RheinEnergie Contracting mit sehr teueren, unkündbaren Verträgen

  • Hallo


    nachdem wir in unserem kfw 70 neubau die ersten nebenkostenabrechnungen bekamen, und heizung/warmwasser statt bei 1300€ (altbau,ungedämmt, mehr wohnfläche) nun bei 1600€ lagen stellte sich auf nachforschung viel negatives heraus.


    bei ca 110 wohnungen und 11.500qm beheizbarer fläche nimmt die Rheinenergie 7€ grundpreis pro QM + 7 cent pro KWH. (brutto).

    der vertrag – den wir bei kaufabschluß nicht kannten, läuft über 10 jahre (und die konditionen sind danach verhandelbar).


    aber zwischen bauträger (der aachener) und der rheinenergie wurde mit grundbucheinträgen zusätzlich fixiert:


    – das wir 20 jahre keinen anderen energieversorger als die RE beauftragen dürfen, oder eigene anlagen auf unserem grundstück betreiben dürfen

    – der raum in unserer tiefgarage, in dem das BHKW steht, ist unkündbar für 20 jahre zu einem fixen preis von 600€ verpachtet worden


    was mit dem BHKW nach ablauf der 10 bzw. 20 jahre passiert, ist auch nicht vertraglich festgehalten.


    gespräche mit bauträger und RheinEnergie verliefen bisher erfolglos. wir wollen nun klagen.


    hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und würde sie teilen?

    auch würde mich die konditionen bei ähnlichen bauvorhaben interessieren. – Park Linné zum beispiel

    (die RE hat auch die hausanschlüsse vorgenommen – das geld hat der bauträger also gespart). von dem erzeugten strom bekommen wir nichts.


    mehr zum nachlesen hier:

    https://bhkwrheinenergie.wixsite.com/teure-vertraege


    lg


    :cursing::thumbdown::?:<X

  • Die Aussagen auf der Webseite, "Blockheizkraftwerke bei Neubauten - Abzocke statt Klimaschutz?" sowie "Was Sie schon immer über BHKW’s bei Bauträgern wissen sollten" oder Teure BHKW-Energie sind kompletter Unsinn. Die überteuerten Energiepreise des Contractors sind das Problem - der wiederum baut ein BHKW, weil es die preisgünstigste Option ist, die Wärme und Strom zu erzeugen. Also günstige Erzeugung mit einem BHKW und maximal teure Vermarktung von Energie im Contracting ist das Problem - und nicht das umweltfreundliche BHKW mit preisgünstiger Nutzenergieerzeugung. Aktuell ist die Darstellung der faktisch nicht korrekten Behauptungen auf der Webseite dem Ziel, Aufmerksamkeit auf das eigentliche Problem zu lenken, nicht zuträglich.


    |__|:-)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wie ich bereits freundlicher formulierte: Wer in der Überschrift und den ersten Textzeilen kompletten Nonsens über BHKW schreibt, dessen Text zum eigentlichen Problem liest keiner bis zum Ende. Sobald die Fake-News über BHKW von der Webseite "bhkwrheinenergie.wixsite.com" verschwunden sind, befasst sich vielleicht auch jemand mit dem wirklichen Problem, das Euch umtreibt: Contractingwucher mit Knebelverträgen - dabei ist es für den Contractingvertrag, die Grunddienstbarkeit usw. vollkommen egal, ob der Energiewandler technisch ein BHKW, ein Holzhackschnitzelkessel, eine Solaranlage oder ein Nuklearreaktor ist!


    :rtfm:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • ??


    also die headline hier lautet:

    RheinEnergie Contracting mit sehr teueren, unkündbaren Verträgen


    und im web die adresse: teure-vertraege


    und die headline dort:

    was sie schon immer über BHKWS bei bauträgern wissen sollten.


    welche fake news?


    aber wenn du MEHR über Contractingwucher mit Knebelverträgen weißt: immer her damit. speziell von der RE…

  • Erstens kann ich den Unmut über den Sachverhalt verstehen, auf der anderen Seite ist es vom Bauträger + Contractor sehr

    geschickt gemacht. Es kann vermutlich nur gerichtlich geklärt werden ob die Höhe sittenwidrig ist.


    Wenn der Threadersteller Käufer einer Wohnung ist, hätte das Konstrukt aber definitiv auffallen müssen und wohl auch können.

    Beim Notar werden doch alle Grundbucheinträge offen gelegt und vorgelesen ?

    Warum war der Vertrag zwischen Bauträger + Contractor bei Vertragsabschluss nicht bekannt ?

    Irgendwie muss der Contracting Vertrag ja auch Bestandteil eures Kaufvertrages geworden sein ?


    Ich kann zwar verstehen daß die Wohnungsnot groß ist und man froh ist "überhaupt etwas" zu bekommen, aber

    wie schon selbst festgestellt wurde, mit cleveren Verträgen geschickt um´s Ohr gehauen.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Am interessantesten finde ich das Impressum. :S

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Die Preise, die ein Contractor zur Abrechnung bringt, geben immer wieder Anlass zur Beschwerde. Aber diese müssen ja auch alle Unwägbarkeiten kostenmäßig abdecken.

    Die Grundbucheintragung ist aber nur eins - konsequent. Der Contractor investiert in ein Gebäude, daß ihm nicht gehört. Aber er will sein Eigentum schützen. Egal, was mit dem Gebäude passiert - zB im Konkursfall usw.

  • >> Beim Notar werden doch alle Grundbucheinträge offen gelegt und vorgelesen ? >> in dem fall nicht! in der teilungserklärung und im kaufvertrag findet sich nur ein hinweis darauf, dass man als käufer in die ausgehandelten verträge mit netcologne und der rheinenergie einsteigt.

    leider wurden lichtschalter und fliesenformate dezidierter beschrieben.


    >> laufzeiten: bei einem 10 jahres vertrag kann ich 20 jährige laufzeiten nicht nachvollziehen. selbst wenn man im vorfeld die bauzeit nicht genau kalkulieren kann, hätte doch eine formulierung wie "10 jahre nach in betriebnahme" verwendet werden können. oder meinetwegen auch 12 jahre.


    und ja: ich und 100 andere haben eine wohung. leider hat keiner von uns in dem punkt nachgehakt. im ersten moment denkt man natürlich auch ein bhkw ist eine gut sache (ist es ja auch). wird dann aber über den tisch gezogen.


    die frage an die profis ist aber: ist es normal das das BHKW nach 10 jahren NICHT in besitz de WEG übergeht? sind 7€/qm pauschale dafür gerechtfertigt?

  • die frage an die profis ist aber: ist es normal das das BHKW nach 10 jahren NICHT in besitz de WEG übergeht? sind 7€/qm pauschale dafür gerechtfertigt?

    Weswegen sollte es?

    Das wäre eher ein Mietkauf.

    Aber beim Contracting bleiben die Eigentumsverhältnisse bestehen. Heist auch, daß bei Beendigung des Vertrags die Bestandteile auszubauen sind.

  • … genau … also nach 10 jahren bauen sie ab… aber wir dürfen nicht einbauen… weil der einzige platz wo das neue BHKW stehen könnte, an die rheinenergie für weitere 10 jahre verpachtet worden ist … das ist also normal?

  • Am interessantesten finde ich das Impressum.

    Welches, das von der Website? Warum, muss man Herrn Jens Auhage aus Köln kennen? Die Straße sagt mir auch nichts.:/

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Am interessantesten finde ich das Impressum.

    Welches, das von der Website? Warum, muss man Herrn Jens Auhage aus Köln kennen? Die Straße sagt mir auch nichts.:/

    Da stand bis vor kurzem gar nichts. Nur wirres Zeug. ;)

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,