers) benachteiligt.


    Mein Fragen:

    - wie kann man Widerspruch bei der Bafa einlegen (habe dazu nichts im www gefunden)?

    - kennt jemand ähnliche Fälle? Ausgang?

    - kennt jemand Anwälte, die Erfahrungen damit haben?


    Danke für die Hilfe!

  • Moin,


    wenn Du einen ablehnenden Bescheid bekommen hast steht dort auch der Rechtsbehelf drin.


    In den Fördervoraussetzungen kann man lesen :


    Zitat

    Die Förderung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Einbindung erneuerbarer Energien zur Umwandlung der Anlage in eine Gas-Hybridheizung innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme der Gas-Brennwertheizung erfolgt. Die Anforderungen an eine Gas-Hybridheizung (siehe 3.2) müssen dann eingehalten werden.

    Nach meinem Verständnis ist also eine Anlage bei der die Solarthermi bereits vor der Gastherme installiert wurde gar nicht Gegenstand der Förderung . _()_

  • Danke!


    Zitat

    Die Förderung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Einbindung erneuerbarer Energien zur Umwandlung der Anlage in eine Gas-Hybridheizung innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme der Gas-Brennwertheizung erfolgt. Die Anforderungen an eine Gas-Hybridheizung (siehe 3.2) müssen dann eingehalten werden.

    Dies regelt nur die Installation der Solarthermie NACH dem BW-Kessel, sie kann aber auch davor installiert werden. Hat mir die Bafa-hotline bestätigt und es gibt im Antrag auch ein Auswahlfeld für einen schon bestehenden Kollektor.

  • Das Problem scheint mir zu sein, dass die verbauten Kollektoren nicht in der Liste der förderfähigen Fabrikate aufgeführt sind. Damit ist zum einen eine formalrechtliche Voraussetzung für die Förderung nicht erfüllt, so dass ein Einspruch m.E. schon deshalb wenig Aussicht auf Erfolg hätte.


    Hinzu kommt, dass niemand weiß, ob die vor sechs Jahren eingebauten Kollektoren überhaupt die aktuellen technischen Mindestvoraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Wenn es den Hersteller noch gäbe, könnte der vielleicht einen Nachweis dazu führen und bei der BAfA eine Aufnahme in die Liste beantragen. Aber als privater Betreiber müsste man dafür wohl ein aufwändiges Gutachten erstellen lassen und – sofern dieses positiv ausfällt – anschließend die Förderung auf Basis der technischen Daten einklagen (Gleichbehandlungsprinzip).


    Wie groß die Erfolgsaussichten bei so einem Vorgehen sind, muss jeder selbst beurteilen. Mein Rat wäre, vergiss' es.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)