Sanierung/Ersatz einer Elektrospeicherheizung ...

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich hier schon einige spannende Beiträge gelesen habe, möchte ich hier unser Projekt für die nächsten zwei Jahre vorstellen.

    Unsere Tochter und Schwiegersohn bewohnen ein Haus am linken Niederrhein.

    Als sich vor einiger Zeit die Gelegenheit ergab das Nachbarhaus zu erwerben haben wir das getan.

    Dadurch sind wir in den Besitz eines vollunterkellerten Flachdachbungalows Baujahr 1971 mit Elektrospeicher(fußboden)heizung gelangt.

    Diese ist durch den Betrieb mit Ökostrom zwar einigermaßen Klimaneutral ;) ,

    aber die träge Regelung und die hohen Betriebskosten lassen uns nach Alternativen Ausschau halten.

    Nano/Mikro BHKW, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Solarzellen,- Kollektoren ?

    Was wäre eine geeignete Kombination um dieses Haus langfristig Preiswert und Umweltfreundlich

    beheizen zu können?

    Dankbar für Eure Erfahrungen und Tipps

    Fritz


    Haus A

    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch: 6.000 kWh HT und 22.000 kWh NT

    Jährlicher Brennstoffverbrauch: Heizung und WW ca. 22.000 kWh (in den Werten oben beim Stromverbrauch bereits enthalten)


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Elektrischer Strom

    Alter und Typ der der Heiztechnik:

    90 m² Elektrospeicher Fußbodenheizung mit Außentemperaturgeführtem Zentralsteuergerät Tekmar 1482 für 4 Regelkreise,

    6 Elektro-Radiatoren und 2 Elektrospeicher im Keller, mit Einzelraum Thermostat-Regelung


    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: nein

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe: keiner

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: Elektro-Durchlauferhitzer

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverbrauchsverhalten: nein

    Hydraulischer Abgleich durchgeführt: -

    Temperaturen der Heizkreise: -

    Art der Heizkörper: -


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: 170 m² 2 (- 4)

    Art und Baujahr der Immobilie: Flachdach Bungalow vollunterkellert, Verklinkert

    Erfolgte Modernisierungen: vor ca. 20 Jahren Kunststoff Isolierglasfenster

    Weitere geplante Modernisierungen: Ersatz Eingangstür und Glasbausteine, extensive Dachbegrünung

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ja

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: nein aber möglich

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: ja, mit Nachbarhaus Daten siehe unten Haus B



    Haus B

    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch: 4.000 kWh

    Jährlicher Brennstoffverbrauch: 24.000 kWh


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Gas

    Alter und Typ der der Heiztechnik: Erdgas-Brennwert ca. 2012 Witterungsgeführte Regelung


    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: ja

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe: keiner

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumen: Gas / Solar 300 l

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverbrauchsverhalten: nein

    Hydraulischer Abgleich durchgeführt: unbekannt

    Temperaturen der Heizkreise: 40/60

    Art der Heizkörper: teilweise Konvektoren DK sonst Radiatoren aus Gusseisen


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: 190 m² 2 (- 4)

    Art und Baujahr der Immobilie: Flachdach Bungalow vollunterkellert

    Erfolgte Modernisierungen: vor ca. 10 Jahren Kunststoff Isolierglasfenster, Dachdämmung 20 cm

    Weitere geplante Modernisierungen:

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ja

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: ja

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: ja, mit Nachbarhaus Daten siehe oben Haus A

  • Hallo, da müsst ihr euch erst mal darüber klar werden, wie groß die Baustelle werden soll ( Estrich raus - neue Wasser-Fußbodenheizung oder nur Schlitze in die Wände für Heizkörper ) und wie hoch die Investition sein darf.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Danke für die Nachfrage,

    aktuell möchten wir den Estrich (10-15 cm), im Haus belassen, und lieber Konvektoren unter die Fenster setzen.

    Die Heizungsrohre würden dann durch den Keller geführt. Da der Umbau zur privaten Nutzung erfolgt, soll es langfristig solide werden.

    Der Kostenrahmen darf also über einer Minimallösung liegen, aber nicht zur technischen Liebhaberei ausarten.

    Beste Grüße

    Fritz

  • Moin Fritz,


    um den Stromverbrauch von Haus A richtig einordnen zu können, wäre noch interessant zu wissen ob einerseits von den 6.000 kWh HT-Verbrauch ein Anteil auf die Wärmeerzeugung entfällt (elektrische WW-Speicher?), und andererseits ob in den 22.000 kWh NT-Verbrauch auch ein Anteil von allgemeinem Haushaltsstrom enthalten ist. Bei uns entfielen z.B. in alten Zeiten (vor PV und BHKW) etwa 40% des gesamten Haushaltsverbrauchs auf NT-Strom.


    Aber wenn man in Haus A holzschnittartig den Haushaltsverbrauch mit dem HT-Verbrauch gleichsetzt (6.000 kWh) und den Wärmebedarf mit dem NT-Verbrauch (22.000 kWh), kommt man für beide Häuser zusammen grob geschätzt auf einen Strombedarf von 10.000 kWh und einen Wärmebedarf von 40-45.000 kWh. Das würde m.E. den Einsatz eines kleinen BHKW wie NeoTower Living 2.0 mit 1,1-2.0 kW(el) und 3,8-5,2 kW(th) oder Dachs 2.9 mit 2,85 kW(el) und 7,0 kW(th) erlauben. Beide könnten auf 4-5000 VBh kommen und jährlich Strom in der Größenordnung von 10-12.000 kWh erzeugen. Sofern in absehbarer Zeit weitere Stromverbraucher (E-Auto?) hinzukommen, könnte man auch noch eines der größeren NeoTower-BHKWs in die Auswahl hineinnehmen, da die NeoTowers (anders als der kleine Dachs) modulieren können.

    In jedem Fall ist zusätzlich eine Gastherme für die Spitzenlast erforderlich. Wenn die Therme in Haus B noch gut in Schuss ist und von der Leistung her beide Häuser versorgen kann, spricht aber m.E. nichts dagegen, dieses Gerät dafür einzusetzen. Und als Ergänzung würde ich eine PV-Anlage mit <10 kWp empfehlen, weil diese v.a. außerhalb der Heizperiode (wo ein BHKW wenig läuft) tagsüber Strom bereitstellen kann.


    Was alternativ gehen könnte ist eine BlueGen Brennstoffzelle mit 1,5 kW(el) und 0,85 kW(th). Die läuft 8.760 Stunden im Jahr durch und erzeugt ca. 13.000 kWh Strom im Jahr sowie 7.400 kWh Wärme. Auch hier ist zusätzlich eine Brennwerttherme erforderlich. Dagegen würde ich eine PV-Anlage als Ergänzung zu einer BlueGen nicht empfehlen, weil die BZ auch im Sommer ununterbrochen Strom bereitstellt und der Eigenverbrauch aus einer PV-Anlage dadurch sehr gering wird.


    Die Brennstoffzellen der 0,75 kW-Klasse (Vitovalor oder Dachs 0,8) halte ich dagegen im vorliegenden Fall für unterdimensioniert.


    Definitiv nicht empfehlen würde ich eine Wärmepumpe, weil dafür m.E. die Vorlauftemperaturen zu ungünstig sind. Auch die geplanten Konvektoren in Haus A lassen sich wahrscheinlich nur mit höheren Temperaturen betreiben.


    In Frage käme dann noch eher eine Pelletheizung, weil die mit höheren VLT problemlos klar kommt. Als Ergänzung hierzu würde ich unbedingt eine PV-Anlage empfehlen. Sofern die Dächer groß genug sind, halte ich als weitere Ergänzung zu einer Pelletheizung eine Solarthermie-Anlage für sinnvoll, da diese im Sommer eine Versorgung mit Warmwasser ermöglicht und den für Umwelt und Anlage ungesunden extremen Teillast-Betrieb des Pelletkessels auf diese Weise minimiert.


    Als Ergänzung zu einem BHKW oder einer BlueGen ist eine ST dagegen weniger geeignet, weil sie beim BHKW v.a. im Sommerhalbjahr zu einer Verminderung der Laufzeit und damit der Wirtschaftlichkeit führt. Bei der BlueGen ist das nicht der Fall, würde aber bedeuten, dass im Sommer ein erheblicher Teil der Wärmeerzeugung ungenutzt über Dach geht.


    Beachten muss man in allen diesen Fällen, dass nach aktueller Rechtslage der an Dritte gelieferte BHKW- oder PV-Strom mit der vollen EEG-Umlage belegt wird. Im vorliegenden Fall würde das bedeuten, dass der Bewohner von Haus A sowohl für das BHKW als auch für die PV-Anlage als alleiniger Betreiber auftreten sollte. Auf bzw. in welchen Gebäuden die Anlagen stehen, ist dabei egal. Mit Hilfe einer geeigneten Zähleranordung kann sichergestellt werden, dass der an B gelieferte (umlagepflichtige) BHKW- und PV-Strom sauber abgetrennt werden kann.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Danke für Deine ausführlichen Infos, Sailor.

    Nach ein paar Urlaubstagen komme ich erst jetzt wieder zu Hause dazu mich mit dieser Angelegenheit zu befassen.

    Die Aufteilung des Stromverbrauchs auf HT und NT schätze ich so ein, wie Du. Da wir das Haus A noch nicht selbst bewohnen, sind die historischen Verbrauchsdaten nur eingeschränkt mit unseren zukünftigen vergleichbar. (Aktuell liegen wir bei ca. 5500 kWh elektrischem Strom als Jahresverbrauch, Heizung/WW über Gas). Inzwischen lese ich mich in die Themen Blockheizkraftwerk, Brennstoffzelle und Photovoltaik ein. Pelletheizung und Erd/Grundwasserwärmepumpe habe ich erstmal zurückgestellt.

    Erschrocken bin ich jeweils über die Kosten der reinen Wärmeerzeuger im Vergleich zu einfachen Brennwertthermen oder Split-Klimaanlagen.

    Eine weitere Komplikation ergibt sich bei der Stromlieferung durch die rechtlichen Vorgaben, EEG ... Wenn ich es richtig verstehe brauche ich bei einer Wärmelieferung keine Gebühren zu zahlen, muss dann allerdings auch eine Messeinrichtung zur Abrechnung betreiben.

    In Überlegung wäre noch eine PV-Anlage oder BHKW als Insellösung im gemeinsamen Eigentum beider Parteien.

    Viele Grüße

    Fritz

  • Wenn ich es richtig verstehe brauche ich bei einer Wärmelieferung keine Gebühren zu zahlen, muss dann allerdings auch eine Messeinrichtung zur Abrechnung betreiben.

    Die Wärmelieferung aus einem BHKW wird mit dem Mieter wie bei einer normalen Heizung abgerechnet. Eine Vorschrift für eine bestimmte Messeinrichtung gibt es dafür nicht, es ist alles OK, was gegenüber dem Mieter fair und transparent ist. Es würde also z.B. ausreichen, die Wärmekosten aus den Wartungs- plus Erdgaskosten (brutto), minus den anteiligen Verbrauch für die Stromerzeugung, zu errechnen. Letzterer ergibt sich aus den technischen Daten des BHKW. Bei den Wartungskosten würde ich fairerweise nur die Wartung der Brennwerttherme ansetzen. Alles zusammen wird dann nach einem geeigneten Schlüssel verteilt, z.B. nach den beheizten Quadratmetern oder mit Hilfe von Wärmezählern in den Heizkreisen, plus Warmwasserzählern.


    Den Abrechnungsaufwand mit diversen Abgrenzungszählern muss man nur beim Strom treiben wegen der EEG-Umlage.


    Von Insellösungen würde ich abraten, weil sie sehr aufwändig sind. So etwas nur wegen der EEG-Umlage auf Mieterstrom zu machen (so ärgerlich die an sich ist), lohnt sich nie und nimmer.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)