Die neue VDE 4105, Anschluß BHKW

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand vielleicht den aktuellen Stand der Dinge bezüglich der neuen Anschlußregeln für die 4105 sagen?


    Ich hatte vor mein BHKW aus 2007 zu ersetzen.

    1. mir ein neues BHKW zu kaufen, es ist in der Bafa Liste zur Allgemeinverfügung gelistet, aber der Hersteller kann für diese kleine Maschine 5 kw el und 9 kw th kein Netzzertifikat ausstellen, nur für die nächst grössere Maschine. Die ist mir dann aber von der Leistung zu groß. Da es sich um einen Neukauf handelt würde ich ja die sehr guten Förderungsvoraussetzung bekommen 8 ct auf den Selbstverbrauch und 16 ct für die Einspeisung. Gibt es eine Überwachung die man zu der Anlage nachrüsten kann damit die 4105 eingehalten werden kann?


    MFG Martin Brokate

  • Ja kannst du extern nachrüsten. Z. B. Damit


    https://www.voelkner.de/produc…2oGA36EAQYASABEgIwR_D_BwE


    plus 2 Schütze.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Das hatte ich schon mal gelesen, aber dann gab es ja ellen lange Diskussion darüber, was ich nicht verstanden hatte, ob ja oder nee. Gut dann werde ich das beim Netzbetreiber so anfragen.

  • Hallo Martin,

    wie Allikante schon sagte, ist die Übergangsfrist für die VDE 4105 2011:8 im April 2019 ausgelaufen.

    Diese konnte einfach durch eine externe VDE 4105 konforme Netztrennvorrichtung wie oben beschrieben erfüllt werden.

    Die neue VDE 4105 2018-11 verlangt zusätzlich vom BhKw Hersteller ein Einheitenzertifikat für den Generator.

    Und das wird der Hersteller Deines BhKw für den kleineren Typ nicht haben.

    Vielleicht fragst Du da auch nochmal den Hersteller, was denn genau für die VDE 4105-2018-11 fehlt?

    Und frag doch trotzdem mal bei Deinem Netzbetreiber nach, meiner hat ganz klar gesagt, ohne jenes Einheitenzertifikat kein Anschluss an unser Niederspannungsnetz!

    Viele Grüße

    Thomas

  • Ach Gott ja das Einheitenzertifikat hab ich völlig vergessen. Gut das alikante aufpasst! Danke

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Moin,


    die Frage ist doch warum baut und verkauft der Hersteller ein nicht inbetriebnamefähiges Produkt ???

    Andererseits bieten Ziehl, Tele, Bisi etc. auch Gerätekombinationen für die neue ARN an - zu entsprechend gepfefferten Preisen.


    mfg

  • Hallo nochmal,

    in wie weit ist denn die Empfehlung vom VDE zur Verlängerung der Übergangsfrist bis 31.03.21 fzu verstehen? Kann hier mit einem zusätzlichen NA Schutz eine ältere Anlage bis 31.03.21 noch ans Netzt gebracht werden?


    https://www.vde.com/de/fnn/arb…gsnetz-vde-ar-n-4105-2018

    24,2 kWp PV-Anlage (2012)

    3,1 kWp PV-Anlage (2023)

    Victron Multiplus II 5000

    20,4 kWh LiFePo Powerwall

    20 kW Brennwerttherme

    10 kW wasserführend Küchenofen

  • Moin zusammen,


    es ist zum Mäusemelken. Da laufen zigtausende Dachse einwandfrei im Netz und bloß wegen dieses fehlenden Einheitenzertifikats dürfen gebrauchte Dachse nach einem Umzug nicht wieder ans Netz. Auch meine Stadtwerke fordern dies.


    Da das Problem ja offensichtlich Deutschlandweit besteht, wäre es ja vielleicht hilfreich, Gleichgesinnte zusammen zu schalten und gemeinsam das Problem anzugehen. Vielleicht gibt es ja Netzbetreiber, die das möglich gemacht haben. Mein NB würde gerne mit so einem Kollegen sprechen, Erfahrungen austauschen.


    Also: wer hat das Problem noch? Gibt es jemanden, der in 2020 einen gebrauchten Dachs erfolgreich wieder in Betrieb genommen hat?


    Beste Grüße aus dem Norden!

    EC-Power XRGi 6 seit 09/2018 in Einfamilienhaus.

  • Moin,


    wie Gunnar in einem anderen Beitrag präzisiert hat betrifft die Verlängerung der Übergangsfrist ausschließlich die Herstellererklärung welche anstelle des Zertifikates noch bis Ende Q1 2021 verwendet werden darf. Um ein BHKW ans Netz zu bringen muß es also die AR-N4105:2018-11 erfüllen und eine Herstellererklärung/Einheitenzertifikat.

  • Nur das ich das auch wirklich richtig verstanden habe, die ARN4105 2018 muss erfüllt sein, aber es genügt das alte Dokument Herstellererklärung? Also das was auch früher schon mit den Geräten ausgeliefert wurde? Wenn dem so ist, hat jemand einen Link den man um dies zu untermauern, beim NB vorzeigen kann?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Recht übersichtlich. So eine Erklärung von Senertec wäre prima. Sofern technisch möglich. Daher wäre wichtig zu wissen, wieviele vor diesem Problem stehen. Gemeinsam hat man da einen viel besseren Stand als wenn jeder einzeln mit seinem NB diskutiert. Bindet bei denen auch nur unnötig Kapazitäten.

    Verstehe garnicht, warum die sich da seitens SenerTec so schwer tun. Wo ein gebrauchter Dachs noch ein paar Jahre werkelt und dabei in Würde ergraut, kommt vermutlich auch wieder ein neuer Dachs hin.

    EC-Power XRGi 6 seit 09/2018 in Einfamilienhaus.