Umbau auf Mieterstrom sinnvoll?

  • Als WEG mit drei Parteien im Reihenhaus werden wir als Gemeinschaftseigentum ein BHKW mit 2kW Nennleistung/5kW thermische Leistung nach Übergabe übernehmen. Vom Bauträger vorgesehen ist dass die komplett erzeugte Energie in das Netz eingespeist wird.


    Wir überlegen uns verständlicherweise nach Einzug das BHKW soweit umbauen zu lassen dass auch wir Eigentümer was vom erzeugten Strom haben. Der Energieberater hat das Stichwort Mieterstrom in den Raum geworfen, allerdings finde ich jetzt nur Aussagen dass sich ein solcher Umbau erst ab 8-10 Parteien lohnt.


    Gibt es denn andere Alternativen? Oder lohnt sich der Umbau trotzdem?

  • Es kommt demnächst eine Gesetzesänderung. Es kann eigentlich nur besser werden. Ich würde abwarten was kommt. Solltet ihr als Eigentümer einziehen, dann betrifft euch die Regelung nicht. Bei 2 kW dürfte eh fast keine Einspeissung erfolgen.

    https://www.energie-experten.o…g/mieterstrom.html#c18439

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Nach der aktuellen Rechtslage müsste jedenfalls auf den an die 3 Parteien gelieferten BHKW-Strom die volle EEG-Umlage abgedrückt werden. Ob bzw. wann sich das ändert, steht in den Sternen. Die Politik spreizt sich dagegen ein wie eine Katze, die gebadet werden soll. Sonst könnten womöglich am Ende – neben uns Landhausbesitzern – noch Bewohner von Mehrfamilienhäusern oder gar Mieter in der Stadt von der PV-Förderung profitieren, das geht ja gar nicht.|:-(


    Das sogenannte Mieterstrom-Gesetz kannst Du aus zwei Gründen vergessen: Erstens gilt es nicht für BHKW-Strom, sondern nur für solchen aus PV-Anlagen. Und zweitens ist das sowieso egal, weil die "Förderung" nach diesem Gesetz – die von Anfang an unzureichend war – mittlerweile so lausig niedrig ist, dass es sich auch bei PV-Strom nicht lohnt, die damit zusammenhängende Bürokratie in Kauf zu nehmen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo,


    kann mich sailor773 und Neuendorfer nur anschließen. Es kommen zwar demnächst noch Gesetzesänderungen, aber aus unserer Sicht (ASUE, www.asue.de) ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich an der wirtschaftlichen/rechtlichen Situation von Mini-BHKWs etwas ändert. Maßgeblich für Mieterstrom mit BHKWs ist vor allem das KWK-Gesetz (neben dem EEG, welches die EEG-Umlagezahlungen auf Eigenverbrauch und Lieferung an Dritte/Mieter regelt), welches gerade im Juni erst wieder angepasst wurde.


    Grundsätzlich lohnt sich der Mieterstrom gegenüber der Volleinspeisung finanziell mehr, auch wenn dann die volle EEG-Umlage gezahlt werden muss. Der technische Aufwand/Umbau sollte sich ja in Grenzen halten. Wahrscheinlich muss nur ein Zweirichtungszähler gesetzt werden, die einzelnen WEG-Mitglieder werden ja eigene Unterzähler schon besitzen. Oder muss noch etwas anderes umgebaut werden?


    Der eigentlich Aufwand dürfte in der Administration liegen. Denn um das Ganze rechtssicher zu gestalten, müssten die einzelnen WEG-Mitglieder jeweils Stromlieferverträge mit der WEG als Betreiberin des BHKWs schließen. Ansonsten müsste noch etwas Papierkram erledigt werden, z. B. dem Netzbetreiber Bescheid sagen, dass von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung gewechselt wird (wobei er das wohl ohnehin mitbekommt, wenn er den neuen Zweirichtungszähler setzt), beim Übertragungsnetzbetreiber zur Abrechnung der EEG-Umlage anmelden und einen Antrag auf Versorgererlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt stellen.


    Bei Bedarf übernehmen wir diese Pflichten übrigens gerne im Rahmen unserer Dienstleistung. Einfach hier informieren und bei Interesse bei uns melden: https://asue.de/service/kwk_service


    Viele Grüße

    Leon Hagemann

    ASUE e. V.


    PS: Wenn das BHKW vom Bauträger auf die WEG übergeht, muss dieses innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Bitte daran denken! https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

    <p><strong><a href="https://asue.de/blockheizkraftwerke">ASUE</a></strong></p>
    <p>Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.</p>
    <p>Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin</p>