Messung BHWK und Fotovoltaikanlage

  • Hallo zusammen

    ich bekomme jetzt im Juni eine Vitovalor PT2 und einen Speicher Vitocharge (11 kw) montiert. Ich möchte in diese Konfiguration meine Fotovoltaikanlage (3kwpeak) integrieren. Die Förderung für diese Anlage ist ausgelaufen. Mein Ziel ist größtmögliche Autarkie vom öffentlichen Netz zu erreichen, also nur den Strom aus Vitovalor und Fotovoltaikanlage, den ich nicht benötige einzuspeisen. Dennoch möchte ich insbesondere für den Strom der Vitovalor die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für selbst genutzten und eingespeisten Strom erhalten.

    Im Sommer möchte ich also den hauptsächlich den Strom der Fotovoltaikanlage selbst nutzen im Winter den der Vitovalor. Hierfür brauche ich einen funktionierenden Schaltplan, der auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Offensichtlich ist die Problematik neu, da meine Fotovoltaikanlage eine der ersten ist die nun aus der EEG- Förderung herausfällt. Vielen Dank für die Unterstützung.:)

  • Es gibt noch keine Anlage, die bereits aus der Förderung gefallen ist. Die ersten Anlagen fallen nach dem 31.12.2020 aus der Förderung.


    Was Du zur Messung von BHKW+PV brauchst, nennt sich Zählerkaskade. Hier, vorletzte Seite in der Mitte:

    https://www.bhkw-forum.de/atta…%BCrokratiedschungel-pdf/


    Wie das Ganze dann um den Akku ergänzt aussieht, findet sich in diesem Thema:

    Anschluss und Zähleranordnung für PV, BHKW und AKKU in Kombination

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Vielen Dank, dass hilft mir sehr :). Das mit der Förderung der PV-Anlage ist natürlich korrekt. Ich will Mitte Dezember "umklemmen", um dann in Zukunft zuerst den Strom der Fotovoltaikanlage zu verbrauchen, denn für diesen gibt es dann noch weniger Vergütung. Das muss ich noch mit den Netzbetreiber verhandeln.

  • Grundsätzlich müssen dafür BHKW und PV genau umgekehrt zu dem angeschlossen werden, wie im verlinkten Thema. Denn für die PV gibt es keine Vergütung, für das BHKW schon.


    Problematisch dürfte sein, dass die PV eben genau keine Vergütung mehr erhält und eigentlich auch nichts einspeisen dürfte. Was man daher vermutlich eher machen sollte, wäre einfach nur das BHKW als Überschusseinspeisung mit Erzeugungsmessung laufen lassen und die PV im Verbraucherstromkreis mit an den Akku hängen. Die PV müsste aber abgeregelt werden, dass sie nie mehr produziert, also Verbraucher und Akku aufnehmen. Ob Dein Wechselrichter das kann und wie sich der Vitocharge regeln lässt: keine Ahnung.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ist es ausreichend das Einspeisen der PV zu verhindern, um die noch aktuellen Gesetze einzuhalten?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Genau, BHWK wird bei Überschuss vorrangig einspeisen.

    Zur Einspeisung von PV-Strom nach der Förderphase, die bei mir am 31.12.2020 endet ist mein Wissenstand folgender:

    Zitat

    "Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht zwar weiterhin ein Anspruch auf einen Netzanschluss, aber kein Anspruch auf eine marktgerechte Vergütung des eingespeisten Stroms. Dieser ergibt sich nur aus der letzten Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. EU-Richtlinien müssen aber zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie wirksam werden. Die Frist dazu läuft im Juni 2021 aus. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass solche Fristen versäumt werden und erst ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren für Klarheit sorgt."

    Ich werde deshalb rechtzeitig mit meinem örtlichen Versorger versuchen einen Vertrag über die Einspeisung meiner Spitzen aus dem Ertrag der PV-Anlage zu schließen. Bei den geringen Mengen um die es geht /Gesamtanlage 3kwh/Peak) sehe ich da keine Probleme.

  • Das ist so nicht richtig. Es besteht weiterhin ein Anspruch auf Netzzugang aber kein Anspruch auf Abnahme und Vergütung von Strom. Bedeutet: Die Anlage darf nichts einspeisen, außer der Anlagenbetreiber hat einen Abnehmer für den Strom (Direktvermarkter). Dazu braucht es aber RLM oder Smart-Meter. In wie weit der Netzbetreiber sich stur stellt ist regional sehr unterschiedlich. Man munkelt, dass es ein Gesetz geben soll, was die Netzbetreiber zur Abnahme verpflichtet, aber das ist nur Hörensagen bis Wunschdenken momentan. Planen würde ich aber aktuell so, dass die Anlage einfach nichts einspeist.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wird tatsächlich Null Einspeisung - technisch- gefordert oder kann auch nur 0,00€ Vergütung vereinbart werden ? Wo steht das ganze ? Hintergrund ich plane gerade eine Eigenerzeugungsanlage mit alten Modulen unbekannter Herkunft und Alters bei meinem Nachbar.


    mfg

  • Jede eingespeiste Stromenge muss einem Bilanzkreis zugeordnet werden. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW besteht auch nach Ablauf der Förderdauer eine Pflicht zur Abnahme und Vergütung des Stroms. Im EEG gibt es so eine Norm nicht. Der Netzbetreiber kann den Strom aus ausgeförderten EEG-Anlagen unentgeltlich oder gegen Entgelt abnehmen – muss es aber nicht. Ich kenne Netzbetreiber die bereits jetzt an Anlagenbetreiber schreiben, dass sie keinen Strom "abnehmen" werden, sofern nicht ein Direktvermarkter den Strom abnimmt und bei sich bilanziert. In dem Fall darf dann tatsächlich nichts eingespeist werden. Es gibt auch Netzbetreiber, die das entspannter sehen und den Strom unentgeltlich abnehmen wollen mittels 2-Ri-Zähler oder sogar nur mit einem rücklaufgesperrten Zähler. Natürlich sagen die mit Rücklaufsperre zum Anlagenbetreiber: Du darfst keinesfalls einspeisen! Müssen sie auch, denn jede Einspeisung ist dem Gesetz nach zu messen und zu bilanzieren. Aber manche Netzbetreiber interessieren sich nicht dafür, ob das nicht doch passiert. Und wenn passiert, was nicht sein darf, als also Überschuss im Netz verschwindet, ist das super smart für den Netzbetreiber, denn damit steigt die Effizienz deren Netze und die ist wiederum ein Kriterium für die Eigenkapitalrenditegrenzen. So smart sind aber nicht viele Netzbetreiber. :pfeifen:


    Die Netzbetreiber rudern aber nach dem was ich mitbekomme selbst intern, wie mit der Situation am 1. Januar 2021 umzugehen ist. *lesen*

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo zusammen

    ich bekomme jetzt im Juni eine Vitovalor PT2 und einen Speicher Vitocharge (11 kw) montiert. Ich möchte in diese Konfiguration meine Fotovoltaikanlage (3kwpeak) integrieren. Die Förderung für diese Anlage ist ausgelaufen. Mein Ziel ist größtmögliche Autarkie vom öffentlichen Netz zu erreichen, also nur den Strom aus Vitovalor und Fotovoltaikanlage, den ich nicht benötige einzuspeisen. Dennoch möchte ich insbesondere für den Strom der Vitovalor die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für selbst genutzten und eingespeisten Strom erhalten.

    Im Sommer möchte ich also den hauptsächlich den Strom der Fotovoltaikanlage selbst nutzen im Winter den der Vitovalor. Hierfür brauche ich einen funktionierenden Schaltplan, der auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Offensichtlich ist die Problematik neu, da meine Fotovoltaikanlage eine der ersten ist die nun aus der EEG- Förderung herausfällt. Vielen Dank für die Unterstützung.:)

    Hallo Aufbruch 03,

    Der Stand von vor einem Jahr war, daß mit dem Virolaror keine Einbindung von PV Anlagen möglich wäre. ?

    Ich habe mich des wege seinerzeit für m Solit Power endschieden

    Gruß

    Hartmut

  • Der Stand von vor einem Jahr war, daß mit dem Virolaror keine Einbindung von PV Anlagen möglich wäre. ?

    Das ist Unsinn. Die Vitovalor darf nicht mit einer Solarthermie betrieben werden (die Bluegen von Solidpower dagegen schon). Für den Betrieb in einem Anwesen mit einer PV-Anlage gibt es keine Einschränkungen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Die Vitovalor darf nicht mit einer Solarthermie betrieben werden

    Entschuldige Sailer773, aber das ist auch wieder Unsinn. Werde es demnächst mit einer PA2 wie folgt praktizieren und das mit Genehmigung von VIESSMANN nach gemeinsam ausgearbeiteten Konzept unter Berücksichtigung der Bestandsanlage:

    Die Solarthermie in einen eigenen Speicher 500 Liter zur Heizungsunterstützung und für die WW-Bereitung, falls die PA2 keine ausreichende Leistung bringt. Aufheizung über die obere Wendel im WW-Speicher

    Die PA2 standardmäßig auf den WW-Speicher in die untere Wendel. Obere Wendel für Nachheizung durch den Brennwert, falls die PA2 keine ausreichende Leistung schafft. Wenn die Solltemperatur im WW-Speicher erreicht ist, schaltet ein 3-Wege-Ventil um auf die Beheizung eines eigenen Speichers für die PA2 mit 500 Liter. Aus diesem Speicher Heizungsunterstützung und Unterstützung Beheizung WW-Speicher, falls erforderlich.

    Theoretisch könnte im Winter bei nur geringer oder gar keiner Leistung der Solarthermie der Speicher der Solarthermie auch noch durch die PA2 aufgeheizt werden. Dann muß die Solarthermiepumpe aber dauerhaft abgeschaltet sein. So soll es gehen. Könnte sehr lange Laufzeiten der PA2 bringen.

  • das ist auch wieder Unsinn

    Kann sein, so steht es halt – zumindest bislang – im technischen Datenblatt der Vitovalor. Aber ein Ziel dieses Forums ist ja, dass man immer was dazu lernen kann.


    Viel wichtiger ist deshalb die folgende Botschaft.

    Werde es demnächst mit einer PA2 wie folgt praktizieren und das mit Genehmigung von VIESSMANN

    Entscheidend daran ist, dass Viessmann im vorliegenden Fall (m.W. zum ersten Mal überhaupt) ein solches Konzept genehmigt hat.


    Weil das bestimmt auch für andere ST-Betreiber von Interesse ist, hätte ich folgende Bitte: Könntest Du – ergänzend zu Deiner Beschreibung, um mögliche Unklarheiten auszuschließen – hier eine Skizze Deiner hydraulischen Einbindung von ST und PA2 einstellen? Von besonderem Interesse dabei ist m.E. was für einen (Kombi-?) Speicher Du verwendest und wie darin die verschiedenen Wärmetauscher angeordnet sind. Um eine Frischwasserstation scheint es sich dabei nicht zu handeln – falls doch, hätte ich das Konzept noch nicht verstanden. Aber genau deshalb wäre eine Skizze wirklich nützlich.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo sailor773,

    komme Deinem Wunsch gerne nach und stelle hier 3 Dateien mit den Schemen ein. Es sind 3 Schemen, weil ich damit kurz den Werdegang der Planung darstellen möchte. Ich hatte zunächst meinen Entwurf (Schema 1) ausgearbeitet mit der Maßgabe, dass der Solarspeicher völlig von dem Kreis der PA2 abgekoppelt ist, weil ja bisher Solarthermie und Brennstoffzelle zusammen nicht geht. Dann kam von Viessmann der Entwurf 1 zurück, mit der Einbindung des Solarspeichers. War darüber etwas überrascht. Begründet wird das dann in einem Erläuterungstext zum Entwurf 2, warum der Solarspeicher eingebunden ist ( Vorwärmstufe, usw. ) Ob ich das so mache, weiß ich noch nicht, weil ich dadurch sehr viel umbauen muß (hatte ja vorher ein Vaillant BHKW 1.0).

    Noch ein Hinweis: das Schema darf nicht ohne weiteres auf andere Anlagen übertragen werden. Grundsätzlich ist eine Genehmigung von Viessmann erforderlich!!

    Neben der hydraulischen Einbindung ergeben sich jedoch bei der Wahl für eine Vitovalor PA2 noch einige andere Fallstricke. Siehe dazu mein Thread "Abgasanlage für eine Vitovalor PA2" im Forum "BHKW mit Brennstoffzelle".

    Ergänzend dazu sei hier noch angemerkt, dass auch die Netzbetreiber Gas und Elektro mitreden wollen. Habe eine Niederspannungshauptverteilung mit 2 Zählerplätzen aus 1984, über die mein Vaillant-BHKW versorgt wurde und eingespeist hat. Jetzt muß ich für die BSZ eine neue HV bauenlassen nach VDE-AR-N-4105. Kosten 3.100.- € brutto. Auch der Gasversorger verursacht zusätzliche Kosten, weil mein Gasanschluss noch keinen Gasströmungswächter hat. Muß jetzt aber sein. Kosten 150.- € brutto. Zuleitung von der Hauptverteilung zur BSZ war bisher 3x 1,5 mm² muß jetzt laut Elektriker 3x 2,5 mm² sein. Warum eigentlich. Hat doch für das Vaillant-BHKW auch gereicht.

    Wenn die Ableitung der Prozessgase der PA2 nicht geregelt werden kann, ist eine VItovalor PA2 gestorben.