Bafa Einmalzahlung oder Vollbenutzungsstunden besser?

  • Hallo,


    in unserem Einfamilienhaus läuft eine Vitovalor PT2.

    Mich irritiert der Begriff Vollbenutzungsstunden. Ich verstehe sie als 6 Jahre, 10 Monate ab Inbetreibnahme.

    Ist es nun sinnvoller die einmalige Zahlung von der Bafa in Anspruch zu nehmen oder die "gestückelte" Zahlung? Nachteil bei der gestückelten Zahlung ist der zusätzliche Erzeugungszähler der auch jährliche Kosten durch Miete beim Netzbetreiber nötig macht.

    Für Einfamilienhäuser wie unseres scheint also nur die einmalige Zahlung attraktiv. Eine Maximalauslastung über den Zeitraum ist, so wie ich das sehe, nur in Mehrfamilienhäusern möglich und sinnvoll. Ist das Richtig?

    Somit könnte man mehr bei der gestückelten Zahlung erhalten, aber nicht als Eigenheimbesitzer mit wenig Warmwasserabnahme. Denn auch wenn es um Strom geht, arbeitet die Brennstoffzelle nur solange, wie sie kaltes Wasser zur Kühlung im Warmwassertank hat. Wenn der Tank voll warmen Wasser ist, stellt die Brennstoffzelle den Betrieb ein.

  • Bei der Einmalzahlung erhältst Du 4 Cent/kWh auf hypothetische 60.000 Vollbenutzungsstunden, macht 2.400 Euro. Bei der regulären KWK-Zuschlagzahlung erhältst Du 8 Cent/kWh auf den Eigenverbrauchsteil und 16 Cent/kWh auf die Einspeisung über 30.000 Stunden - jedoch mit einer Maximalstundenzahl pro Jahr. Bedeutet auch hier bekommst Du mindestens 2.400 aber bis zu 4.800 Euro innerhalb von etwa 7 Jahren raus. Aber eben nicht sofort. -> KWKG 2020: Doppelte Vergütung bei halbierter Laufzeit für Mini-BHKW und eine bürokratische Entlastung


    Nachtrag: Diese Betrachtung bezieht sich auf 1 kWel und nicht die 750Wattel der PT2, siehe Hinweis von Sailor ein Beitrag weiter unten.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    2 Mal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Hinweis eingefügt

  • Bei der Einmalzahlung erhältst Du 4 Cent/kWh auf hypothetische 60.000 Vollbenutzungsstunden, macht 2.400 Euro.

    Ich korrigiere Dich nur ungern, aber es sind 1.800 EUR. Die PT2 hat 0,75 kW(el) und erzeugt deshalb in 60.000 VBh nur 45.000 kWh.


    Nach dem neuen KWKG gibt es 8 ct/kWh für 30.000 VBh (=22.500 kWh), d.h. es bleibt bei den EUR 1.800.


    Aus meiner Sicht entscheidend ist aber, dass der Eigenverbrauchsanteil bei einer PT2 schon mindestens 65-70% betragen sollte. Wer das nicht schafft, für den lohnt sich eine PT2 aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht. In der Realität hat man dann die Wahl, entweder EUR 1.800 sofort oder (30.000*0,75*0,7*0,08 + 30.000*0,75*0,3*0,16=) EUR 2.340 verteilt über acht Jahre zu erhalten, letzteres noch abzüglich allfälliger Kosten für den zusätzlichen Zähler. Deswegen empfehle ich bei der PT2 eigentlich immer, die Pauschalzahlung zu nehmen.

    Für Einfamilienhäuser wie unseres scheint also nur die einmalige Zahlung attraktiv. Eine Maximalauslastung über den Zeitraum ist, so wie ich das sehe, nur in Mehrfamilienhäusern möglich und sinnvoll. Ist das Richtig?

    Maximalauslastung (100% Direktverbrauch) bei einer PT2 würde bedeuten, dass schon die Grundlast 750 W beträgt. Für ein solches Anwesen würde ich (mal abgesehen von den Komplikationen mit der EEG-Umlage) vermutlich ein größeres BHKW empfehlen.


    Aber wie dem auch sei: Wenn man – egal wie – auf 100% Eigenverbrauch käme, lohnt sich die Pauschalzahlung erst recht, weil man ansonsten über acht Jahre verteilt auch nicht mehr bekommen würde als EUR 1.800.


    Nur eines noch:

    in unserem Einfamilienhaus läuft eine Vitovalor PT2.

    Soweit ich weiß, muss man die Wahl zwischen Pauschalzahlung und jährlicher Abrechnung vor der Inbetriebnahme gegenüber dem Netzbetreiber verbindlich festlegen. Wenn also das Gerät bei Dir "läuft", ist doch – so oder so – der Schuss schon raus?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich korrigiere Dich nur ungern, aber es sind 1.800 EUR. Die PT2 hat 0,75 kW(el) und erzeugt deshalb in 60.000 VBh nur 45.000 kWh.

    Danke, ich hatte stupide auf 1 kWel gerechnet, was natürlich insoweit Unsinn ist, als dass die PT2 nur 750 Wattel hat. :hutab:

    Nach dem neuen KWKG gibt es 8 ct/kWh für 30.000 VBh (=22.500 kWh), d.h. es bleibt bei den EUR 1.800.

    Jaein. Nach dem KWKG 2020 bleibt es für die Pauschalierung bei 4 Cent/kWh auf 60.000 Stunden (§ 9 KWKG). Nur bei der Regelzuschlagszahlung halbiert sich die Vollbenutzungsstundenzahl bei verdoppelter Vergütungshöhe.

    Aus meiner Sicht entscheidend ist aber, dass der Eigenverbrauchsanteil bei einer PT2 schon mindestens 65-70% betragen sollte. Wer das nicht schafft, für den lohnt sich eine PT2 aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht. In der Realität hat man dann die Wahl, entweder EUR 1.800 sofort oder (30.000*0,75*0,7*0,08 + 30.000*0,75*0,3*0,16=) EUR 2.340 verteilt über acht Jahre zu erhalten, letzteres noch abzüglich allfälliger Kosten für den zusätzlichen Zähler. Deswegen empfehle ich bei der PT2 eigentlich immer, die Pauschalzahlung zu nehmen.

    Auf den Erzeugungszähler würde ich nie verzichten. Sei es zu Beweiszwecken, wenn die Anlage nicht die versprochene Leistung bringt, oder aber weil das Finanzamt wissen will, wie viel Strom selbst verbraucht wurde (Privatentnahme). Falls die PT2 einen geeichten Zähler ab Werk hat, tut der es im Zweifel aber auch.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke schonmal für eure Beiträge. Ich habe zuerst eine Regelabrechnung beantragt. Nun hat mich der Netzbetreiber darauf hingewiesen, dass ich den Erzeugungszähler brauche. Ich habe nun bei der Bafa angefragt ob ich noch wechseln kann und warte auch eine Antwort.


    Könnt ihr mir bitte noch erklären, ob Vollbenutzungsstunden die Zeit ist, die die Brennstoffzelle produziert? Wenn nicht, sähe die Rechnung

    Zitat von sailor773

    Aus meiner Sicht entscheidend ist aber, dass der Eigenverbrauchsanteil bei einer PT2 schon mindestens 65-70% betragen sollte. Wer das nicht schafft, für den lohnt sich eine PT2 aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht. In der Realität hat man dann die Wahl, entweder EUR 1.800 sofort oder (30.000*0,75*0,7*0,08 + 30.000*0,75*0,3*0,16=) EUR 2.340 verteilt über acht Jahre zu erhalten, letzteres noch abzüglich allfälliger Kosten für den zusätzlichen Zähler. Deswegen empfehle ich bei der PT2 eigentlich immer, die Pauschalzahlung zu nehmen.


    sehr viel schlechter aus.

  • Vollbenutzungsstunden sind die Stunden, in denen die BZ mit 0,75 kW(el) Strom produziert. Ich habe jüngst gelernt, dass es bei der PT2 auch einen Zähler für "Betriebsstunden" gibt, die neben den Produktionsstunden auch die Regenerationszeiten umfassen sowie Zeiten der Bereitschaft (in denen die Zelle mangels Wärmebedarf keinen Strom produziert). Diese "Betriebsstunden" sind hier nicht gemeint.


    Ich finde aber, dass die Rechnung auch so schon unattraktiv genug aussieht.

    Ich habe nun bei der Bafa angefragt ob ich noch wechseln kann

    Bist Du sicher dass die BAfA dafür der richtige Adressat ist? Meiner Meinung nach ist hierfür der Netzbetreiber zuständig.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Falls die PT2 einen geeichten Zähler ab Werk hat, tut der es im Zweifel aber auch.

    PT2 hat einen geeichten Zähler für die Erzeugung. Die Netze BW haben bei mir diesen als kundeneigenen Erzeugungszähler anerkannt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Loule () aus folgendem Grund: Müll gelöscht.

  • Schaust Du § 2 Nr. 3 KWKG zur Begriffsdefinition der „Vollbenutzungsstunden“ und 27 Verwendungen dieses Begriffes im KWKG. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, die Vergütungshöhe in Cent/kWh.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Bist Du sicher dass die BAfA dafür der richtige Adressat ist? Meiner Meinung nach ist hierfür der Netzbetreiber zuständig.

    Ja, die Bafa war schon der richtige Adressat deswegen. Die Person, mit der ich sprach, meinte man könne die Vergütung auch wechseln. Später bekam ich denoch eine Absage, weil der Antrag schon länger als 14 Tage zurückliegt.

    Nun muss ich für meinen Netzbetreiber Netze BW doch einen zusätzlichen Erzeugungszähler einbauen, um die selbst verbrauchte Energie zu zählen.

    Tja, da muss ich nun durch. ||

  • Hallo zusamen.

    Mal ne blöde (oder auch nicht) Frage.

    Wenn ich zur Pauschalierung optiere und auf den Erzeugungszähler verzichte (ggf.stattdessen einen privaten einbaue nur für den eigen Spass/Kontrolle) habe ich, so denn das BHKW/Brennstoffzelle keinen geeichten EZ besitzt, aber auch keine Möglichkeit die vermiedenen (wenn auch mickrigen) Netznutzungsentgelte einzufordern...., oder?

  • Mickrig oder nicht, die VNNE gibt es doch nur für den eingespeisten Strom. Deshalb werden sie ganz einfach zusammen mit der (kaum weniger mickrigen) Einspeisevergütung über den geeichten Zweiwegezähler abgerechnet.


    Einen Erzeugungszähler braucht man aber trotzdem zur Ermittlung des Eigenverbrauchs: Nicht nur zum Spaß, sondern vor allem für das Finanzamt. Geeicht muss er dafür meines Wissens nicht sein. Ich nehme an, dass die meisten BHKW's irgendwo in der Steuerung einen (ungeeichten) Erzeugungszähler haben, der für diesen Zweck ausreicht. Bei den PV-Anlagen macht man das ja über die eingebauten Zähler in den Wechselrichtern, die sind auch nicht geeicht.


    Sofern aus irgendeinem Grund EEG-Umlage abgerechnet werden muss, braucht man dafür ebenfalls einen Erzeugungszähler. Und ich fürchte, dass er für diesen Zweck auch geeicht sein müsste.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Dass VNNE nur für eingespeisten Strom bezahlt wird war mir gar nicht bewusst, dann ists ja einfach.... hab mich bei den Kleckerbeträgen noch nicht mit befasst..

    Als Otto-Normalverbraucher würden man ja vermuten beim Selbstverbrauch vermeidet man auch Netzbetzug..;)


    EEG Umlage ist klar und muss auch geeicht sein....