Kann man den KWK-Zuschlag mit dieser Neuerrichtung wieder erhalten?

  • Guten Tag.

    Ich bin derzeit dabei die Errichtung eines BHKW's zu planen und arbeite mich daher gerade durch die Gesetzgebung bezüglich KWK-Zuschlag und Förderstunden usw.


    Kurz gesagt, ich möchte jetzt ein BHKW mit der Leistung X haben. Da wir in den nächsten 5 Jahren ungefähr einen größeren Abnehmer außer Betrieb nehmen, wird die Leistung aber nicht mehr benötigt, daher wollte ich nach Auslauf der Förderfähigkeit des ersten BHKW's ein neues, mit weniger Leistung (Leistung Y) errichten.


    Im KWKG steht allerdings, dass neuerrichtete KWK-Anlagen, die eine bestehende Fernwärmeversorgung verdrängen, nicht mehr zuschlagsberechtigt sind. Bzw. sie sind es schon, aber nur dann, wenn die bestehende KWK-Anlage nicht stillgelegt werden muss.


    Daher ist meine Frage nun: Wird das erste BHKW mit der Leistung X zwangsläufig stillgelegt, sodass das zweite mit der Leistung Y in jedem Fall nicht zuschlagsberechtigt sein wird?


    Des Weiteren frage ich mich, muss die Geldsumme, mit der ich das BHKW mit Leistung Y kaufe, trotzdem noch 50% der Kaufsumme des BHKW's mit der Leistung X sein, damit ich die volle Anzahl der Förderstunden erhalte? Oder ist das dann egal, weil ich eine neue Anlage errichte?

  • Kurz und knapp -
    Grundsätzlich kann man sich nicht selbst verdrängen und die neue KWK-Anlage in 5 Jahren wird als eigenständige neue KWK-Anlage betrachtet.

    Aber Du kennst doch gar nicht den Inhalt des in 5 Jahren geltenden KWK-Gesetzes,,, ;) - und weist nicht, welche Forderungen und Förderung dann existieren.

    Wie willst du demnach einen solchen Fall berechnen?

    Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob überhaupt eine Förderung nach dem KWKG gewährt wird. Wenn X größer 100 kW wäre, würdest Du nur einen KWK-Zuschlag auf die ins Netz der allgemeinen Versorgung oder an Dritte gelieferte KWK-Strommenge erhalten.
    Und wenn x größer 1.000 kW gibt es nur etwas, wenn der Betreiber den Strom komplett in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeist und in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhält.