Konformitätserklärung für Bleibatteriespeicher

  • Hallo,


    ich könnte einen Rat gebrauchen in Sachen (Blei-) Batteriespeicher. :|


    Ich habe 8 Stück gebrauchte Batterien gekauft, die in einer USV verbaut waren und nach sechs Jahren turnusmäßig ausgetauscht worden sind. Diese Batterien will ich in der gleichen Konstellation, wie sie als USV im Einsatz waren, jetzt als Speicher für mein BHKW verwenden. Es sind hochwertige Batterien von Hoppecke in gutem Zustand, die noch einige Jahre einen guten Job machen können.

    Nachdem die Abstimmung mit dem VNB bisher erfolgreich war und alle Anforderungen des NB berücksichtigt worden sind, hat sich ein neues Problem ergeben, offenbar bedingt durch einen Zuständigkeitswechsel bzgl. der Abnahme: Der geplante Speicher ist angeblich nicht (mehr) abnahmefähig ist, weil trotz der vorhandenen Konformitätserklärung für die einzelne Batterie zusätzlich eine Konformitätserklärung für das aus den acht Batterien bestehende Batteriesystem vorliegen muss (, die es nicht gibt). Die drohende Verweigerung der Abnahme finde ich jetzt natürlich alles andere als lustig.


    Wer kann mir dazu etwas sagen?

    • Wird eine solche Konformitätserklärung für das Gesamtsystem zu Recht gefordert und darf andernfalls eine Abnahme zu recht verweigert werden

    Vielen Dank vorab für jede Antwort.

  • Maschinen und Anlagen, die in Europa verkauft und betrieben werden, unterliegen den strengen Sicherheitsvorgaben der CE-Kennzeichnung.

    Das Team von der Lauer CE-Safety GmbH kennt die Gesetze, Vorschriften und Normen genau, die Ihre Maschinen und Anlagen erfüllen müssen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten.

  • Moin,


    ich denke nicht das es dem NB um eine CE oder Conformitätsnachweis geht ( zumal du den strenggenommen für Eigenbauten die du selbst betreibst auch selbst erstellen könntest ) - und was genau soll die Werbung für den Dienstleister hier ??


    Der NB wird wohl eher das Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105:2018-11 benötigen, welches es aber für die Batterien nicht gibt da für USV keines benötigt wird.

  • Ich glaube auch dass es hier nicht um die Batterien geht sondern eher um den Speicher Wechselrichter.

    Ich musste nirgends angeben um was für Batterien es sich handelt.

    Abgesehen davon kam auch niemand zu einer Abnahme. Unterlagen wurden vom Elektriker unterschrieben und eingereicht. Das wars.

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Hallo! Kurzes Update in der Sache:


    1. alikante: "... und was genau soll die Werbung für den Dienstleister hier ??": Die Werbung ist nicht von mir, sondern wird (aufgrund der Cookies auf meinem Rechner?) automatisch eingeblendet.
    2. Alle: Ich habe inzwischen die Information, dass der NB eine solche KE gar nicht verkangen kann, weil diese gemäß 'Kleinspannungsverordnung' erst für Anlagen ab 75 V erforderlich ist. (Mein System mit 8 x 6 V bleibt da deutlich darunter.)

    Sieht so aus, dass mein Problem damit erledigt sein dürfte, sofern der NB nicht noch eine valide Rechtsgrundlage für seine Forderung nachschiebt.

  • Ich musste nirgends angeben um was für Batterien es sich handelt.

    Einheitenzertifikat gibt es erst seit ein oder zwei Jahren, ohne es genau zu wissen vermute ich aber auch das den NB vorrangig der Wechselrichter interessiert, da die Batterie ja nicht direkt ans Netz angeschlossen wird.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW