Kann mir jemand Infos geben, ob man die mit/ab KWKG 2020 geltenden "Maximalen Kontingente", z.B. im Jahr:
2024 max. 4.000 Std. bei z.B. einem KWK mit 1,5kW(el) = hier also max. 6.000 kWh im Jahr 2024.
Kann man sich das selber "aussuchen" wie viel kWh in die Einspeisung bzw. in den Eigenverbrauch "abrechnungstechnisch" gehen?
z.B: bei den oben genannten 6.000 kWh/Jahr, wenn ich:
11.000 kWh Produziere, davon
6.000 kWh Einspeise, und
5.000 kWh selber verbrauche,
kann ich dann sagen:
"Bitte die vollen legalen 6.000 kWh auszahlen als Einspeisung zu 16ct + EEX + vNNE, und die 5.000 kWh Eigenverbrauch mit 0 ct (unter den Tisch fallen lassen)." .... ?
Oder gibt es da eine Vorgabe (Formel)?