EEG-Umlage und Eigenverbrauch bei KWK & EEG

  • Guten Tag,

    wir planen unsern Dachs um eine PV-Anlage zu erweitern. Wie groß darf dabei die PV-Anlage werden um weiterhin keine EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom entrichten zu müssen. Jährliche Stromverbrauch unter 10.000kwh.


    Aus demEEg §61 werde ich nicht schlau.

    Werden die Anlagen (BHKW, PV) getrennt betrachtet oder die Gesamtleistung?


    Vielen Dank.

  • Anlagen werden getrennt betrachtet.

    Allerdings würde ich (da davon auszugehen ist dass die Anlage dieses Jahr nicht mehr fertig wird) erst mal abwarten welche Neuerungen dann hoffentlich bald und hoffentlich zum Guten kommen.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Mhm - ich frage mich, was sich da zum Besseren ändern soll. Weniger als nichts wird man doch nicht an EEG-Umlage zahlen müssen, oder? ;)
    Und bis 10 kW gibt es ja bereits eine Regelung, die den Vorgaben der EU sehr nahe kommt.

    Die Strommenge von 10.000 kWh pro Jahr lässt aber auch ein größeres Einfamilienhaus - oder ggf. Zweifamilienhaus - schließen. Gibt es da mehrere Haushalte innerhalb des Gebäudes?

  • Gehe davon aus des die "Anteilige EEG Umlage" nur auf neue Anlagen zu bezahlen ist. und mit KWK per Dachs erreicht man die 10.000 kwh Erzeugung schnell.... Bin aber kein Jurist, ab besten beim Netzbetreiber nachfrage wie die dies auslegen

    beste Grüße Josef

  • Nur ein Haushalt.


    EEG Umlage für Eigenverbrauch ist zu zahlen wenn:

    1. Anlage > 10kWp

    2. Anlagen mit Gesamtleistung von max. 10kWp und Eigenverbrauch von mehr als 10.000kWh.


    Da die PV eh < 10kWp werden soll und wir auch weniger als 10.000kWh Eigenverbrauch haben, sollte das passen.

    Bin nur ins grübel geraden weil ich dachte das der Dachs und die zukünftige PV als eine Anlage gelten würde.

  • Ahoi,

    also ich (persönlich) gehe davon aus, das "Alles erst mal nur TEURER oder SCHLECHTER wird"!, denn nur mal selbst überlegt: Was ist in den letzten Jahren denn schon günstiger oder besser geworden!? ... nicht viel, und/oder nur für kurzfristig, und wurde dann wieder schlechter!). Unter der Massgabe empfehle ich bei z.B.


    PV immer: JETZT, SOFORT, denn:


    Die Bundesregierung will DEIN GELD !!! ... d.h. Sie wollen nicht, das man sich mit "Eigenem Strom", Deren Steuereinfluss entzieht, denn wenn man Eignen Strom hat UND der Preis für den Eigenen Strom dann vertraglich über die gesamte Anlagen-Laufzeit FIXIERT ist (= wie in Stein gemeisselt ist !), dann kommen Sie (die Politiker) NICHT mehr an Dein Geld !


    Deswegen ist erfahrungsgemäß: Je Früher, desto besser, ... denn:


    die Politiker machen jetzt schon "Den Sack zu!", schliessen das Schlupfloch sich mit Eigenem Strom der Preisspirale zu entziehen, die sich mit CO2-Steuer, Atomkraftwerksabbau, bald beschleunigt in Gang setzen wird (!), denn:


    Die Einspeiseprämie bei PV ist sein einigen Monaten "im freien Fall" !!!, ist in den letzten paar Monaten so viel GEFALLEN (!) wie in den letzten drei (3) Jahren zusammen!!! ... man erkennt allein daran "Deren Plan".



    Bezüglich der EEG §61a Abs. 4:

    Verschiedene Energiequellen (so auch PV und KWK, Solar und Thermisch) sind immer getrennt zu betrachten, d.h. Du kann gleichzeitig ein bis zu 10,0 kWp PV und ein KWK installieren, und daraus je Anlage (separat !!!) bis zu 10.000 kWh/Jahr = aber zusammen (ja), bis zu 20.000 kWh PRIVAT und OHNE EEG = 0€ selber verbrauchen


    INFO:

    Falls Du mit einer Anlage mal ÜBER die 10.000kWh/Jahr kommen solltest, dann werden die 40% nur auf den Anteil den man ÜBER die 10.000kWh kommt fällig! z.B. bei 10.450kWh Eigennutzung nur auf die 450kWh die 40% EEG.


    INFO / TIP:

    Nach dem vollendeten 13ten Monat nach Anlagen-Installation "Nullt" sich das 10ner EEG-Konto ! D.h. man könnte ab dem 13ten Monat dann wieder z.B. eine zweite 10ner PV auf das selbe Dach von der Selben Person installieren, und ... müßte auch hierauf KEINE EEG bezahlen !!! ... das nur als TIP ... falls jemand mal MEHR als 10 kWp installieren möchte ... dann sozusagen "Kaskadiert / Kumuliert" ist das ohne EEG möglich ;)


    All diese Infos habe ich über die EEG Clearing-Stelle erhalten, da ich selber genau diese Fragen hatte.

    9,88 kWp PV mit 7,5 kWh Stromspeicher, openWB duo Wallbox 2x 11kW mit Tesla Model 3, ... Erdgasauto und LPG-Auto, Holzheizung

  • UND VORSICHT !!!


    Bis 10,0 kWp = 10.000 Watt Panel-Norm-Leistung = keine EEG von 0 bis 10.000kWh Eigenverbrauch

    (nur 40% für den Teil über 10.000kWh)


    Ab 10,001 kWp = 10.001 Watt-Peak = (nur 1 Watt mehr !) = VOLLE EEG ab dem 1sten eigenverbrauchten Watt an Strom !!!!


    (nur falls das oben nicht so ganz herausgekommen sein sollte)

    9,88 kWp PV mit 7,5 kWh Stromspeicher, openWB duo Wallbox 2x 11kW mit Tesla Model 3, ... Erdgasauto und LPG-Auto, Holzheizung

  • INFO / TIP:

    Nach dem vollendeten 13ten Monat nach Anlagen-Installation "Nullt" sich das 10ner EEG-Konto ! D.h. man könnte ab dem 13ten Monat dann wieder z.B. eine zweite 10ner PV auf das selbe Dach von der Selben Person installieren, und ... müßte auch hierauf KEINE EEG bezahlen !!! ... das nur als TIP ... falls jemand mal MEHR als 10 kWp installieren möchte ... dann sozusagen "Kaskadiert / Kumuliert" ist das ohne EEG möglich.

    Klugscheißermodus an :) : Nach dem vollendeten 12ten Kalendermonat ist es möglich, wobei der Monat, in dem die Inbetriebnahme stattfand bereits als erster Monat zählt.

    Und im übrigen sei hier mal angemerkt:

    Das EEG hatte zum Ziel, die EE in eine Marktreife zu bringen. Wenn die Anlagen ohne Förderung auskommen - und das ist inzwischen bei selbstgenutzten PV-Anlagen der Fall - dann hat das EEG seinen Zweck erfüllt.

    Daher ist es völlig richtig, die Einspeisevergütung abzusenken. Und das war auch nie anders vorgesehen.

    Ich kann auch ehrlich gesagt nicht verstehen, wie man sich angesichts derartiger Renditen im PV-Bereich andauernd über die schlechten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufregt. Wo bekommt man derzeit zwischen 5-10% mit einem derart geringen Risiko?

    Achja: die EEG-Umlage fließt nicht in den Staatshaushalt - vielleicht sollte man das noch einmal sagen.

    Und ja: Grenzen beinhalten nun mal, dass eine Überschreitung dieser Grenzen Konsequenzen nach sich zieht.
    Auch wenn ein Fußball nur kurz mit vollem Umfang die Torlinie passiert, ist es nun mal ein Tor. Da hilft es nichts, wenn man anschließend den Ball gleich wieder rausboxt.
    Wobei man schon selten dämlich sein muss, 10.001 Watt Peak-Leistung zu verbauen. Das ist mal wieder ein völlig irrealer Fall - aber wenn man sich halt gerne aufregt und Gründe sucht, möglichst viele Großbuchstaben direkt aneinander reihen zu dürfen, so sei es halt so sein.

  • Ab 10,001 kWp = 10.001 Watt-Peak = (nur 1 Watt mehr !) = VOLLE EEG ab dem 1sten eigenverbrauchten Watt an Strom !!!!


    (nur falls das oben nicht so ganz herausgekommen sein sollte)

    Ich darf hier wieder mal meinen alten Rechtsprofessor zitieren: "Ein Blick ins Gesetz verschafft ungeahnte Erkenntnisse."

    Zitat von § 61b EEG

    Der Anspruch nach § 61 Absatz 1 verringert sich bei Eigenversorgungen auf 40 Prozent der EEG-Umlage, wenn

    1. der Strom in einer Anlage erzeugt worden ist

    2. der Strom in einer KWK-Anlage erzeugt worden ist, die hocheffizient im Sinn des § 53a Absatz 1 Satz 3 des

    Energiesteuergesetzes ist

    Zur Erläuterung: § 61 Abs. 1 EEG legt die grundsätzliche EEG-Umlagenpflicht für den Eigenverbrauch fest. Mit "Anlagen" sind (alle) EEG-Anlagen gemeint. Auch PV-Anlagen über 10 kWp.


    Das Zitat ist aus dem aktuellen EEG, aber soweit ich weiß soll das auch in der Novelle 2020 nicht geändert werden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Auch 9,8 kwp installierte Leistung somit unter den 10 kwp helfen nichts wenn man die 10.000 kwh Erzeugung überschreitet.

    Bzw. der Energieversorger kann auch einen Erzeugungszähler verlangen, wenn er meint das die Sonnenleistung besser ist zb. 1200kwh pro kwp.

    Eher in Süddeutschland, als in Norden.

    Grundsätzlich bremst diese Regelung auf Eigenstrom, besonders im Klein Gewerbe.

    Besser wäre es gewesen den Mieterstrom zu verbessern PV & Bhkw als Ideale Versorgung eines Gebäude besonders per "Mieterstrom" für eine WEG nicht nur für Mieter sondern auch für Eigentümer. PS Aktion Idee der Vision Warmmiete mit Temperatur Koppelung, befürchte man bräuchte zuerst entsprechende Technische Ausrüßtung https://www.agora-energiewende…und-gas-mieterfreundlich/

    mit besten grüßen Josef

  • Soweit mir bekannt wird bei unter 10kWp nicht auf die Erzeugung geschaut. Einen Erzeugungszähler braucht man aber dennoch (der im WR integrierte reicht aus) da man ja irgendwie den zu versteuernden Eigenverbrauch ermitteln muss.

    Ich wohne im Nördlichen Bayern also eher noch Süddeutschland meine PV die letztes Jahr in Betrieb ging hat 9,8 kWp und es interessiert niemanden ob ich die 10.000 kWh Erzeugung überschreiete oder nicht. Im übrigen geht es nicht um die Erzeugung sondern den Eigenverbrauch, und selbst wenn die Anlage 14.000 kWh macht ist es doch sehr sehr unwarscheinlich das der EV über die 10 MWh geht.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Die 13 Monate bis zur nächsten Anlage hatte ich extra als "Puffer" (zur Sicherheit) eingefügt, damit man sich nicht in die falsche Richtung verrechnet ... der Text sollte eher auch auf den "Weg an sich" aufmerksam machen, das es die Option gibt.


    Auch die 10.001 habe ich extra zum "Wachrütteln" zum Aufzeigen der Grenze beigefügt, denn manche Menschen "Runden" auch gerne Zahlen!


    Meine 9,88kWp hat mit 139º und 42º Neigung hier in Mitteldeutschland in 2019 insgesamt 10.490 kWh produziert. Konsequenzen hat das keine nach sich gezogen (d.h. keine EEG, kein neuer Stromzähler, etc.), ... alles Normalbetrieb (wie unter 10.000 kWh).

    9,88 kWp PV mit 7,5 kWh Stromspeicher, openWB duo Wallbox 2x 11kW mit Tesla Model 3, ... Erdgasauto und LPG-Auto, Holzheizung

  • Mitteldeutschland in 2019 insgesamt 10.490 kWh produziert. Konsequenzen hat das keine nach sich gezogen (d.h. keine EEG, kein neuer Stromzähler, etc.), ... alles Normalbetrieb (wie unter 10.000 kWh).

    Servus jetdriver67 gute Leistung mit 9,88kwp und Deinen Dachdaten; Problem wenn es der Energieversorger genau nimmt nach dem Gesetz ....ist die Anteilige EEG Umlage fällig Bei PV und Brennstoffzellenheizung kann man unter dieser Grenze bleiben aber so ein Dachs 5,5 kw oder RMB Bhkw mit kleiner Leitung wir die 10.000 kwh erreichen. Ich sehe es als politische Bremse gegen die Dezentrale Energieversorgung es sind auch "Mehr - Kosten" für die Mieterstrom Konzepte KWK & PV beste Grüße Josef