Hallo liebe Forum-Mitglieder,
vielleicht wurde meine nachfolgende Frage in der Vergangenheit schon einmal gestellt und beantwortet.
Ist es richtig, dass ein Mikro-KWK kleiner 1,14kW el. nicht melde- und umlagepflichtig ist?
Wenn nun bereits eine 9,75kWp PV-Anlage im gleichen Jahr installiert wurde, würde dann ein Mikro-KWK mit 0,75kW el. den 9,75kWp hinzugerechnet, so dass man >10kW EEG-umlagepflichtig wird?
Oder werden Mikro KWK und PV-Anlage unabhängig von einander betrachtet?
Würde mich über Euere Expertise sehr freuen.
Viele Grüße
Blumotion😊