Berechnung Anteil unternehmerischer Nutzung BHKW

  • Hallo,


    ich habe lange gesucht, ob ich eine Antwort auf meine Frage finde - hab aber jetzt aufgegeben.

    Falls es sie doch bereits gibt, könnt ihr mir gerne mit einem Link auf die Sprünge helfen.


    Ich suche eine vom Finanzamt anerkannte (ich weiß, dass die Finanzämter das leider nicht einheitlich behandeln) Formel zur Berechnung des Anteils der unternehmerischen Nutzung eines BHKW.


    Wir haben ein Vitotwin von Viessmann, eingebaut in einem Einfamilienhaus.

    Das Finanzamt ist der Meinung, wir erreichen die nötigen 10% unternehmerische Nutzung nicht.

    Ich würde nun gerne wissen, wie dieser Anteil berechnet wird.

    Sicher kann mir hier jemand helfen ... !? :)


    Wenn noch mehr Angaben benötigt werden, dann bitte fragen.


    Viele Grüße

    Steffi

  • Ich nehme an, es geht hier um die Umsatzsteuer.


    Laut BMF-Schreiben vom 19.09.2014 gilt für BHKW's bei der Umsatzsteuer auch weiterhin die fiktive Volleinspeisung der Stromerzeugung. Daraus folgt, dass die gesamte Stromerzeugung eines BHKW – unabhängig vom Strom-Eigenverbrauch – als unternehmerisch genutzt gilt. Der Anteil der unternehmerischen Nutzung errechnet sich somit dadurch, dass die Stromerzeugung in kWh (laut geeichtem Erzeugungszähler im Vitotwin) durch die Summe aus Strom- und Wärmeerzeugung in kWh geteilt wird. Für die Wärmeerzeugung kann man die im Vitotwin angezeigten Werte (Diagnose Erzeuger, Code 8346 und 8347 in F1) zum Jahresende ablesen oder die Abfragefunktion (Code 9100ff, Betriebsanleitung Seite 29) nutzen.


    Beim Vitotwin ist (ebenso wie bei der Vitovalor) die Zusatztherme im Gerät integriert. Aus diesem Grund zählt die in der Zusatztherme erzeugte Wärme bei der Berechnung mit. Bei hohem Wärmeverbrauch kann das beim Vitotwin dazu führen, dass die Stromerzeugung weniger als 10% der gesamten Energieabgabe ausmacht. Beispiel: Angenommen ein Vitotwin erzeugt laut geeichtem Zähler 4.000 kWh Strom im Jahr. Wenn in dem Fall die Wärmeerzeugung aus Stirling + Zusatztherme den Wert von 36.000 kWh überschreitet, würde nach der Rechnung 4000/(4000+36000) der Anteil der unternehmerischen Nutzung von 10% unterschritten.


    Zum BMF-Schreiben: Aus irgendeinem Grund funktioniert der "Hochladen"-Knopf gerade nicht. Aber in diesem Beitrag ist das Dokument auch angehängt. Die Bestimmungen für BHKW's finden sich in Abschnitt IV ab Seite 7.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Das ist alles? Wird nicht noch ein Wärmeverlust und eventuelle Fördermittel oder so was mit eingerechnet?

    Ich nehme an, ich muss die jeweiligen Werte aus deiner Berechnung noch mit den entsprechenden Preisen multiplizieren, oder?

    Also die Stromerzeugung mit dem Strompreis (Verkaufspreis oder Einkaufspreis?) und die Wärmeerzeugung mit dem Gaspreis?

  • Moin Steffi,


    Verluste werden nicht eingerechnet. Entscheidend für den Anteil der unternehmerischen Nutzung ist was das Gerät an Strom und Wärme abgibt, nicht wie viel davon irgendwo ankommt.


    Fördermittel werden bei der Einkommensteuer sehr wohl berücksichtigt, aber für den Anteil der unternehmerischen Nutzung bei der Umsatzsteuer spielen sie keine Rolle.


    Das mit den Preisen ist eine gute Frage. Zunächst mal ist zu klären, ob Wärme und Strom überhaupt unterschiedlich zu bewerten sind: Wenn nicht, kann man auch direkt die kWh ansetzen. Ich habe das seinerzeit so gemacht, da hat keiner gemeckert. Und bei der Einkommensteuer ist jedenfalls seit 2015 die Aufteilung der Kosten zwingend nach der kWh-Methode vorgeschrieben. Das muss für die USt nicht maßgeblich sein, ist aber m.E. ein Argument, es hier auch so zu machen.


    Die weitere Vorgehensweise hängt deshalb auch davon ab, a) was Du in der USt-Erklärung angegeben hast und b) was das FA in seiner Begründung geschrieben hat. Hier einen spezifischen Rat zu geben ist in diesem Forum nicht möglich, das darf nur der Steuerberater. Deshalb kann ich hier nur allgemein erläutern, was in dem Schreiben steht.


    Bei der Bewertung der Wärme erlaubt das BMF-Schreiben (S.7 unten/8 oben) folgende Methoden:

    1) Direkter Ansatz des Fernwärmepreises vor Ort: Reine Theorie, denn wer einen Fernwärmeanschluss hat, wird in aller Regel kein BHKW betreiben.

    2) Den Gaspreis darf man (nur) ansetzen, wenn im Haus neben dem BHKW eine alternative Wärmeversorgung über eine Gastherme möglich ist. Bei BHKW's wie Dachs oder NeoTower ist das in der Regel der Fall. Beim Vitotwin gilt das nur bedingt, weil hier Zusatztherme und Stromerzeuger in einem Gerät verbaut sind (und beide auch in der Realität gleichzeitig ausfallen können, z.B. wenn das Luftverteilerventil klemmt: Letzteres dürfte dem FA aber unbekannt sein, außer der Sachbearbeiter hätte auch ein Vitotwin:)). Probieren könnte man es trotzdem.

    3) Wenn diese Methoden nicht gehen, muss man die Selbstkosten ansetzen. Wie die errechnet werden steht in dem Schreiben. Dieses legt auch fest, dass die Kosten nach kWh auf Strom und Wärme aufzuteilen sind. Daraus folgt, dass die Selbstkosten pro kWh für Strom und Wärme identisch sind. Dies würde bedeuten, dass der unternehmerische Anteil beim Ansatz der Selbstkosten auch direkt nach den kWh ermittelt werden kann.

    4) Speziell bei der Wärmebewertung wird laut Schreiben auch "nicht beanstandet", den durchschnittlichen Fernwärmepreis des Vorjahres laut Energiedaten des BMWi anzusetzen. Im Jahr 2018 (gültig für die Steuer 2019) waren das € 23,16/GJ bzw. 8,33 ct/kWh brutto, woraus sich der für die USt maßgebliche Wert mit genau 7 ct/kWh netto errechnet.


    Das Finanzamt könnte sich jetzt auf den Standpunkt stellen, dass bei der Umsatzsteuer der Strom mit der Einspeisevergütung zu bewerten ist (derzeit ca. 4 ct/kWh netto), die Wärme hingegen mit den Selbstkosten (bei einem Vitotwin meist in der Größenordnung von 10-12 ct/kWh). Wenn das FA aber in dieser Weise die Umsätze zur Berechnung nehmen will, gehören auch die Einnahmen aus der KWK-Zulage (5,41 ct/kWh?) zur unternehmerischen Nutzung, denn die sind eindeutig dem Stromverkauf zuzuordnen. Bei der Wärmebewertung könnte man den Gaspreis ansetzen (unter Verweis auf die mögliche Erzeugung in der Zusatztherme) oder zumindest die 7 ct/kWh aus den Energiedaten. Das müsste zusammen auch für die 10%-Grenze ausreichen



    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich habe deine Antwort gerade erst gesehen - verschickt das System keine Benachrichtigung? Muss ich das irgendwo einstellen?


    Vielen Dank auf jeden Fall für deine sehr ausführliche Antwort.

    Ich habe dann jetzt mal deine Art der Berechnung aus der ersten Antwort angewendet und komme damit auf 11% - das klingt ja schon mal super. :)


    Ich hoffe, ich habe tatsächlich die richtigen Werte genommen.

    Die Stromerzeugung in kWh wäre demnach der Wert
    9112 - Generator Energie total 1 ... bei mir 5023 kWh

    Dann habe ich zwei Werte für die Wärmeerzeugung:

    9105 - Abgegebene Wärme Heizen 1 ... bei mir 26,38 MWh

    9106 - Abgegebene Wärme Trinkwasser 1 ... bei mir 13,03 MWh


    Die beiden letzten Werte habe ich addiert - komme also auf 39.401 kWh.


    Dann rechne ich 5023 kWh / (39.401 kWh + 5023 kWh) und komme auf ca. 11%.


    Richtig?

  • 9112 - Generator Energie total 1 ... bei mir 5023 kWh

    Das ist der falsche Wert, weil bei "Energie total" der im Gerät verbrauchte Strom für Hilfsaggregate wie Pumpen noch nicht abgezogen ist. Der zählt nicht mit. Aus diesem Grund solltest Du den (etwas niedrigeren) Wert aus dem geeichten Erzeugungszähler nehmen.


    Die Wärme ist richtig berechnet.

    verschickt das System keine Benachrichtigung? Muss ich das irgendwo einstellen?

    Bei mir kommen manchmal Nachrichten, meistens aber nicht. Wovon das abhängt (bzw. ob man das anders einstellen kann) weiß ich leider auch nicht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Wo finde ich denn den Wert aus dem geeichten Erzeugungszähler?

    Ist das der Stromzählerkasten des Energieversorgers?


    Bei den jeweiligen Werten (also Energie total und auch den beiden Wärmewerten) handelt es sich doch sicher immer um die Gesamtmenge seit Einbau der Anlage, oder?

    Ich muss also die Differenz zum Vorjahr verwenden, richtig?

  • Wo finde ich denn den Wert aus dem geeichten Erzeugungszähler?

    Der ist am Vitotwin unten links, ggf. schwarze Klappe nach links verschieben, dann kommt er zum Vorschein.


    Aber wieso weißt Du nicht wo der ist, den brauchst Du doch auch für die vierteljährlichen Zählerstandsmeldungen an den Netzbetreiber? Oder hat Dir der Netzbetreiber dafür einen zusätzlichen geeichten Erzeugungszähler verpasst? Dann ist dessen Stand auch OK. Beide Zähler sollten annähernd denselben Wert anzeigen.

    Ich muss also die Differenz zum Vorjahr verwenden, richtig?

    Für die Diskussion mit dem FA über die 10% Grenze kann man auch die Gesamtzählerstände verwenden. Das ist eigentlich sogar besser, weil damit über einen längeren Zeitraum gemittelt und so die Genauigkeit der Messung erhöht wird. Zur Sicherheit könntest Du Jahreswert und Gesamtwert vergleichen und dann den für Dich günstigeren dem FA melden.;)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Der ist am Vitotwin unten links, ggf. schwarze Klappe nach links verschieben, dann kommt er zum Vorschein.

    Das hatte ich inzwischen auch gefunden - weiß aber nicht, wie ich meinen Beitrag hätte editieren oder darauf antworten können ... :rolleyes::D



    Aber wieso weißt Du nicht wo der ist, den brauchst Du doch auch für die vierteljährlichen Zählerstandsmeldungen an den Netzbetreiber? Oder hat Dir der Netzbetreiber dafür einen zusätzlichen geeichten Erzeugungszähler verpasst? Dann ist dessen Stand auch OK. Beide Zähler sollten annähernd denselben Wert anzeigen.

    Mein Netzbetreiber wollte das noch nie wissen ... Die kommen einmal im Jahr zum Ablesen - aber nur die Zählerstände im normalen Stromkasten - da ist einmal der Wert für den von mir gekauften Strom und der Wert für den von mir eingespeisten Strom. :/

    Der eingespeiste Strom ist ja aber nicht gleich dem erzeugten Strom, oder?



    Für die Diskussion mit dem FA über die 10% Grenze kann man auch die Gesamtzählerstände verwenden. Das ist eigentlich sogar besser, weil damit über einen längeren Zeitraum gemittelt und so die Genauigkeit der Messung erhöht wird. Zur Sicherheit könntest Du Jahreswert und Gesamtwert vergleichen und dann den für Dich günstigeren dem FA melden.;)

    Hab jetzt erst mal mit dem Gesamtwert gerechnet. Damit komme ich auf fast 12%. Das ist schon mal gut.

    Bei diesem geeichten Erzeugungs-Zähler gibt es aber wohl keine Stichtagswerte, oder? Da ich mir bisher nie diesen Zählerstand notiert habe, weiß ich den natürlich nicht von den einzelnen Jahren.

    Bräuchte ich den noch für was anderes?

    Wir sind immer von dem Stichtagwert Energie total ausgegangen.

  • Der eingespeiste Strom ist ja aber nicht gleich dem erzeugten Strom, oder?

    Nein natürlich nicht, denn 60-70% dürftest Du ja selbst verbrauchen.

    Mein Netzbetreiber wollte das noch nie wissen ... Die kommen einmal im Jahr zum Ablesen - aber nur die Zählerstände im normalen Stromkasten - da ist einmal der Wert für den von mir gekauften Strom und der Wert für den von mir eingespeisten Strom.

    Heißt das denn jetzt, dass Euer NB entgegen der üblichen Vorgehensweise nur den eingespeisten Strom vergütet? Oder läuft die Abrechnung bei Dir so wie bei allen von uns mit fiktiver Volleinspeisung, und Du hast dem NB in jedem Quartal für die Abrechnung des erzeugten Stroms einfach den Zählerstand "Energie total" übermittelt?


    Im erstgenannten Fall hättest Du beim FA schlechte Karten, weil dann der selbst verbrauchte Strom – abweichend von der üblichen Regel – als nicht unternehmerisch genutzt gelten würde.


    Im zweiten Fall ist das natürlich so nicht korrekt, weil die in "Energie total" angezeigten Werte um ca. 6% höher liegen als die am geeichten Zähler. Aber wenn das jetzt schon seit Jahren so gelaufen ist und keiner gemeckert hat (wie habt Ihr das eigentlich mit der Zählernummer hingekriegt, der Zähler "Energie total" hat doch gar keine?), ist es wahrscheinlich besser, wenn du – abweichend von dem, was ich vorher gesagt habe – auch beim FA mit dem Zählerstand "Energie total" arbeitest, denn diese Zählerstände wären dann ja auch in den Abrechnungen des Netzbetreibers so dokumentiert. "Never change a winning system.";)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Heißt das denn jetzt, dass Euer NB entgegen der üblichen Vorgehensweise nur den eingespeisten Strom vergütet? Oder läuft die Abrechnung bei Dir so wie bei allen von uns mit fiktiver Volleinspeisung, und Du hast dem NB in jedem Quartal für die Abrechnung des erzeugten Stroms einfach den Zählerstand "Energie total" übermittelt?


    Ich fürchte, ersteres ist der Fall.

    Ich hatte gedacht, diese komplette Vergütung des erzeugten Stroms ist tatsächlich "fiktiv", also nur für die Angaben beim Finanzamt, weil der selbst verbrauchte Strom ja auch nicht eingespeist wird ...

    Die werden bei euch tatsächlich vergütet???

    Ist das denn gesetzlich so festgelegt? Dann wäre das bei uns ja illegal von Seiten des Netzbetreibers, oder?

  • Die werden bei euch tatsächlich vergütet???

    Ja, und zwar laut Abrechnung für jedes Quartal die gesamte erzeugte Strommenge laut geeichtem Erzeugungszähler, mit der quartärlich festgesetzten KWK-Vergütung (die richtet sich nach dem durchschnittlichen Marktpreis jedes Quartals an der Strombörse) plus vermiedene Netznutzungsentgelte, plus KWK-Bonus, plus Umsatzsteuer (letzteres außer bei KUR).


    Im Gegenzug wird der selbst verbrauchte Strom (also die Differenz zwischen Erzeugungs- und Einspeisezähler) dem Betreiber in Rechnung gestellt, ebenfalls für jedes Quartal und zum gleichen Preis, plus vNNE aber ohne KWK-Zulage, und natürlich auch plus Umsatzsteuer (letztere auch bei KUR!).


    Soweit ich weiß ist diese Methode bei KWK-Anlagen für die Umsatzsteuer verbindlich vorgeschrieben – siehe BMF-Schreiben Abschnitt IV.1 auf Seite 7.


    Warum Euer Netzbetreiber das anders handhabt ist mir ein Rätsel. Jetzt würde ich sagen, dass eine m.E. vorschriftswidrige Abrechnungsweise des Netzbetreibers die tatsächlichen steuerlichen Gegebenheiten nicht ändert. Deshalb müsste auch in deinem Fall – unabhängig von der Abrechnungsweise des Netzbetreibers – die in dem BMF-Schreiben niedergelegte Methode maßgeblich sein. Die Frage ist nur, ob das Finanzamt das auch so sieht, wie man da sinnvollerweise weiter vorgeht, und wie man (offenbar mangels korrekter Abrechnungen des Netzbetreibers) die Fakten ggf. auch belegen kann.


    Mein Vorschlag wäre daher, (sofern noch nicht geschehen) den Vorgang dem Steuerberater zu geben und ihm die Korrespondenz mit dem FA zu überlassen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,


    also wenn der NB hier nen Bock geschossen hat muß er das auch wieder ausbügeln, er muß ja auch seinen eigenen KWK Bilanzkreis sauber halten. Verjährung tritt hier erst nach 3 Jahren ein. Das hätte dann wohl auch eine Änderung der falschen Steuerbescheide zur Folge.

  • Ja, und zwar laut Abrechnung für jedes Quartal die gesamte erzeugte Strommenge laut geeichtem Erzeugungszähler, mit der quartärlich festgesetzten KWK-Vergütung (die richtet sich nach dem durchschnittlichen Marktpreis jedes Quartals an der Strombörse) plus vermiedene Netznutzungsentgelte, plus KWK-Bonus, plus Umsatzsteuer (letzteres außer bei KUR).


    Im Gegenzug wird der selbst verbrauchte Strom (also die Differenz zwischen Erzeugungs- und Einspeisezähler) dem Betreiber in Rechnung gestellt, ebenfalls für jedes Quartal und zum gleichen Preis, plus vNNE aber ohne KWK-Zulage, und natürlich auch plus Umsatzsteuer (letztere auch bei KUR!).


    Das kommt ja dann am Ende finanziell aufs Gleiche raus, oder? Die KWK-Zulage war bei uns m.E. eine einmalige Zahlung, fällt also hier weg.

    Was sind vNNE und KUR?


    Mein Vorschlag wäre daher, (sofern noch nicht geschehen) den Vorgang dem Steuerberater zu geben und ihm die Korrespondenz mit dem FA zu überlassen.


    Wir haben die Steuer von Anfang an (Anlage wurde 2015 eingebaut) vom Steuerberater machen lassen und uns dummerweise darauf verlassen. Für 2018 hat nun das FA moniert, dass wir die 10% unternehmerische Nutzung nicht erreichen - deshalb meine ursprüngliche Frage hier im Thread.

    Ich hatte ja ohnehin schon den Verdacht, dass das Steuerbüro da was nicht korrekt macht - das scheint sich jetzt auf jeden Fall zu bestätigen ... :(

    Herr Quermann war leider nicht bereit, unseren Fall zu übernehmen.


    Moin,


    also wenn der NB hier nen Bock geschossen hat muß er das auch wieder ausbügeln, er muß ja auch seinen eigenen KWK Bilanzkreis sauber halten. Verjährung tritt hier erst nach 3 Jahren ein. Das hätte dann wohl auch eine Änderung der falschen Steuerbescheide zur Folge.

    Das sehe ich eigentlich auch so. Hat denn bei uns keiner Ahnung von seinem Job??? :rolleyes:

    Die Steuerbescheide sind ohnehin erst mal alle vorläufig.