Neues BHKW kaufen - neue Förderung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit 2007 ein Heizöl BHKW in Betrieb. ich kann fast 90 % des erzeugten Stromes selbst unterbringen, da ein Stromspeicher nebst PV und intelligenter Steuerung vorhanden ist. (Zuerst Batterie mit BHKW Strom füllen, dann auf PV ausweichen (PV aus 2010))


    Nun stehen größere Wartungsarbeiten an. Meine Frage ist daher, wenn ich eine komplette Neuanlage kaufe und die alte bei BAFA und Netzbetreiber abmelde, kann ich dann in den Genuss der neuen Förderung kommen. (8 ct für 30000 h selbst und 16 ct. für eingespeisten Strom) oder schließt sich das aus weil an diesem Standort schon was in Betrieb war.


    Schöne Grüße an alle.

  • Neue Anlage neue Förderung, aber die neuen Gesetze beachten. Soweit mir bekannt gibt es auch keine Heizölmaschienen mehr...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • So siehts aus. Heizöl ist da quasi schon tot. Es war wohl mit vertret- und bezahlbarem Aufwand nicht möglich, die neuen Abgasgrenzwerte zu erreichen.

  • wo kann ich denn die neuen Grenzwerte finden, im KWK Gesetz steht das da? bei uns gibts nur Heizöl, kein Gasanschluss möglich. Kosten > 4000 € nur der Anschluß.


    Alternativ z.B. Gebrauchtmaschine (Dachs) kaufen und Modernisierungspaket dazu ? dann als Modernisierung laufen lassen?


    Da ich aktuell ja 27 ct Stromkosten durch hohen Selbstverbrauch einspare, würde ich dann auf 31 (Modernisierung) bzw. 35 Neugerät kommen richtig?

  • Da dürfte auch mit ner Gebrauchtmaschine nicht klappen. Denn auch die müsste den aktuellen Zulassungskriterieen entsprechen - was sie aber nicht tut.

    Die neuen Grenzwerte kommen - meine ich - aus einer Europa-Richtlinie.

    Schon mal an Flüssiggas gedacht?

  • nee eigentlich nicht. sollte schon bei Heizöl bleiben.


    Mit Förderung meinte ich nicht die Liste der Förderfähigen geräte bis 20 kw el. (Mini KWK Zuschuß) sondern die normale Stromvergütung von KWK Maschinen bis 50 kw el. (Typenliste Allgemeinverfügung). dort stehen ja genug Heizöl geräte drin. (Das ist für mich mit Förderung gemeint gewesen, da haben wir wohl dran vorbei gesprochen.


    Nach Anruf bei der BAFA, So wie ich das verstehe kann ich die erste KWK abmelden, oder parallel laufen lassen, was aber ja keinen Sinn macht. (2007-2017 Förderzeitraum) und z.B. das nachfolge Model wieder für 10 Jahre anmelden. Hier dann halt mit den 8 ct für Selbstverbrauch und 16 ct als Einspeisung, für die ersten 30000 h.

  • Naja, in der Liste stehen aber auch Geräte, die es nicht mehr gibt - wie zB der Dachs HR.