Hallo zusammen,
Bin Neuling im Forum und im Thema BHKW, habe mich nur kurzfristig eingelesen.
Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie die Foren-Kollegin auf Contracting und Kosten mit dem entscheidenden Unterschied, dass mir das Problem mit Wärmecontracting nicht jetzt nach 3 von 10 Jahren Laufzeit auffällt, sondern vor der Kaufentscheidung.
Es handelt sich um eine schöne Wohnung, Neubau, Fertigstellung 2022, also in 2 Jahren, WEG wird ca 40 Parteien haben.
Haken: Es ist zwingend ein Wärmelieferungsvertrag zu akzeptieren, der zwischen WEG (vertreten durch Bauträger vor Firmierung der WEG) und einer Tochter eines Energieversorgers (kann man hier Namen nennen?) geschlossen wurde.
Mir liegt der Wärmelieferungsvertrag vor, Kaufvertrag der Wohnung noch nicht.
Wärmelieferungsvertrag sagt: Contractor betreibt BHKW im Keller der Wohnungen. Grundpreis für die WEG: 32000 EUR / Jahr.
Da wir eine große Wohnung haben, bleiben da bei uns ca 1000-1500 EUR Grundpreis/Jahr hängen.
Verbrauchspreis 70 EUR brutto / MWH. Preisanpassungsklausel basierend auf Lohnkosten und Preisentwicklung Erdgas.
Laufzeit 10 Jahre, danach Verlängerung durch Mehrheitsbeschluss der WEG.
Außer Überprüfung Magnesiumiode und Reinigung von TWW-Speichersystem alle 2 Jahre sowie der Abrechnung macht der Contractor nichts.
Störungen muss man beim Unternehmen melden und extra zahlen.
Nun meine Fragen:
Habe ich Recht, dass das Wucherpreise sind?
Ist das zulässig, dass der Bauträger im Namen der WEG Dinge tut, bevor sie sich firmiert hat?
Kann ich, wenn ich den Kaufvertrag unterschreibe, nachträglich irgendetwas anfechten, weil die WEG sich ja noch nicht firmiert hat?
Kann ich vor Kauf versuchen, den Bauträger oder andere Wohnungskäufer (die ich noch nicht kenne)? von einem besseren Weg zu überzeugen?
Die Wohnung ist toll, aber wenn das vgl. mit anderen Wohnungen z.B. 1000 EUR Mehrkosten pro Jahr sind, sind das in z.B. 70 Jahren glatte 10% des Kaufwertes.