Empfehlung BHKW 450 qm / Pool?

  • dem Stromanteil (zu 27%) und dem Wärmeanteil (73%) zuzurechnen,

    Ganz unabhängige Frage: Wie ist das mit der Aufteilung nach % wenn die Summe keine 100% ergibt. Wenn z. B. der Gesamtwirkungsgrad 94% beträgt, weil der Rest durch den Schornstein / Auspuff geht, dann müssten vermutlich die Werte um den Faktor 94/100 bzw 100/94 korrigiert werden. Oder nicht?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hallo Sailor, Hallo Herr Gerlach,


    herzlichen Dank für Ihre großartigen Ausführungen! Ich denke damit komme ich jetzt weiter.

    Schöne Grüße Janet


    und zum Pool noch: Außenpool 12,5 x 3,9 x1,4 mit Überlauf und Solarabdeckung

  • bluwi: Die Aufteilung von Kosten erfolgt nach den erzeugten kWh, d.h. ohne Rücksicht auf den Wirkungsgrad. Abgegebener Strom und abgegebene Wärme ergeben dann zusammen immer 100%. Der auf den Verlust aus Wirkungsgraden <100% entfallende Erdgasverbrauch wird somit im gleichen Verhältnis aufgeteilt.


    hjgerlach: Ich habe mich nach der Verfügung vom 11.01.16 gerichtet (siehe Anhang). Dort wird die Mineralölsteuer-Erstattung den Einnahmen aus der Stromerzeugung zugeordnet (Seite 1 unten). Der Zusatz "ggf. anteilig" fehlt hier, also gehe ich davon aus, dass die Zuordnung zu 100% im Strombereich erfolgt. Das Thema "Beratungskosten" kann man natürlich reiten so weit es trägt.

    Im Übrigen ist tatsächlich die Frage, ob für die Betrachtung einer Gewinnerzielungsabsicht nur der Stromanteil genommen werden kann. Das ist Rosinenpickerei zu Lasten des Steuerpflichtigen.

    Also da fürchte ich gibt es für Anlagen mit IBN ab 2016 keinen Ermessens-Spielraum, so lang die aktuelle Rechtslage (siehe Anhänge) gilt – es sei denn, dazu wäre inzwischen was Neueres herausgekommen, das ich dann nicht gelesen habe.


    Probieren kann man es in der von Dir beschriebenen Weise ja mal. Nur sollte man sich bei der Entscheidung für oder wider BHKW besser nicht darauf verlassen dass es klappt. Und in jedem Fall bräuchte man dafür einen Steuerberater, der sich in der Materie wirklich auskennt. Das trifft mit Sicherheit auf 80% der Steuerberater nicht zu, wohl auch nicht auf den von Janet.