Nulleinspeisung

  • Ja EEG auf Eigenverbrauch ist wie eine Steuer auf die Tomaten aus dem eigenen Garten...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ja EEG auf Eigenverbrauch ist wie eine Steuer auf die Tomaten aus dem eigenen Garten...

    Du hast du Umst. bereits auf den Samen bezahlt. In dem Fall wäre es eine Doppelbesteuerung. Solltest du jetzt sagen du hast die Tomaten aus einer anderen Tomate gezogen. Dann konsultiere vor dieser Aussage erst mal einen Anwalt. Das wird teurer als die 5% Umst. der Tomate .^^

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Warum muss ich dann eigentlich für mein selbstangebautes Gemüse/Kartoffeln nicht auch noch Umsatzsteuer/Genußsteuer zahlen.

    Abwarten!

    Wenn unsere Gesetzgeber kreativ sind, dann in der Erfindung und Begründung neuer Steuereinnahmen. Z. B. wenn Du heute dein Zwetschgenwasser vom eigenen Baum destilieren willst, dann wirdst Du auch zur Kasse gebeten.

    Lass mal erst die Raucher und die Fahrer von Verbrennungsmotoren aussterben, da fehlen dann viele Milliarden, und die werden dann halt auch in den Gemüsegärten geerntet. :uebel:

    Die Spannungebene ist unerheblich, es muss eben nur ein vom öffentlichen Netz getrenntes sein.

    Dass die Spannung da keine Rolle spielt bin ich dabei.

    Der große Haken liegt imho in der Trennung. Denn da steht eben ". . . . . . der Eigenversorger weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen ist". Der Begriff "mittelbar" ist beliebig dehnbar, insbesondere wenn da "der Eigenverbraucher" steht.

    - Wenn jemand kritischen Geräte wie Kühlschrank am Netz hat, aber die Waschmaschine in der Insel, dann ist es aber noch immer eine Person. Fällt das unter mittelbar?

    - Wenn jemand seine Batterie im Notfall aus dem Netz aufläd, mit der er seine Insel betreibt, ist das mittlebar?

    - Wenn jemand das zeitlich komplet trennt, aber Teile seiner Insel ans Netz hängt, wenn sein BHKW steht und er in der Zeit keinen Strom produziert, ist das dann mittelbar.


    Ich denke schon, dass da ein Rechtsverdreher jede Menge draus stricken könnte. Der einzige Schutz ist, wenn das niemand fremdes sieht.

    Nur ist fraglich ob der Aufwand einer doppelten Hausinstallation die paar Kröten an EEG Abgabe aufwiegt ?

    Naja, zum Einen ist das auch eine Frage des Prinzips. Es geht mir jedenfalls fundamental gegen den Strich, wenn ich gar keine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen will aber strotzdem auf 100% sauberen Strom für den Eigenverbrauch Umlage zahlen soll.


    Zum anderen hängt es natürlich vom Erzeugungsvolumen der Insel ab, wobei der Aufwand der Installation sicher bei weitem nicht doppelt ist. Im Zählerschrank wäre ich vorsichtig, weil ich da gegebenenfalls dem Netzbetreiber Zugang geben muss, der dann dumme Fragen stellen kann. Aber ansonsten ist das halt eine zweite Zuleitung im Verteilerkasten und gut is es. Es ist natürlich hifreich, wenn dann nicht Kraut und Rüben durcheinander verdrahtet sind. Bei der Erstinstallation der Insel können ein paar Stunden zum Sortieren der Sicherungen nicht schaden. (Und eine Insel sollte auch nur jemand betreiben, der das Thema selber beherrscht).



    p. s. bezüglich Umlage:

    ein heiklter Punkt bei einer 100%igen Eigenversorgung mit Netzanschluss ist, dass die Eigenversorgung zu 100% aus selbst erzeugtem EEG-Strom kommen muss. D. h. wenn ich 1 Stunde im Jahr nicht selbst abdecken kann, dann darf ich die nicht mit dem normalen Notstromgerät überbrücken, dann muss ich dafür EEG-Treibstoff besorgen, sonst verstoße ich gegen das Gesetz. |:-(

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

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  • Dann konsultiere vor dieser Aussage erst mal einen Anwalt. Das wird teurer als die 5% Umst. der Tomate .^^

    Demeter erlaubt das vermehren seines Saatguts...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Also werde ich, um nicht irgendwelche Probleme zu bekommen, einfach den Whirpool im Garten elektr. mit Solarstrom beheizen.

    Der Heizstab nimmt auch Gleichspannung. Im Winter abgesenkt, also fast keine Energie zum Heizen nötig. Das sollte fürs erste mit der 1.1KWp Anlage klappen. Waren das noch Zeiten vorm EEG, da durfte ich mit meiner 0,55 KWp Anlage einspeisen was vom Eigenverbrauch übrig blieb. Und für den Zweirichtungszähler übernahm der E-Versorger die Kosten :) .

  • Sinn macht die Nulleinspeisung wenn ich an der Einspeise Grenze bin zb 30 kwp Erzeugung bereits habe egal ob Bhkw oder Pv. Und der Netzbetreiber mich sonst bei mehr Erzeugungsleistung am Ausbau beteiligt. Dies ist eher im Bereich des Lastmanagement angesiedelt zb WEG Tiefgarage mit nur 10 Stellplätzen je 22 kw oder 11 Kw Wallbox So kommt man schnell auf 220 kw oder 110 kw "Anschluss Leistung" dies getrenzt an die Physikalischen Möglichkeiten. Gleiches gilt für Leistungserweiterung dort kann ich Spitzen ins Stromnetz runter regeln, aber idealerweise selbst nutzen entweder durch Speicherung oder sinnvolle Nutzung. Fazit Nulleinspeisung werden der "Steuer" macht keinen Sinn.