Guten Tag allerseits,
Seit ein paar Monaten bin ich stiller Mithörer im Forum und bedanke mich für die vielen hilfreichen Beiträge!
Im Frühjahr werde ich meinen 25 Jahre alten Gaskessel gegen die Bluegen-Brennstoffzelle+Gas-BW-Kessel tauschen. Seit 2015 habe ich zudem eine 10qm große, Bafa-geförderte Solarthermieanlage auf dem Dach.
Während die Bafa-Zusage für die Bluegen-Förderung schon vorliegt, sperrt sich die Bafa den BW-Kessel im Zuge des Programmes "renewable ready" (Kombination Gasbrennwerttechnik und Solarthermie) zu fördern.
Begründung: der Hersteller der Solaranlage ist nicht mehr am Markt und dementsprechend das bei mir verbaute Kollektormodell nicht mehr in der aktuellen Bafa-Liste
Aus meiner Sicht ist diese Bafa-Entscheidung absurd, denn ich erstelle eine Anlage, die die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zielsetzung (CO2-Einsparung durch kombinierte Gasbrennwert-Solar-Einheit) erreicht, werde aber aufgrund von Ereignissen ausserhalb meiner Kontrolle (zwischenzeitliche Insolvenz des Herstellers) benachteiligt.
Mein Fragen:
- wie kann man Widerspruch bei der Bafa einlegen (habe dazu nichts im www gefunden)?
- kennt jemand ähnliche Fälle? Ausgang?
- kennt jemand Anwälte, die Erfahrungen damit haben?
Danke für die Hilfe!