Energiesteuerrückerstattung Brennstoffzelle

  • Hallo zusammen,


    meine Brennstoffzelle läuft nun seit einem Jahr und ich habe heute vom Erdgaslieferant meine Jahresabrechnung bekommen.

    Nun wollte ich die Energiesteuerrückerstattung beantragen bzw. das Formular für das zuständige Zollamt ausfüllen, allerdings funktioniert der Link auf Viessmann Homepage zum passenden Formular nicht mehr. Habe dann bei Formulare-bfinv.de geschaut und das Formular 1135 (2020) gefunden, ist dass der richtige Antrag?


    Da meine Anlage im Dez. nochmals durch Viessmann "resetet" wurde, fehlt mir der Gasverbrauch der Brennstoffzelle für die Monate Sep. / Okt. / Nov. und Dezember 2019. Kann ich hier den Gasverbrauch dann einfach schätzen bzw. mich am Verbrauch Jan. / Feb. / März 2020 orientieren?


    Vielen Dank :)

  • Hi,


    im Viessmann Förder- und Antragsleitfaden ist immer vom Formular 1103 die Rede. Das habe ich jetzt auch benutzt bzw. auf der Formulare-bfinv.de gesucht.


    Ich habe das aber auch zum ersten Mal gemacht und noch keine Rückmeldung vom Hauptzollamt bekommen.


    Gruß

    Marco

  • Da meine Anlage im Dez. nochmals durch Viessmann "resetet" wurde, fehlt mir der Gasverbrauch der Brennstoffzelle für die Monate Sep. / Okt. / Nov. und Dezember 2019. Kann ich hier den Gasverbrauch dann einfach schätzen bzw. mich am Verbrauch Jan. / Feb. / März 2020 orientieren?

    Schätzen geht gar nicht. Aber Du hast doch hoffentlich die Stromerzeugung für September bis Dezember 2019 lt. geeichtem Zähler notiert? In dem Fall kannst Du die Stromerzeugung in kWh mit 3 multiplizieren, das ergibt mit hinreichender Genauigkeit den Erdgasverbrauch der Brennstoffzelle in kWh (Hs) für diesen Zeitraum.


    Beim Formular hat Marco Recht. Das Formular 1135 ist für die Entlastung nach § 53a EnergieStG. Die Entlastung für Brennstoffzellen läuft aber nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG, deshalb das Formular 1103.


    Die Bearbeitungszeit bei unserem HZA war ca. 3-4 Monate.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke!


    Da meine Anlage im Dez. nochmals durch Viessmann "resetet" wurde, fehlt mir der Gasverbrauch der Brennstoffzelle für die Monate Sep. / Okt. / Nov. und Dezember 2019. Kann ich hier den Gasverbrauch dann einfach schätzen bzw. mich am Verbrauch Jan. / Feb. / März 2020 orientieren?

    Schätzen geht gar nicht. Aber Du hast doch hoffentlich die Stromerzeugung für September bis Dezember 2019 lt. geeichtem Zähler notiert? In dem Fall kannst Du die Stromerzeugung in kWh mit 3 multiplizieren, das ergibt mit hinreichender Genauigkeit den Erdgasverbrauch der Brennstoffzelle in kWh (Hs) für diesen Zeitraum.


    Nein, natürlich nicht ;( Ich schreibe erst seit Januar 2020 alles auf.

    Ich hatte ja auch noch Probleme mit der Anlage bis ca. Dez. 2019 d.h. sie lief bis dahin. nicht "Fehlerfrei".


    Soll/Kann ich dann einfach die Monate in 2019 beim ausfüllen weglassen?


    Danke

  • Hi,


    auf der Viessmann Seite ist ein Rechnungstool enthalten. Mit dem kannst du das für 2019 leicht ausrechnen. Sind aber nur kleinere Erstattungsbeträge :). Wenn der Aufwand zu groß ist und du auf einige € nicht angwiesen bist, lass es und starte dann in 2021 mit den Zahlen für 2020.


    Achte darauf, dass du das Formular von 2020 für die Erstattung aus 2019 nimmst. Ich habe es zweimal ausfüllen dürfen...


    Viele Grüße

  • Soll/Kann ich dann einfach die Monate in 2019 beim ausfüllen weglassen?

    Du hast doch die Zählerstände zu jedem Quartalsende an den Netzbetreiber gemeldet, also zumindest die Daten zur Stromerzeugung müssten eigentlich vorhanden sein (wenn nicht bei Dir, dann auf der Abrechnung des NB für 2019). Im äußersten Fall könntest Du also die Gesamt-Stromerzeugung des Jahres 2019 lt. Abrechnung nehmen und mit dem Umrechnungsfaktor (gerundet 3) multiplizieren.


    Der genaue Faktor errechnet sich wie folgt: Laut technischen Daten erzeugt die PT2 pro Betriebsstunde 0,75 kWh Strom und 1,1 kWh Wärme, zusammen 1,85 kWh, mit einem Gesamtwirkungsgrad von 92% (Hi). Das ergibt pro Betriebsstunde einen Verbrauch von (1,85/0,92=) 2,01 kWh Erdgas bezogen auf den Heizwert (Hi). Der Gasversorger (und der Zoll) berechnen aber Brennwert (Hs). Deshalb musst Du die 2,01 kWh noch mit 1,11 multiplizieren und erhältst den Gasverbrauch mit 2,23 kWh (Hs) pro Betriebsstunde. Bezogen auf 0,75 kWh Strom/Bh ergibt sich daraus ein Verbrauch von 2,976 kWh Erdgas (Hs) pro erzeugter kWh Strom, oder gerundet 3.

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  • D.h. dass das Ganze dann wie bei der Steuererklärung läuft? Sprich, in 2020 wird nur das Jahr 2019 betrachtet (das würde sich in der Tat nicht wirklich lohnen, da ja meine Anlage nicht 100% und ohne Probleme in 2019 lief).

  • Natürlich. Die Energiesteuer-Erstattung für das Jahr 2019 muss im Jahr 2020 beantragt werden, und zwar bis 31.12. 2020. Ob sich das lohnt, musst Du selbst beurteilen.

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