KWKG 2020 Aufteilung für Zahlung Einspeisung & Eigenverbrauch

  • Kann mir jemand Infos geben, ob man die mit/ab KWKG 2020 geltenden "Maximalen Kontingente", z.B. im Jahr:

    2024 max. 4.000 Std. bei z.B. einem KWK mit 1,5kW(el) = hier also max. 6.000 kWh im Jahr 2024.


    Kann man sich das selber "aussuchen" wie viel kWh in die Einspeisung bzw. in den Eigenverbrauch "abrechnungstechnisch" gehen?


    z.B: bei den oben genannten 6.000 kWh/Jahr, wenn ich:

    11.000 kWh Produziere, davon

    6.000 kWh Einspeise, und

    5.000 kWh selber verbrauche,

    kann ich dann sagen:

    "Bitte die vollen legalen 6.000 kWh auszahlen als Einspeisung zu 16ct + EEX + vNNE, und die 5.000 kWh Eigenverbrauch mit 0 ct (unter den Tisch fallen lassen)." .... ?


    Oder gibt es da eine Vorgabe (Formel)?

    9,88 kWp PV mit 7,5 kWh Stromspeicher, openWB duo Wallbox 2x 11kW mit Tesla Model 3, ... Erdgasauto und LPG-Auto, Holzheizung

  • Also aussuchen kann man sich das mit absoluter Sicherheit nicht.


    Ich habe die einschlägigen Ausführungsvorschriften (if any) nicht gelesen, glaube aber, dass die NB sehr pragmatisch wie folgt vorgehen werden:


    Du meldest ja zu jedem Jahres- und Quartalsende dem NB den Stand des Erzeugungs- und des Einspeisezählers. Da der NB die Nennleistung Deines BHKW aus den Anmeldepapieren kennt, weiß er genau, in welchem Quartal bei welcher Stromerzeugung das Kontingent ausgeschöpft ist.


    Bis in einem Jahr die maximale VBh-Zahl erreicht ist, wird in jedem Quartal ganz normal nach den von Dir gemeldeten Istzahlen abgerechnet. Für das Quartal, wo das Kontingent überschritten wird, wird der NB in der Abrechnung die EV- und Einspeisemengen interpolieren, indem er den Eigenverbrauchsanteil für das gesamte Quartal ausrechnet (beispielsweise 60% der Stromerzeugung). Der vom Quartalsbeginn bis zum Erreichen des Kontingents erzeugte Strom würde dann nach dem gleichen Schlüssel aufgeteilt, d.h. die Vergütung würde dann auch für das Rumpfquartal von 60% EV ausgehen.


    Ich nehme an, dass alternativ eine Sonderablesung der Zähler beim Auslaufen des Kontingents möglich ist. Dann hättest Du einen genauen Wert, wobei ich bezweifle, dass die kleinen Abweichungen den Aufwand rechtfertigen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Kann mir jemand Infos geben, ob man die mit/ab KWKG 2020 geltenden "Maximalen Kontingente", z.B. im Jahr:

    2024 max. 4.000 Std. ... Oder gibt es da eine Vorgabe (Formel)?

    Überwiegend haben die Netzbetreiber bereits Zähler gesetzt, die Monatswerte übermitteln. Wenn wir Abrechnungen von Betreibern sehen, sind dann die einzelnen Strommengen Monatsweise aufgeführt. Bei diesen ergibt sich das dann und ich gehe davon aus, dass 2024 alle Betrieber diese Zähler haben ( grossteils wahrscheinlich sogar mit Fernauslesung, kommt auch immer mehr. )