Also, um es nochmal näher zu erläutern: Die beiden Mietwohnungen hängen derzeit an meinem Zähler, haben also keine eigenen Zähler. Ich habe sie pauschal vermietet um mir den ganzen Abrechnungskram am Jahresende mit den meist zu erwartenden Diskussionen zu vermeiden. Hat tadellos über 30 Jahre funktioniert und alle Mieter waren zufrieden, weil sie wussten da kommt am Jahresende nichts mehr nach.
Sailor hat es ja gesagt, EEG-Umlage muss bei Lieferung bezahlt werden. Die Frage ist für mich jetzt, kann ich die EEG-Umlage auf der Grundlage meiner bisherigen Schätzung bezahlen und diese wiederum in die Miete künftig einkalkulieren (falls das überhaupt nennenswert ist) oder muss ich beide Mietwohnungen jetzt stromtechnisch mit zusätzlichen 2 eigenen Zählern abgrenzen? Das würde erstmal wieder Kosten verursachen. Außerdem sind beide Mieter bestraft, weil sie heute über meinen großen Tarif zu relativ günstigem Strom kommen. Sie müssten dann künftig teure Single-Tarife eingehen die deutlich teurer sind (Grundgebühr und Kwh-Preis).