Nach dem Desaster mit meinem Vaillant-BHKW Ecopower 1.0 in 2019 habe ich mich mit der Planung zur Einbindung einer Vitovalor PA2 beschäftigt. Ziel sollte sein, dass soviele Komponenten (Speicher, Rohrleitungen, usw.) aus der Installation des BHKW und der Solarthermie wiederverwendet werden. Habe entsprechende Planung erstellt, von Viessmann abzeichnen lassen und die Leistung beim örtlichen Fachhandwerk angefragt. Im Zuge dieser Anfrage haben sich die Firmen mit dem Bezirksschornsteinfegermeister in Verbindung gesetzt, um die richtige Abgasanlage anbieten zu können.
Ergebnis: die vorhandene Abgasanlage für das ehemalige BHKW muss demontiert und ein neuer Schornstein errichtet werden.
Zur Info was ist abgasseitig vorhanden aus dem BHKW-Betrieb: In 2009 wurde ein neuer Brennwertkessel mit WW-Bereiter und Solarthermieanlage eingebaut. Abgasrohr DN 60 als flexibles KS-Rohr in den vorhandenen Schornsteinzug (Schiedel Durchm. 130 mm, Schamotte, aus 1984) eingezogen. Betrieb des Brennwertkessel raumluftunabhängig. Leistung 24 kW. Im Jahr 2013 kam das BHKW dazu. Das Abgasrohr DN 60 als flexibles KS-Rohr wurde in den gleichen Schornsteinzug eingezogen (2x DN60 in einen runden Schornsteinzug DN 130 hat gepasst). Das Ganze wurde vom BZM besichtigt und für i.O. befunden. Lediglich im Schornsteinkopf sollte ein Lüftungsgitter für die Belüftung des Schornsteinzuges nachgerüstet werden.
An dieses Abgasrohr des ehemaligen BHKW möchte ich nun das Abgasrohr der Vitovalor anschliessen. Querschnitt ist identisch. Vertreter von Viessmann hat zugestimmt. Der BZM lehnt aber eine Nutzung des Abgasrohres des ehemaligen BHKW mit der Brennstoffzelle ab mit dem Hinweis, dass die Abgasanlage in 2013 nicht abnahmepflichtig war. Heute sei sie abnahmepflichtig und die Vorschriften haben sich geändert. Insbesondere sei der Abstand der KS-Rohre im Schornsteinzug zu gering zur Wandung, so dass keine ausreichende Luftumspülung vorhanden ist. Deshalb darf das Abgasrohr des ehemaligen BHKW nicht für die Brennstoffzelle genutzt werden und ist aus dem Schornsteinzug zu entfernen. Für die Brennstoffzelle ist ein eigenständiger Abgasschornstein neu herzustellen. Nach welchen Vorschriften kann der BZM diese Forderungen aufstellen? Wenn er damit durchkommt, ist die Nachrüstung einer Brennstoffzelle als Ergänzung für den vorhandenen Brennwertkessel erledigt.
Übrigens: Eine Solarthermie schließt nicht automatisch die Nachrüstung mit einer Brennstoffzelle aus. Das System muss nur sauber getrennt werden.
Wie ist Eure Meinung zu den Forderungen des BZM?
Gruß jzwayer