Nulleinspeisung

  • Hallo,

    da bei meiner ersten Photovoltaikanlage 1,1 KWp die 20 Jahre vorbei sind, falle ich zum 01.01.2021 aus der erhöhten Vergütung.

    Ob ich noch einspeisen darf ist die Frage, was aber auf jeden Fall weg fällt ist die erhöhte Vergütung.

    Nun habe ich gesehen, immer mehr Firmen bieten ein Zusatzgerät zum WR, damit ist Nulleinspeisung möglich.

    Wie ist die rechtliche Seite bei Nulleinspeisung geregelt ? Das öffentliche Netz würde ja mit meinem eigenem Strom nicht belastet, es würde ja immer nur soviel im WR erzeugt, was gerade an Eigenverbrauch benötigt wird. Ich will weder Steuern noch sonstige Abgaben an irgendjemanden bezahlen für meine eigene Energie.

    Wäre die Nulleinspeisung eine Möglichkeit, oder komme ich um ein Inselnetz nicht herum ? Das mit der Nulleinspeisung wäre die billigste Alternative, wenn Inselnetz, muss ich auch noch in eine Batterie und einen neuen WR investieren.


    Gruß


    Solaris

  • 1,1 KWp, da rentiert sich doch der Aufwand nicht. Warum stellst du die Frage im BHKW Forum und nicht im Photovoltaik Forum?

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Unser Verteilnetzbetreiber hat "Nulleinspeisung" auf Basis der aktuellen Gesetzeslage ausdrücklich als eine Möglichkeit zugelassen. Welche Regeln dann aber schlussendlich im EEG 2021 stehen werden, weiß derzeit kein Mensch, auch nicht die VNB.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Warum machst du keine neuen Module drauf, kommst dann doch sicher auf das 3 Fache an Leistung.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Ein paar Basics zur 20-Jahre-Problematik als PDF anbei.


    Den Begriff der „Nulleinspeisung“ kennt das Gesetz nicht. Eine „Nulleinspeisung“ ist nämlich eben gerade keine Einspeisung, sondern eine Abregelung, weil eine Einspeisung unzulässig wäre. Eine Messung der Erzeugung ist übrigens auch bei einer Abregelung erforderlich, da auf den Eigenverbrauch die 40 prozentige EEG-Umlage abzuführen ist.


    Nach dem aktuellen EEG 2021 Entwurf kann man nur entweder volleinspeisen oder muss ein 2-Richtungs-Smart-Meter haben - sonst Strafe in Höhe der ersparten Strombezugskosten. Ob das so kommt, steht noch in den Sternen. Bisher gibt es nur einen Regierungsentwurf für das EEG 2021.


    Die Anschaffung einer Steuerung, die Verbraucher passend schaltet und notfalls die PV abschaltet verursacht auch Anschaffungs- und Installationskosten. Produkte wie der „Bilanzpunktregler“, der „Smartfox“ oder bei neueren SMA Wechselrichter ein „SMA Home Manager“ kosten mit Einbau i.d.R. 700 bis 1.100 Euro.


    Insgesamt dürfte in vielen Fällen leider ein Repowering oder eine Volleinspeisung für Kleinstbeträge die günstigste Lösung darstellen.

    Warum stellst du die Frage im BHKW Forum [...] ?

    Weil das BHKW sämtliche prosumerrelevanten Fragestellungen beahndelt?!

    :-)_:-)|__|:-)

  • Mal abgesehen von der Frage, was am Ende im EEG stehen wird: Wegen einer 20 Jahre alten PV-Anlage mit 1,1(!) kWp lohnt sich ein solcher Aufwand wirklich nicht. Ich würde noch abwarten, ob der Smart Meter tatsächlich auch für so kleine Ü20-Anlagen vorgeschrieben wird. Nach meiner Kenntnis wird darüber noch verhandelt. Wenn nein, ist ja alles gut. Wenn aber ja, würde ich das Ding abmontieren und stattdessen eine neue Anlage mit Überschusseinspeisung aufs Dach schrauben, die auch von der Größe her zu Deinem Strombedarf passt. Dann hast Du für die nächsten 20 Jahre Deine Ruhe und zahlst auch keine EEG-Umlage.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Stand RegE kann man entweder ohne Smart-Meter Volleinspeisen zum Marktwert Solar (also etwa 3 Cent/kWh) oder Eigenverbrauch machen, dann aber immer mit Smart-Meter. Ansonsten: Ja, Repowering ist in der Tat leider häufig die wirtschaftlichste Alternative.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Sorry,

    wollte eigentlich im Photovoltaikforum posten.

    Ich schmeiße doch eine Anlage nicht weg, die auch nach 20 Jahren noch Super Ertrag bringt, ein Teil der Module ist schon 23 Jahre alt.

    Also 2. Netz im Haus, dann geht es hoffentlich niemanden mehr etwas an. nächstes Jahr fällt die nächste Anlage aus dem EEG mit 2,5KWp.

    Wenn ich also nun in einen Akku+ WR mit möglichem Inselnetz investiere, und trenne einen Teil der Installation vom öffentlichen Netz

    dann bin ich wieder gesetzeskonform, oder reicht das auch nicht ? kann ja die Akkus im Winter aus dem öffentlichen Netz nachladen oder mit dem BHKW.

  • kann ja die Akkus im Winter aus dem öffentlichen Netz nachladen oder mit dem BHKW.

    Das ist so ein Fall, wo man über eine "mittelbare Verindung" diskutieren kann. Aber wer weß schon, wann welches Verlängerungskabel wo angesteckt wurde:saint:

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • wenn Inselnetz, muss ich auch noch in eine Batterie und einen neuen WR investieren.

    Streng genommen ist eine Insel nicht mit dem Netz verbunden, was also tun wenn die Sonne nicht scheint und die Batterie leer ist?!

    Eine Messung der Erzeugung ist übrigens auch bei einer Abregelung erforderlich, da auf den Eigenverbrauch die 40 prozentige EEG-Umlage abzuführen ist.

    EEG Umlage bei Anlagen unter 10 kWp? Ist das nach 20 Jahren so oder woher kommt hier die Umlage?

    Also 2. Netz im Haus, dann geht es hoffentlich niemanden mehr etwas an. nächstes Jahr fällt die nächste Anlage aus dem EEG mit 2,5KWp.

    Wenn ich also nun in einen Akku+ WR mit möglichem Inselnetz investiere, und trenne einen Teil der Installation vom öffentlichen Netz

    dann bin ich wieder gesetzeskonform, oder reicht das auch nicht ? kann ja die Akkus im Winter aus dem öffentlichen Netz nachladen oder mit dem BHKW.

    Ich bin nicht sicher ob 2. Netz im Haus ausreicht, oder ob das ganze Haus vom Stromnetz getrennt sein müsste. Da du ja mehr als eine Anlage hast, wäre es hilfreich zu wissen wie viele Anlagen bei dir installiert sind, welche Leistung sie jeweils haben und wann die Vergütung ausläuft. Dann kann man besser beurteilen was für dich am besten ist, z. B. Batterie ja / nein...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ja genau, EEG-Umlagefreiheit auf Eigenstrom endet nach 20 Jahren. Dann 40 Prozent der Regelumlage.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke für die Info, inhaltlich muss ich sagen,

    ...auch nicht schön...

    vielleicht wird da ja auch was geändert, ich befürchte nur nicht zum Besseren.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Ich würde mal vermuten wenn das 2. Netz eine andere Spannung hat, (z.B. 110 Volt, da würden alle Geräte mit Schaltnetzteil) funktionieren dann ist es fürs Gesetz außen vor.

    Es würde ja auch keinen stören wenn ich ein 12 Volt Netz im Haus mit Solar/Batterie betreibe.

    Ich denke nicht das es gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Spannungen ich in meinem Haus verwende, solange es nicht das öffentliche Netz betrifft.

    Warum muss ich dann eigentlich für mein selbstangebautes Gemüse/Kartoffeln nicht auch noch Umsatzsteuer/Genußsteuer zahlen.

    Oder hinkt der Vergleich ? zu den Anlagen: 1,1KWp mit EEG-Ende 31.12.2020/ 2,5KWp mit EEG-Ende 2021