Empfehlung BHKW 450 qm / Pool?


  • Hallo Ihr Lieben,


    wir haben ein 450 qm großes Haus und uns jetzt entschlossen einen Pool mit zu installieren. Jetzt überlegen wir, ob wir ein BHKW kaufen. Lohnt sich das? Ich habe mal mit den Verbräuchen der letzten Jahre im Internet rumgerechnet. Da scheint es so zu sein, dass sich die Anlage nach 10 Jahren zu rechnen beginnt. Fangen dann auch die großen Reparaturen an? Mein Vater (Dipl.Ing.) hat einen Dachs seit ca. 18 Jahre und da muss ständig was geschraubt werden. Das krieg ich selber nicht hin ...😅




    Verbrauchsdaten

    Jährlicher Stromverbrauch: 19.000 kWh

    Jährlicher Brennstoffverbrauch: 90.000 kWh


    Derzeitige Heizung

    Energieträger der Heizung: Gas

    Alter und Typ der Heizung: 1/2008, Junkers Gasbrennwertgerät ZWBR 7-28 A 23

    Ist bereits eine Solarthermie vorhanden: Nein

    Vorhandener Heizungspufferspeicher und Größe:

    Art der Warmwasserbereitung und Vorratsvolumem: 380l

    Gibt es ein besonderes Strom-/Wärmeverhalten: Nein


    Hydraulischer Abgleich durchgeführt:

    Temperaturen der Heizkreise:

    Art der Heizkörper: keine Heizkörper, Fußbodenheizung in allen Räumen


    Immobilie und Rahmendaten

    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: 450 qm, 6 Personen (abnehmend: eine geht jetzt ins Studium)

    Art und Baujahr der Immobile: Einfamilienhaus/Klinkerbau, Baujahr 1985

    Erfolgte Modernisierungen:

    Weitere geplante Modernisierungen:

    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei:

    Erdgasanschluss vorhanden oder möglich: Ja

    Zusammenschluss von Nachbarhäusern möglich: Nein


    Lt. dem Poolbauer kommen ca. 1000 €/a an Energiekosten (Strom) für die Pumpen und die Beheizung des Pools auf uns zu.


    Mein Mann hat sich letztes Jahr einen Tesla gekauft. Den lädt er eigentlich nie zu Hause. Jetzt habe ich bei Senertec/Dachs gesehen, dass die dort eine Stromdose mit anbieten. Sollte man das mit einrechnen?


    Freue mich auf Ihre Kommentare


    Janet

  • Moin Janet,


    ich verstehe das so, dass die 19.000 kWh Strom- und 90.000 kWh Wärmeverbrauch schon ohne Pool gemeint sind, richtig?


    Einmal abgesehen von der Frage, ob bei derartigen Verbräuchen noch Einsparpotentiale genutzt werden können, müsste sich ein BHKW in Eurem Fall jedenfalls lohnen, und zwar schon ohne Pool. Das könnte beispielsweise ein kleiner Dachs mit 2,9 kW(el) und 7 kW(th) sein, vielleicht auch ein NeoTower Living 4.0 mit 4 kW(el) und 8,8 kW(th). Lasst Euch doch mal ein oder zwei Angebote machen. Grob geschätzt würde ich bei dem gewaltigen Wärmebedarf für beide Geräte 5-6000 Betriebsstunden erwarten, das wären dann ca. 18-20.000 kWh Stromproduktion, von denen Ihr vielleicht 70% selbst verbrauchen könnt. Zur genaueren Auslegung könnte man vielleicht noch was sagen, wenn der Strom- und insbesondere der Wärmebedarf für den Pool bekannt wäre, und auch zu welchen Zeiten das ist (z.B. nur im Sommer oder ganzjährig?). Die Angabe "1.000 EUR/a" ist leider nahezu aussagefrei.


    Um mit technischen Problemen erstmal Ruhe zu haben, würde ich mir ein Gerät mit 10-jährigem Vollwartungsvertrag anbieten lassen. Falls dann was dran geschraubt werden muss seid es in den ersten zehn Jahren jedenfalls nicht Ihr, die schrauben müssen. Außerdem glaube ich, dass die Geräte heute generell zuverlässiger sind als vor 20 Jahren. Das gibt zumindest Hoffnung ab dem 11. Betriebsjahr. Aber Amortisationszeiten von deutlich unter zehn Jahren sind, glaube ich, mit keinem BHKW für den Privatgebrauch zu schaffen.


    Was das Laden des Tesla betrifft, so würde ich das nicht in die BHKW-Auslegung einbeziehen. Um eine Wallbox mit 11 oder gar 22 kW "exklusiv" zu beliefern, sind alle für Euch in Frage kommenden BHKW's sowieso zu schwach. Schafft Euch besser ein BHKW an, das zu Eurem häuslichen Stromverbrauch (einschl. Pool) passt. Das allfällige Laden eines Tesla (ggf. nachts im Winterhalbjahr, wenn das BHKW durchläuft), vielleicht zu einem Drittel aus dem BHKW, ist dann beim Eigenverbrauch Upside Potential.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Bei ganzjähriger Nutzung sind 1000€ für den Pool sehr wenig.


    Beispiel: 27 m3 Pool Salzwasseranlage und Pumpe brauchen knapp 500 Watt pro Stunde. Macht am Tag 12 kWh und im Jahr 4380 kWh oder bei 30ct /kWh ca. 1300€

    27 m3 entspricht 550cm Durchmesser ist also nicht riesig. Heizung kommt drauf an wie warm ihr es haben wollt schätze ich mal mit 18 kWh Wärmeleistung, läuft dann natürlich nicht immer ganztägig durch. Bei aktueller Witterung würde die WP täglich 7 Stunden laufen um das Wasser auf gleichbleibender Temperatur von ca 24 Grad zu halten, was manchem ja noch zu kühl wäre, aber nehmen wir das mal als mittelwert der meist gebraucht wird, im Hochsommer wäre die WP aus, dafür würde sie in Frühjahr, Herbst und ggf. Winter durchlaufen, im übrigen auch bei schlechterem COP. Die effizienteste WP die ich gefunden habe kommt auf COP 16. Also würde die Beheizung an 30 Tagen entfallen, an 60 Tagen wären 7 Stunden Laufzeit erforderlich = 8 kWh pro Tag, die restlichen 270 Tage wären es dann 24 Stunden (schlechterer Wikungsgrad ignoriert) bedeutet das 27 kWh /Tag.

    27*270= 7300kWh

    7*60= 500kWh

    zusammen 7800*0,3 kommen fürs Beheizen 2300€ dazu.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Hallo,

    besten Dank für die Kommentare. Ich habe jetzt bei drei verschiedenen angefragt. Mal schauen was die sich so denken. Der erste will die Heizung unbedingt gleich mit erneuern. Die ist jetzt 12 Jahre alt: Installation in 1/2008 Junkers Brennwertgerät. Sonst hätte man bei einem späteren Tausch wieder enorme Installationskosten? Das soll alleine schon 12.500 netto kosten?? Macht das Sinn?

  • Wenn das Brennwertgerät noch einwandfrei funktioniert, macht das m.E. keinen Sinn. Ich kann jedenfalls keinen allgemein gültigen Grund erkennen, warum das spätere Auswechseln einer Spitzenlasttherme in Anwesenheit eines BHKW teurer sein sollte als ohne. Und die alte Therme dürfte mit BHKW eher länger halten, weil sie pro Jahr auf weit weniger Laufzeit und sicher auch auf weniger Starts kommt.


    Natürlich ist es theoretisch denkbar, dass ausgerechnet in Deinem Anwesen die Verhältnisse anders sind (beengter Raum, zu wenig Platz im Kamin wegen geänderter Vorschriften oder was auch immer). Du solltest Dir daher am besten weitere Angebote einholen und die anderen Heizungsbauer fragen, ob sie bei einem späteren Auswechseln der Therme besondere Probleme erwarten. Wenn nein, weißt Du ja wem Du den Auftrag erteilen solltest und wem besser nicht.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo,

    ich bin jetzt noch wirklich klüger habe aber noch Fragen:


    1.) Pufferspeicher für das BHKW

    - Option A: solo und Warmwasserbehälter extra

    - Option B: incl. 200l Warmwasserzone

    - Option 3: mit Frischwasserwärmebereiter

    Das gehen die Meinungen stark auseinander. Für jeden Anbieter ist die andere Alternative undenkbar. Was meint ihr?


    2.) Steuerbonus/Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG);

    Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG; Bescheinigung für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV)

    GZ IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :001 DOK 2020/0309220


    Gibt es den auch für die BHKWs? Nach Recherche im Netz würde ich ja sagen, die Anbieter sagen: ich müßte meinen Steuerberater fragen...


    Schöne Grüße Janet

  • Moin Janet,


    ad 1) Unser Vitotwin hat einen Kombi-Schichtspeicher (oben TWW-Zone mit 50-60°C, unten Heizwasser-Zone) mit einem Frischwasser-Wärmetauscher. Wir sind damit sehr zufrieden. Der Vorteil des Kombispeichers ist, dass auch bei der TWW-Bereitung der Kesselrücklauf immer aus der kühlsten Zone des Speichers kommt. Das hebt bei Brennwertgeräten den Wirkungsgrad, bei den anderen ist es egal. Hinzu kommt, dass der Warmwasser-Zulauf in der Heizwasser-Zone schon vorgewärmt wird, was auch bei kühleren Temperaturen in der TWW-Zone (oder bei Verbrauchsspitzen) etwas besseren Komfort bringt.


    Was anderes als eine Frischwasserstation würde ich wegen der Legionellen-Problematik nicht nehmen. Aber ob für Eure speziellen Umstände ein Kombispeicher besser ist oder separate Speicher, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.


    ad 2)

    Steuerbonus/Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ... Gibt es den auch für die BHKWs?

    Gute Frage. Radio Eriwan würde sagen: "Im Prinzip ja."


    Grundsätzlich steht völlig außer Frage, dass § 35c EStG auch BHKW's begünstigt. Die Verordnung vom BMF (Anlage) führt in Kapitel 6.6 und 6.7 die Fördervoraussetzungen für Brennstoffzellen und BHKW's detailliert auf.


    Der Pferdefuß ist § 35c Abs. 3 EStG. Hier wird festgelegt, dass die Förderung nach § 35c Abs. 1 unter anderem dann ausgeschlossen ist, wenn es sich bei einer Maßnahme um Betriebsausgaben handelt oder wenn dafür zinsbegünstigte Kredite oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen wurden.


    Danach sieht es zunächst mal so aus, als müsse der Betreiber eines BHKW wählen zwischen BAfA-Zuschuss (bei Brennstoffzellen KfW-Zuschuss), KfW-Kredit oder Steuerbonus. Kumulierung geht nicht. Hinzu kommt, dass Stromerzeugung und -Verkauf aus einem BHKW ohne Zweifel gewerbliche Tätigkeiten sind, so dass allein deswegen schon eine Förderung nach § 35c EStG eigentlich nicht in Frage kommen dürfte. Aber die Leute im BMF, die Kap. 6.6 und 6.7 der Verordnung formuliert haben, müssten das doch eigentlich gewusst haben?


    Und deshalb kommt jetzt die 64000-Dollar-Frage für den Steuerberater.


    Bei der Einkommensteuer ist seit 2016 verbindlich festgelegt, dass bei einem BHKW in einem Privathaus (das also weder vermietet noch gewerblich genutzt wird – und wofür auch § 35c EStG ausschließlich gilt) die Stromerzeugung als Gewerbebetrieb gilt, während die Wärmeerzeugung zur privaten Lebensführung zählt und steuerlich unerheblich ist. Erträge und Aufwand müssen entweder einem dieser Bereiche zugeordnet werden (z.B. Erlöse aus Stromverkauf), oder sie müssen nach Strom- und Wärmeerzeugung aufgeteilt werden. Beispielsweise bei einem Dachs mit 5,5 kW(el) und 14,8 kW(th) lt. Datenblatt wären demnach gemeinsame Kosten wie für Erdgas im Verhältnis 5,5/(5,5+14,8), also 27%, der Stromerzeugung und 73% der Wärmeerzeugung zuzuordnen.


    Das gleiche gilt aber auch für die Investition. Wird ein BHKW nachträglich in ein Privathaus eingebaut, so gilt der auf den Strom entfallende Anteil an der Investition als sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand. Angenommen der o.g. Dachs kostet einschl. Einbau 40.000 EUR, so können 27% davon, also EUR 10.800, im Inbetriebnahmejahr (als Betriebskosten im Gewerbebetrieb Stromerzeugung) abgesetzt werden.


    Das Spannende daran ist jetzt folgendes: Meiner Meinung nach gehört ein KfW-Zuschuss für eine Brennstoffzelle oder ein BAfA-Zuschuss für ein BHKW (beim o.g. Dachs wären das glaube ich 2.950 EUR) im vollen Umfang zum Gewerbebetrieb Strom und ist dort auch als Einnahme steuerpflichtig. Das würde im Gegenzug bedeuten, dass für den Wärmeanteil der Investition (im o.g. Beispiel EUR 29.200) keine steuerfreien Zuschüsse in Anspruch genommen wurden. Der Wärmeanteil ist in einem Privathaus definitionsgemäß auch keine Betriebsausgabe. M.E. folgt daraus, dass beim Einbau eines BHKW der auf die Wärmeerzeugung entfallende Anteil der Investition nach § 35c EStG förderfähig ist. In dem o.g. Beispiel könnten demnach 20% von 29.200 EUR, also EUR 5.840, auf drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.


    Aber dieses Ding würde ich mir – jedenfalls bevor ich im Vertrauen auf § 35c EStG einen mittleren fünfstelligen Betrag in die Hand nehme – lieber noch mal von einem fachkundigen Steuerberater bestätigen lassen. Für einen einfachen Seemann ist das zu heiß.

    *versuch*


    Gruß, Sailor

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Sailor,


    danke Dir für Deine ausführliche Antwort. Ich habe heute morgen erst einmal beim Finanzamt angerufen lt. BAMF der Ansprechpartner für mich ... Kommentar: das müßte der Handwerker eigentlich wissen....:/ Na Ja, der Abteilungsleiter will sich jetzt zurückmelden. Meinen Steuerberater habe ich auch schon angesprochen...


    Schöne Grüße


    Janet

  • ... Kommentar: das müßte der Handwerker eigentlich wissen.... :/

    Na Klasse. Der Sachbearbeiter beim FA weiß es offensichtlich nicht, aber der Handwerker "müsste" es wissen.|:-(

    Na Ja, der Abteilungsleiter will sich jetzt zurückmelden. Meinen Steuerberater habe ich auch schon angesprochen...

    Immerhin, schadet ja nicht wenn sich der Abteilungsleiter schlau macht. Poste doch bitte hier, was dabei rauskommt.


    Vielleicht können ja auch hjgerlach oder @rquermann hier aus dem Forum was dazu sagen?

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo,

    das Smiley ist grandios!

    Aber hier nun die Antwort meines Steuerberater:


    “die Höhe der Förderung ist auf € 40.000,00 pro Objekt = Haus begrenzt. Im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme und dem darauffolgendem Jahr werden jeweils € 14.000,00 in Ansatz gebracht. Im dann folgenden dritten Jahr werden € 12.000,00 in Ansatz gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt wird und das Fachunternehmen Ihnen nach amtlichen Muster bescheinigt, dass es sich um eine förderfähige Maßnahme handelt. Die Firma XY muss Ihnen demnach bescheinigen, dass eine förderfähige Maßnahme vorliegt. Sie sollten sich daher dort erkundigen, ob die Maßnahme förderfähig ist und Ihnen die Firma Muhle dieses bescheinigen kann. Zusätzlich erforderlich ist, dass Sie über die Maßnahme eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag per Bank auf das Konto des Leistungserbringers einzahlen.

    Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und verbleiben “

  • Liebe Janet,


    Du bist ja von Sailor773 schon hervorragend beraten worden und was der von sich gibt, hat Hand und Fuß, Kompliment! EFH und Schwimmbad, da bietet sich ein BHKW tatsächlich an, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Gasbrennwerttherme aus 2008 kann man natürlich weiterverwenden! Und die Aufladung des Tesla ist das Sahnehäubchen. Wenn man da eine Wallbox kauft, bei der man die Leistung herunterregeln kann, dauert die Ladung zwar länger, ist aber billiger, da nur BHKW-Strom verwendet wird. Ich lade mein Elektroauto z.B. mit dem Juice Booster, da kann ich die Ampere-Zahl direkt einstellen, so dass die Ladestärke genau der elektrischen Leistung meines BHKW entspricht.


    Bzgl. Energieverbrauch des Pools stellt sich mir zunächst die Frage, ob es sich um einen ganzjärig betriebenen Indoor-Pool handelt oder ein Becken im Freien, welches nur im Sommer genutzt wird. Meine Aussagen beziehen sich auf einen Indoor-Pool.


    Ich würde nur keinen Dachs 2,9, sondern wenn Dachs, auf jeden Fall einen Dachs 5,5 ins Auge fassen. Denn kann man auch auf 2,9 kW heruntermodulieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, aber man hat beim 5,5 deutlich weniger Vollbenutzungsstunden (VBH) als bei einem 2,9, weil die erzeugte Strommenge, wie immer sie auch zustande kommt (also z.B. 4.000 Bh x 5,5 = 22.000 kWh oder 7.600 Bh x 2,9 = 22.000 kWh), immer durch 5,5 geteilt wird, um auf die VBH zu kommen. Und da neue BHKW mit dem KWKG 2020 nur noch über 30.000 VBh gefördert werden (dafür aber mit den doppelten Sätzen, als 16 statt 8 ct/kWh bei Einspeisung und 8 statt 4 ct/kWh bei Eigenverbrauch), ist es auf jeden Fall sinnvoller, die größere Maschine zu nehmen. Auch sinkt die jährliche Förderung von derzeit 5.000 VBh in den nächsten Jahren auf 3.500 VBh ab. Die ertragreiche Zeit der sog. Dauerläufer ist damit für neue BHKW vorbei. Neuendörfer hat die Gesetzesnovelle ausführlich erläutert.


    Mit dem § 35 c EStG habe ich mich noch nicht eingehend beschäftigt, habe allerdings bei einem EFH mit Schwimmbad die Vermutung, dass ertragsteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die grundsätzlich richtige Betrachtung von Sailor773 würde ich dahingehend anpassen, dass auch der "Strombereich" des BHKW (bei entsprechend hohen Anschaffungskosten) ohne Gewinnerzielungsabsicht ist. Die Aufteilung in Wärme und Strom würde ich daher gleich weglassen und dem Finanzamt die fehlende Gewinnerzielungsabsicht ("Liebhaberei") der ganzen Anlage näherbringen versuchen. Wenn aber die BHKW-Anlage Liebhaberei darstellt (die Aufwendungen also keine Betriebsausgaben sind), steht der Anwendung des § 35 c EStG nichts mehr im Wege. Bei insgesamt 20% auf eine investition von z.B. 40.000 € netto wären das 8.000 € Steuerermäßigung. Da kann man dan auf die BAFA-Förderung von ca. 3.000 € leichten Herzens verzichten. Den Vorsteuerabzug kann man trotzdem geltend machen, denn die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt völlig getrennt von der einkommensteuerlichen.


    Ich bitte um Verständnis, dass ich für hier gemachte Äußerungen keine Haftung übernehme.


    Viele Grüße

    hjgerlach

    Hans Joachim Gerlach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Lenbachstr. 43, 70192 Stuttgart, Telefon: 0711 / 85 51 86

  • Moin Janet,

    Sie sollten sich daher dort erkundigen, ob die Maßnahme förderfähig ist und Ihnen die Firma Muhle dieses bescheinigen kann.

    Na ja. Ich hoffe jedenfalls, dass Dein Steuerberater für diese "Auskunft" nicht noch was verlangt hat. Das was er da schreibt, hätte Dir jeder einfache Seemann ;) auch sagen können. Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob der Abteilungsleiter beim FA – nachdem er sich schlau gemacht hat – Besseres zu bieten hat.


    Das Problem bei der wohlfeilen Ausrede "der Handwerksbetrieb müsste das wissen" ist halt, dass ein Handwerker (selbst wenn er im Nebenberuf Steuerberater wäre) nicht befugt ist, verbindliche Auskünfte in Steuersachen zu geben. Der kann Dir schon besten Gewissens eine Bescheinigung ausstellen: Wenn dann ein Finanzbeamter – egal ob mit oder ohne Ahnung – zu der Auffassung kommt, dass der Betrag trotzdem nicht anzuerkennen ist (wegen Gewerbe/Betriebskosten, oder wegen empfangener Zuschüsse, oder nicht in der Höhe, oder was auch immer), dann hast Du – wie wir in Bayern sagen – "den Dreck im Schachterl". Alle anderen haben ihr Geld zu dem Zeitpunkt schon bekommen, um Deines musst Du hingegen mit dem Finanzamt kämpfen.


    Zumindest bis das alles geklärt ist, wäre die Methode von hjgerlach mit der Liebhaberei wahrscheinlich die sicherste. Die finanziellen Aspekte kann man mal anhand des o.g. Beispiels mit Nettokosten von EUR 40.000 durchrechnen.

    • Mit der Liebhaberei-Methode bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 8.000 zurück und fertig.
    • Bei der von mir vorgeschlagenen Methode bekommt man vordergründig auf den Stromteil (EUR 10.800) die BAfA-Förderung von (in dem Fall) EUR 2.950. Aus dem Wärmeteil bekommt man aus § 35c EStG über drei Jahre verteilt EUR 5.840. Zusammen wären das EUR 8.790.

    Wegen EUR 790 Differenz müsste man so ein Fass jedenfalls nicht aufmachen, zumal der BAfA-Zuschuss auch noch zu versteuern ist. Da bringt die Liebhaberei-Methode bei größerer Sicherheit mehr. Aber gehen tut das halt nur, wenn das FA auch tatsächlich auf Liebhaberei erkennt.

    habe allerdings bei einem EFH mit Schwimmbad die Vermutung, dass ertragsteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

    Und genau das ist die Frage. Soweit ich weiß wollen die Finanzämter dafür eine Prognose des Totalgewinns über zehn Jahre.


    Im IBN-Jahr ergibt sich zunächst mal (wenn man laufende Kosten und Einnahmen vernachlässigt) aus EUR 10.800 Betriebskosten (anteiliger Erhaltungsaufwand) und EUR 2.950 zu versteuerndem BAfA-Zuschuss ein Verlust von EUR -7.850. So weit so gut.


    Das steuerliche Ergebnis in den Folgejahren kann man – grob vereinfacht – wie folgt abschätzen: Angenommen so ein Dachs läuft im Jahr 5.000 VBh und erzeugt 27.500 kWh Strom, von denen 15.200 kWh (55%) selbst verbraucht und 12.300 kWh eingespeist werden. Für Letztere erhält man 4 ct/kWh Einspeisevergütung (€ 490). Verbraucht werden 108.000 kWh Erdgas, anteilig für die Stromerzeugung 29.200 kWh (bei 4 ct/kWh netto: EUR 1.170). Die Wartungskosten (VoWa) seien 1.000 EUR/a netto, anteilig also EUR 270, woraus sich Betriebskosten von insgesamt (1.170+270=) € 1.440 ergeben (5,2 ct/kWh). Mit diesem Satz (Herstellkosten) ist der Strom-Eigenverbrauch zu bewerten, was im Jahr (15.200*0,052=) EUR 790 zu versteuernde Einnahmen (Entnahme) ergibt. Ferner erhält man für insgesamt 30.000 Vollbetriebsstunden (de facto etwa die ersten acht Jahre) KWK-Zulage: Insgesamt (30.000*5,5*0,55*0,08=) EUR 7.260 auf den Eigenverbrauch und (30.000*5,5*0,45*0,16=) EUR 11.880 auf die Einspeisung. Und schließlich bekommt man noch auf die ganzen 108 MWh Erdgas die Energiesteuer-Erstattung (€ 4,42/MWh). Das gibt im Jahr ca. (108*4,42=) 480 EUR, die vollständig auf der Stromseite als Einnahmen zu verbuchen sind.


    Die Totalgewinn-Prognose für den "Gewerbebetrieb Strom" sieht dann über zehn Jahre wie folgt aus:


    Einnahmen:

    BAfA Zuschuss einmalig EUR 2.950

    Einspeisevergütung EUR 4.900

    Eigenverbrauch (Entnahme) EUR 7.900

    KWK-Zulage Einspeisung EUR 11.880

    KWK-Zulage Eigenverbrauch EUR 7.260

    Energiesteuer-Erstattung EUR 4.800

    Summe Einnahmen EUR 39.700


    Aufwand:

    Erhaltungsaufwand einmalig (27%) EUR 10.800

    Erdgas anteilig (27%) EUR 11.700

    Wartung anteilig (27%) EUR 2.700

    Summe Aufwand EUR 25.200


    Übrigens würde in dem Beispiel bei einem Eigenverbrauch von 15.200 kWh auch EEG-Umlage fällig, derzeit soweit ich weiß (6,88 ct/kWh*40%=) 2,75 ct/kWh auf den 10.000 kWh/a übersteigenden Verbrauch. Das wären dann ca. EUR 143 im Jahr, von denen ich nicht weiß wie sie steuerlich verwurstet werden. Aber selbst wenn dieser Betrag (EUR 1.430 in zehn Jahren) nur bei den Ausgaben steuerlich wirksam sein sollte und nicht auch bei der Bewertung des Eigenverbrauchs, ändert das nichts am Ergebnis:


    Wenn ich mich nicht irgendwo erheblich verrechnet habe, ergibt sich – trotz und einschließlich des Verlustes im Inbetriebnahmejahr – über zehn Jahre ein steuerlicher Totalgewinn von weit über EUR 10.000. Das Kraut fett macht dabei die KWK-Zulage. Wenn die etwa ab dem 9. BJ ausgelaufen ist, sollten sich danach unterm Strich nur geringe zu versteuernde Einkünfte ergeben. Jedenfalls dürfte es aber schwierig werden, das FA zu veranlassen, in so einem Fall auf Liebhaberei zu erkennen. Dann bliebe nur das "Gewerbebetrieb"-Modell für den Stromanteil. Und deshalb lohnt es sich m.E. schon zu versuchen, auf den Wärmeanteil die Förderung nach § 35c EStG zu bekommen.

    Ich würde nur keinen Dachs 2,9, sondern wenn Dachs, auf jeden Fall einen Dachs 5,5 ins Auge fassen. Denn kann man auch auf 2,9 kW heruntermodulieren, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, aber man hat beim 5,5 deutlich weniger Vollbenutzungsstunden

    Da bin ich im vorliegenden Fall völlig Deiner Meinung. An die Modulationsmöglichkeit des Dachs (früher konnten das nur die Heizöl-Dachse) hatte ich bei meinem Vorschlag in #2 nicht gedacht. Ob sich das lohnt, hängt natürlich auch von den Anschaffungs- und Wartungskosten ab, bei letzteren auch davon, ob die Wartung gemäß VoWa-Vertrag nach X Kalenderjahren, nach Y Vollbetriebsstunden oder nach Z Laufstunden fällig ist (je nachdem führt die Optimierung zu einem anderen Ergebnis).


    Ein größeres BHKW zu kaufen, das bei geringerem Wärmebedarf in einem Bereich moduliert, der dann immer noch hohe Laufstunden zulässt, ist also – wenn die Differenz bei den Anschaffungs- und Wartungskosten das zulässt – bestimmt keine schlechte Idee. Aber dass "die ertragreiche Zeit der sog. Dauerläufer für Neuanlagen vorbei ist" sehe ich nicht so. So lang sich Stromspeicher noch nicht rechnen, lässt sich ein hoher Eigenverbrauch weiterhin nur durch lange Laufzeiten erreichen, und der Eigenverbrauch ist nun mal der Haupt-Ertragstreiber bei einem BHKW. Die acht bzw. 16 Cent KWK-Zulage reißen das nicht raus, und wenn die Förderung nach 8-9 Jahren ausgelaufen ist, hat man gar nichts mehr davon.


    Im Fall von Janet geht ein großes BHKW (Dachs 5.5?) nur deshalb, weil wegen des außerordentlich hohen Wärmebedarfs (mit Pool zukünftig auch im Sommer) und der Modulationsmöglichkeit selbst mit 7,5-14,8 kW thermischer Leistung wohl noch 5-6000 Laufstunden im Jahr möglich sind, und weil der gleichermaßen sehr hohe Strombedarf (im Winter wahrscheinlich 60 kWh/Tag schon ohne Tesla) selbst bei Durchlaufen mit Volllast noch für eine ordentliche Auslastung mit Eigenverbrauch sorgt.


    Grüße, (und an HJ "danke für die Blumen":hutab:)

    Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Kleine Korrektur bzw. Ergänzung: M.E. sind die Estattungen der Energiesteuer nicht komplett dem Stromanteil, sondern anteilig dem Stromanteil (zu 27%) und dem Wärmeanteil (73%) zuzurechnen, da die Entlastung ja auf das gesamte im BHKW erzeugte Gas entfällt und nicht nur auf das Gas, das für die Stromerzeugung benötigt wird. Die anfallende 40% EEG-Umlage ist hingegen alleine dem Strombereich als Aufwand zuzuordnen, da sie mit der Wärme nichts zu tun hat. Das Ergebnis verschlechtert sich also um 73% x 4.800 € (Energiesteuerentlastung = 3.500 €) und 1.430 € (EEG-Umlage), also um rund 5.000 €. Die restlichen 10.000 € Überschuss gehen für Beratungskosten (steuerlich und energieiwrtschaftlich) drauf. 1.000 € pro Jahr kann man hier sicher rechnen. Die anderen Zahlen aus der o.g. Berechnung habe ich aus Zeitgründen nicht überprüft. Im Übrigen ist tatsächlich die Frage, ob für die Betrachtung einer Gewinnerzielungsabsicht nur der Stromanteil genommen werden kann. Das ist Rosinenpickerei zu Lasten des Steuerpflichtigen. Also ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das mit der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht in diesem Fall hinbekommen würde.


    Freue mich, Euch in Bistensee im November kennenzulernen!

    Hans Joachim Gerlach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Lenbachstr. 43, 70192 Stuttgart, Telefon: 0711 / 85 51 86