Kürzung des KWK-Zuschlags zu Zeiten negativer Börsenpreise geht weiter...

  • Hallo Zusammen,


    ich habe soeben eine Rückmeldung meines Netzbetreibers bzgl. meiner Meldung zu den negativen Stundenkontrakten erhalten.


    Mein Netzbetreiber pocht darauf, dass ich diesem für jede Stunde wo der Strompreis negativ oder null war die Zählerstände übermitteln solle damit dieser dies ins System eingeben können. Ich entgegnete das ich ein worst case Szenario wie aus der Anlage ersichtlich gerechnet habe in dem ich immer die Höchtleistung von 5,5KwH zum Ansatz gebracht habe. Die gute Dame scheint etwas angesäuert, da ich wohl der Einzige BHKW Betreiber sei der gegen die Pönale vorgeht.


    Naja mal gucken was jetzt passiert, ich habe Ihr entgegnet Sie soll mir mal die Gesetzesstelle aus dem KWKG zukommen lassen in denen explizit Zählerstände abgefragt werden sollen.

  • Mal ein paar allgemeine Fragen in die Runde:


    - Wenn jemand den pauschalen KWK-Zuschlag beantragt, ist er aus dem "negativ" Thema doch einfach raus, oder?

    - Im Gesetz steht bei der Pauschale was von "vorläufig". Worauf bezieht sich das?


    - Unter welchen Gegebenheiten kann man mit einer Jahresabrechnung überhaupt besser fahren?


    - Spielt es bei der Pauschale eine Rolle, ob man mit oder ohne Ust. arbeitet?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • - Wenn jemand den pauschalen KWK-Zuschlag beantragt, ist er aus dem "negativ" Thema doch einfach raus, oder?

    Ja, § 9 Satz 2 KWKG. Aber für kleine BHKW's (die Pauschale gibt's nur "bis zu" 2 kW(el), ich nehme an das NeoTower 2.0 ist da noch dabei) wurde die Vorschrift ja jetzt sowieso abgeschafft.

    - Im Gesetz steht bei der Pauschale was von "vorläufig". Worauf bezieht sich das?

    Steht da jetzt "vorläufig"? Im KWKG 2016 hieß es in § 9 "vorab". Das bedeutete einfach Du kriegst die Pauschale sofort, vgl. Satz 3.

    - Unter welchen Gegebenheiten kann man mit einer Jahresabrechnung überhaupt besser fahren?

    Meiner Meinung nach eigentlich immer, wenn man a) überhaupt nennenswert Strom ins Netz einspeist, b) keine oder kaum Finanzierungszinsen zahlen muss und c) die zusätzlichen Einnahmen deutlich größer sind als der zusätzliche Aufwand bei der Zähler-Installation (ggf. Zählerplatz + Anschaffung bzw. Miete für geeichten Erzeugungszähler). Wer aus sonstigen Gründen (z.B. EEG-Umlage oder generelle NB-Vorschrift) sowieso einen geeichten Erzeugungszähler haben muss, hat keinen Zusatzaufwand – dann ist das eine reine Liquiditätsfrage. Beispiel NeoTower 2.0 mit 70% Eigenverbrauch: Die Pauschale ist (60.000*0,04€ =) 2.400 €, die Du sofort kriegst. Bei Einzelabrechnung bekommst Du insgesamt 30.000*0,7*0,08 + 30.000*0,3*0,16=) EUR 3.120, aber über 8,6 Jahre verteilt (3.500 VBh-Grenze!).

    - Spielt es bei der Pauschale eine Rolle, ob man mit oder ohne Ust. arbeitet?

    Die Pauschale ist genau wie die Einspeisevergütung (und wie auch der KWK-Bonus aus einer jährlichen Abrechnung) grundsätzlich ein steuerbarer Umsatz. Will heißen: Wenn Du die KUR nutzt, zahlt der NB die Pauschale netto und gut is'. Wenn Du zur Umsatzsteuer optiert hast, zahlt der NB Dir die Pauschale plus 19% USt. Dafür setzt er die USt als Vorsteuer ab. Du musst die Pauschale (den Nettobetrag) bei der USt-Erklärung als steuerbaren Umsatz angeben. Im Endeffekt führst Du dadurch die vom NB an Dich gezahlten 19% auf die Pauschale dann wieder ans Finanzamt ab.


    Beispiel NeoTower 2.0: Die Pauschale ist 2.400 €. An den Kleinunternehmer zahlt der NB spätestens zwei Monate nach Antragstellung (§9 Satz 3 KWKG) EUR 2.400. Wer zur USt optiert hat, bekommt vom NB EUR 2.400 + EUR 456 USt überwiesen, zusammen EUR 2.856. In der USt-Erklärung gibt er (zusätzlich zu seinen sonstigen Netto-Umsätzen aus der Einspeisevergütung) EUR 2.400 an. Die von ihm an das FA zu zahlende USt erhöht sich dann um EUR 456.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke vielmals ||_

    Steht da jetzt "vorläufig"?

    Offen gesagt weiß ich nicht mehr wo, aber über den Wortlaut bin ich irgendwo gestolpert.


    ... 2.400 €, .... EUR 3.120, aber über 8,6 Jahre

    Von den 16ct bei Einspeisung muss ich aber doch auch noch den Gaspreis abziehen, den ich für den eingespeisten Strom (6ct. / kWh, Tendenz steigend) zahle, d. h. aus den €720 werden dann €180 = €20 pro Jahr und dafür mache ich dann das "drumrum" inkl. Zähler? Und gehe das Risiko, dass ich hier oder dort Ärger bei der Abrechnung hab? (reich werden sieht anders aus :)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Nicht jeder ist so schnell unterwegs wie die EnBW Netze (siehe Post von Loule)


    Daher sollte man seine ABrechnung prüfen und bei Bedarf mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen -

    siehe "Mini-KWK-Betreiber sollten Abrechnung der Netzbetreiber für 2020 überprüfen"

  • Von den 16ct bei Einspeisung muss ich aber doch auch noch den Gaspreis abziehen, den ich für den eingespeisten Strom (6ct. / kWh, Tendenz steigend) zahle, d. h. aus den €720 werden dann €180 = €20 pro Jahr und dafür mache ich dann das "drumrum" inkl. Zähler? Und gehe das Risiko, dass ich hier oder dort Ärger bei der Abrechnung hab? (reich werden sieht anders aus :)

    Reich wird man mit einem BHKW bestimmt nicht, aber die Rechnung mit dem Gaspreis stimmt so auch nicht. Man wird ja – solang Wärmebedarf vorliegt – in der Regel das BHKW auch dann laufen lassen, wenn man gerade weniger Strom verbraucht als das BHKW liefert. Das bringt immer noch mehr als das BHKW abzustellen und die Wärme stattdessen mit einer Gastherme zu erzeugen. Der Überschuss landet dann halt im Netz, und dafür gibt es eben – wenn man nicht die Pauschale genommen hat – den zusätzlichen KWK-Bonus. (Die Einspeisevergütung gibt's ja auch noch – auch mit Pauschale – und die reicht ungefähr aus um die anteiligen Gaskosten zu decken.)


    Ob 720 € in knapp neun Jahren wie in dem Beispiel das Kraut fett machen, muss aber natürlich jeder selber entscheiden. Zugegeben, die Abrechnung wird ohne Pauschale komplizierter, weil es ja auch noch die jährliche Deckelung auf 3.500 VBh gibt. Aber nachdem die Sache mit den negativen Strompreisen für Klein-BHKW's jetzt vom Tisch ist, glaube ich nicht, dass man bei der Einzelabrechnung mehr Ärger mit der Abrechnung bekommt als wenn man die Pauschale wählt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Das bringt immer noch mehr als das BHKW abzustellen und die Wärme stattdessen mit einer Gastherme zu erzeugen.

    Davon gehe ich eigentlich nicht aus. BHKW's werden mit Gesamtwirkungsgraden angegeben, die deutlich unter dem einer Brennwerttherme liegen und den Verschleiß des BHKW muss man ja auch einrechnen. (BSZ muss man da wohl anders sehen). Aber das muss natürlich jeder individuell entscheiden.


    Aber eine ganz andere Frage: Was passiert, wenn die Pauschale ausbezahlt ist und das Gerät vorzeitig außer Betrieb geht? (Das gab's ja schon öfter)

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Was passiert, wenn die Pauschale ausbezahlt ist und das Gerät vorzeitig außer Betrieb geht? (Das gab's ja schon öfter)

    Das KWKG sagt darüber nichts aus, also nehme ich an, dass gar nichts passiert. Pauschale ist Pauschale.


    Bei der früheren BAfA-Förderung für BHKW's gab es eine Mindestbetriebsdauer von sieben Jahren. Wurde die nicht erreicht, musste die Förderung (anteilig?) zurückgezahlt werden. Aber im KWKG habe ich nichts Derartiges gesehen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke für die Info, ja hatte ich gelesen, mich würde interessieren ob bei anderen dies ebenfalls so war. Nach meinen Erfahrungen haben trotz Anschreiben die Netzbetreiber in NRW vor 2020 nichts geändert ( Rückgerechnet bzw. Ausgezahlt )

    Wir betreiben mehrere Anlagen bei unterschiedlichen Netzbetreibern in NRW und haben die selbe Erfahrung gemacht.

    Bei einer Anlage warten wir immer noch auf die Rückerstattung für 2020.

  • Wir betreiben mehrere Anlagen bei unterschiedlichen Netzbetreibern in NRW und haben die selbe Erfahrung gemacht.

    Bei einer Anlage warten wir immer noch auf die Rückerstattung für 2020.

    Ist ganz schlimm das ganze, wir selbst haben so wie Loule alle Jahre zurückberechnet bekommen und mehrere hundert Euro auf unser Konto erhalten, dagegen bei unseren Kunden stellen sich viele Netzbetreiber stur und wollen nichts zurückrechnen und auszahlen.