Buderus "Logonova 20" Baujahr 2017 mit abgelaufener Frist Anmelden, Nachrüstbar auf neue Norm VDE-AR-N 4105:2018-11?

  • Hallo Zusammen Jemand eine Idee wie man eine Lösung findet ?



    Problem ein Bauträger ging Pleite und somit wurde Logonova 20 Bhkw mit 19 kw beim Netzbetreiber nicht angemeldet.


    Aktuell wegen der Norm Änderung, nicht mehr zulässig...


    Es geht darum einen Weg zu finden, wie dieses nagelneue BHKW- dass der Bauträger 2017 erworben hatte, auch nach einer Änderung der VDE-AR-N 4105:2018-11, ans Netz gehen kann. Die Übergangsregelung zum Nachweis der elektrischen Eigenschaften für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4105:2018-11 endete März 2020.


    Durch die Untätigkeit des Bauträgers wg. drohender Insolvenz wurde versäumt das BHKW in der Frist bei den Stadtwerken Potsdam anzumelden (Bau stand 1 Jahr im Rohbauzustand still) – und dadurch die Möglichkeit vertan das BHKW jetzt, nach vielen Problemen und zwischen zeitlichen Verkauf des Bauträgers selbst in Betrieb nehmen zu können.


    Buderus hatte die Anlage 2019 abgekündigt und sieht sich nicht in der Lage sie nachzurüsten . Deshalb kann seitens Buderus auch nicht die Konformität erklärt werden. Seitens der EVP Potsdam sieht man sich nicht in der Lage wegen der der fehlenden Konformität mit der neuen Norm die Anlage ans Netz zu nehmen.


    Deshalb ist ein nagelneues BHKW nicht verwendbar Klar dies stellt einen wesentlichen Mängel aus Rechtlicher Sicht dar und kann deshalb nicht in Betrieb genommen werden. Die EVP Potsdam GmbH sieht sich ebenfalls im Recht, da dort auf die Norm gepocht wird. Es sind 24 Wohnungen und ein kleines Schwimmbad betroffen.


    Kennt jemand in der Region Berlin / Brandenburg / Potsdam jemand der eine bezahlbare Lösung hat?


    Die Idee besteht nun darin, dass der Energieversorger netzseitig kein BHKW sieht- sondern einen normgerechten und konformen Batteriespeicher. Persönlich sehe ich Probleme bei der Umsetzung jeder Erzeuger ist anzumelden und Halbinseln sind in einem „Rechtlichen Grau -Bereich“ Eure Meinung?


    Wäre ein Bhkw für den Export etwas wert? = Auslandsmarkt? Oder haben die genauso sich schnell ändernde „Netzbedinungen“ Und dann ein Neues installieren?


    Kenne dies mit Solarwechselrichtern als diese Blindleistung leisten mussten. = Risiko des Großhändlers für Lagerware, falls sich die Bedingungen wieder ändern. Und es kommt eher zu Verzögerungen bei der Lieferung auf die Baustelle.


    mit sonnigen Grüßen Josef Simon

  • Scheinbar wurde die Übergangsregelung bis März 2021 verlängert. Außerdem würde wohl auch die vorab durchgeführte Netzverträglichkeitsprüfung ausreichen um das Ding am geplanten Standort in Betrieb setzen zu können.


    Zitat

    Bis zum neuen Ende der Übergangsfrist am 31.03.2021 sollte dem Stromnetzbetreiber eine Herstellererklärung für den Netzanschluss ausreichen. Folgende Unterlagen für den Stromnetzbetreiber sind für einen erfolgreichen Netzanschluss nötig:

    • Konformitätsnachweis Erzeugungseinheit VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm) inklusive Prüfbericht und Oberschwingungsberechnungen
    • Konformitätsnachweis NA Schutz VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm)
    • Herstellererklärung für die Einhaltung der VDE-AR-N 4105:2018-11 (neue Norm)
  • Scheinbar wurde die Übergangsregelung bis März 2021 verlängert. Außerdem würde wohl auch die vorab durchgeführte Netzverträglichkeitsprüfung ausreichen um das Ding am geplanten Standort in Betrieb setzen zu können.


    Zitat

    Bis zum neuen Ende der Übergangsfrist am 31.03.2021 sollte dem Stromnetzbetreiber eine Herstellererklärung für den Netzanschluss ausreichen. Folgende Unterlagen für den Stromnetzbetreiber sind für einen erfolgreichen Netzanschluss nötig:

    • Konformitätsnachweis Erzeugungseinheit VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm) inklusive Prüfbericht und Oberschwingungsberechnungen
    • Konformitätsnachweis NA Schutz VDE-AR-N 4105:2011-08 (alte Norm)
    • Herstellererklärung für die Einhaltung der VDE-AR-N 4105:2018-11 (neue Norm)

    Servus "alikante" kannst Du mir jemand empfehlen der dies Umsetzen / Beantragen kann beim Energieversorger in Potsdam? beste Grüße aus Bayern Josef

  • Moin zusammen,


    hab das gleiche Problem. Hab einen gebrauchten aber noch guten Gasdachs und möchte ich weiterbetreiben. allerdings an einem anderen Aufstellort aus vorher. Stellt SenerTec denn die Herstellererklärung aus, dass der Gasdachs die neuen AR-N 4105/2018 erfüllen würde? wenn ich das richtig verstehe ich das kein Konformitätszertifikat sondern nur wie der Name sagt eine Erklärung.


    Danke und beste Grüße,

    Felix

    EC-Power XRGi 6 seit 09/2018 in Einfamilienhaus.

  • Die ARN4105 (alt) muss i. d. R. extern nachgerüstet werden, das bescheinigt dann der Elektriker.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Moin,


    habe gerade gesehen das der NA Schutz mit Bisi ( V76 ) realisiert ist und die Konformität nach 4105:2011-08 hat. Nun könnte man bei Changtec die V79 downloaden und die zugehörige Konformität wäre nicht abgelaufen weil aus 2016.


    http://shop.changetec24.de/med…_AR4105_NAS_14-146-02.pdf


    ob der NB das durchgehen lässt ???? ein Versuch wärs wert.

  • Moin zusammen,


    danke für die hilfreichen Antworten. Variante 1 ist also externes Spannungs- und Frequenzrelais


    Variante 2 wie oben von Alikante beschrieben.


    Mal sehen was der NB sagt.

    beste Grüße einstweilen :)

    EC-Power XRGi 6 seit 09/2018 in Einfamilienhaus.

  • Scheinbar wurde die Übergangsregelung bis März 2021 verlängert. Außerdem würde wohl auch die vorab durchgeführte Netzverträglichkeitsprüfung ausreichen um das Ding am geplanten Standort in Betrieb setzen zu können.

    So einfach ist es leider nicht. Verlängert wurde lediglich die Möglichkeit, dass Hersteller den Nachweis der neuen Anforderungen per Herstellererklärung vorlegen können, siehe FNN-Mitteilung. Die neue VDE-AR-N 4105 will eigentlich Einheitenzertifikate (d.h. Überprüfung durch einen Dritten: der Zertifizierer gleich die Messprotokolle der Prüfung mit den Anforderungen ab). Als Übergangslösung - bis auch das Prüfprotokoll DIN VDE V 0124-100 fertig wurde und dann auch die Prüfinstitute nach einem reproduzierbarem Schema vorgehen - hat man vorgesehen, dass Hersteller Kraft ihres Know-Hows und den Experimenten auf eigenen Prüfständen dafür gerade stehen dürfen und mit ihrem guten Namen bürgen können, wenn da 4105:2018 draufsteht auch 4105:2018 drin ist. Nur diese Übergangsregelung (der Art der Nachweisführung: Eigenerklärung vs. Einheitenzertifikat) wurde verlängert, nicht die generelle Anwendbarkeit der neuen Anforderungen.


    Das has auch europarechtliche Gründe. Der sogenannte Network Code RfG (Requirements for Generators = Anforderungen an Erzeugungsanlagen, veröffentlicht am 2016-04-27 im OJ 2016/631) ist im April 2019 nach 3 Jahren Übergangszeit scharf geschaltet worden. Klein-KWK-Anlagen werden als sogenannte Typ-A-Anlage in Artikel 13 (Allgemeine Anforderungen an Stromerzeugungsanlagen des Typs A) behandelt. Die Neuauflage der FNN-Anwendungsregeln 4105 (NS), 4010 (MS), 4120 (HS), 4130 (HöS) war (auch) der Tatsache geschuldet, dass man RfG-Konformität der deutschen Anschlussregeln zwingend brauchte. Die Hersteller, die ihre Produktreihen fortsetzen wollten, haben daher parallel zum Entstehen der neuen FNN-Anwendungsregeln auch ihre Produkte weiterentwickelt (Buderus scheinbar nicht für alle Baureihen) und waren als nach eingener Einschätzung nach Verabschiedung der AR konform zum überarbeitetem Regelwerk.


    Das harte Kriterium ist der RfG, die 4105 ist ein Wünsch' Dir Was, wo man sich ggf. auch gerichtlich zu Wehr setzen könnte. Daher sollte erstmal geprüft werden, was die Anlage kann und welche RfG Art. 13 Eigenschaften erfüllt werden bzw. welche nicht. Wenn welche fehlen sollten: kann man diese nachrüsten? Hat das Gerät einen Synchron- oder Asynchrongenerator?


    Ein Umrüsten auf eine Batterieanlage ist m.E. finanzieller Unfug, ausser man hat sowieso einen Batteriespeicher, um damit Eigenstrom vom Dach zu puffern, den man an die Bewohner bedarfsgerecht liefern möchte. Ein weiterer Vorteil wäre eine USV-Funktionalität, obwohl die Versorgungssicherheit in Deutschland mit nur 15 min/a SAIDI sehr gut ist und ein Backup für eine Wohnimmobilie normalerweise nicht notwendig ist (das ist eher ein Statussymbol). Zellen sind nach wie vor teuer und die elektrische Energie würde ich nicht in der Elektrochemie parken was Verluste generiert, sondern schlicht einen 20 kW Umrichter (konformen) vor ein 20 kW BHKW schalten. Umrichter ohne Batterie sind deutlich billiger.


    Ausbauen und anders wohinverkaufen halte ich für keine gute Idee, da die Transaktionskosten zu hoch sind. Wenn keine juristische Lösung möglich ist, z.B. Gutachten, dass die Anlage die RfG-Anforderungen einhält (gesetzliche Vorgabe), Einzelabnahme wichtiger VDE-AR-(neu)-Eigenschaften bei der Inbetriebnahme und generelle Einigung mit dem Netzbetreiber, dann würde ich einen 4105:2018 konformen Wechselrichter davorschalten (mit nur minimaler Energiekapazität, wenn es denn eine Batterie sein soll).


    Gruß,

    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)