Sanierung & Neubau, BHKW & PV sowie ein Mieterstrommodell

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin seit einiger Zeit hier Mitleser und konnte schon viele aufschlussreiche Threads verfolgen, die letztendlich auch meine Entscheidung ein BHKW zu beschaffen maßgeblich beeinflusst haben.


    Da das hier mein erster Post ist kurz etwas zur Vorstellung:

    Ich komme aus der Metropolregion Rhein-Neckar und habe mich in letzter Zeit mit dem Thema beschäftigt, da aktuell ein Neubau eines 10-Parteien Mehrfamilienhauses im Gange ist. Gleichzeitig wird eine vermietete, gewerbliche Einheit auf dem gleichen Grundstück modernisiert. Hier wurden in der Vergangenheit ca. 100.000 kWh Wärme benötigt, ca. 10.000 kWh Strom. Dazu soll auf dem Neubau eine PV Anlage errichtet werden. Der Planer der PV Anlage hat hierfür ermittelt, dass 16 kWp PV auf dem Dach Platz finden können. Da durch die Konstellation keine vernachlässigbare Menge Strom erwartet wird soll der Strom als Mieterstrom verwertet werden. Die Wärme des BHKW soll sowohl den Neubau (Heizung, Warmwasser) versorgen, als auch über Fernwärmeleitung die Gewerbeeinheit aus Bestand (!) auf gleichem Grundstück.


    Leider scheint das so nicht gängig zu sein und ich erhalte sehr viele widersprüchliche Informationen zu den Themen von den beteiligten Planern, da scheinbar die Kombination aus zwei Gebäuden auf gleichem Grundstück, beide eingebunden ins Mieterstrommodell sowie die Kombination aus BHKW, PV und Spitzenlastkessel zu kompliziert ist. Leider muss ich auch sagen, dass die beteiligten Planer etwas in dieser Konstellation noch nicht gemacht haben, bzw aus der Historie heraus für BHKW und PV unterschiedliche Planer beauftragt sind.

    Ursprünglich sollte es ein Dachs werden. Ein Senertec Servicenter hat hierbei auch ein weiteres Planungsbüro empfohlen, das für das Thema Mieterstrom tätig werden könnte, Vertragsvorlagen und Abrechnungsgrundlagen erstellen könnte, sowie sich an der Kundenaquise der späteren Bewohner beteiligen würde. Leider ist hier die Situation mit zweitem Objekt auf gleichem Grundstück zur "Schleuderfalle" geworden und das Planungsbüro war sich über den ortsgleichen Verbrauch offensichtlich unsicher und auch im Bezug auf Förderung nicht Aussagekräftig.

    Durch die geplante Beauftragung eines anderen Handwerkers als zuerst geplant wird es jetzt wohl ein Remeha ELW 7-18, also quasi RMB Energie. Da die Reputation hier auch positiv war ist das okay für mich.


    Gibt es Stolpersteine, die durch die Kombination und PV sich besonders nachteilig auswirken?

    Wie sieht es mit Förderungen aus, da ein wesentlicher Anteil der Neubeschaffung des BHKW ja der Modernisierung der Heizung des Gewerbeobjektes (alt: Warmlufterzeuger, Erdgas) dient.
    Was muss in Bezug auf EEG Umlagen, EEG Förderung für Mieterstrom, 10kwp Grenze (die ja wohl in meinem Modell nicht relevant ist, da sowieso EEG Umlagen entrichtet werden müssen?) beachtet werden?
    Wer hat bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet und kann mir etwas Input geben, was zu beachten ist?

    Ich nehme auch gerne Empfehlungen für Planer, oder ggf. sogar gewerbliche User hier entgegen, die so ein Modell schon implementiert haben, sich mit den genauen Rahmenbedingungen auskennen und hier auf Honorarbasis nochmal etwas Input liefern können.

    Viele Grüße und danke vorab

  • Hallo, wurde das Projekt bereits umgesetzt bzw weiter geplant ?


    Auf Mieterstrom würde ich bei dieser Konstellation verzichten und den Strom komplett einspeisen.

    Geht einfach und unkomplizierter als das Mieterstrommodell, dafür auch weniger Ertrag.


    Eine Fernwärmeversorgung auf dem gleichen Grundstück sollte eigentlich kein Problem darstellen.

    Soll das BHKW in die Gewerbeeinheit eingebaut werden und es erfolgt eine Fernwärmeversorgung des MFH ?

    Welche Heizung wurde bis jetzt in der Gewerbeeinheit verwendet ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Guten Morgen Remag,

    danke der Nachfrage :)

    als der erste Post geschrieben wurde war gerade der Rohbau begonnen. Mittlerweile wird Estrich (und FBH) eingebaut. Die Fernwärmeleitung ist auf der Baustelle angeliefert und wird auch die nächste Zeit verbaut. Anlieferung des BHKW erfolgt KW50.
    Die PV Anlage wurde in der Planung nochmal etwas erweitert und hat jetzt 24kwP.

    Der Hausanschlussraum im Neubau wurde sehr großzügig Dimensioniert, die gesamte Anlagentechnik kommt dort hinein. Der SHK Planer hat 3000l Puffervolumen Warmwasser eingeplant.
    Die Halle wurde bisher mit Gas-Warmlufterzeugern betrieben. Sie ist vermietet, seit 2018 neu und mit exorbitant gestiegenem Wärmebedarf. Da die Heizung jetzt dieses Jahr 30 Jahre alt ist wird sie modernisiert.

    Das Mieterstrommodell wurde nicht wirklich weiter verfolgt. Habe in der Region einfach keinen gefunden, der es sich zutraut das rechtssicher aufzustellen. Für Kontakte wäre ich weiterhin dankbar. Eine bei einem Messdienstleister, der aber auch Mieterstrommodelle auf seiner Homepage bewirbt, gestellte Anfrage wurde nach Erstkontakt mehr oder weniger auf die Zähltechnik reduziert.

  • Hallo,


    ist schön wenn was vorwärts geht auf der Baustelle :)

    Wie groß ist denn das BHKW und welcher Hersteller/Modell ?

    Ich habe hier bei einem 50kw elektrischem und 86kw thermischen BHKW 6000 Liter Pufferspeicher.

    Würde aber jetzt im Nachhinein eher auf 10.000 Liter gehen.

    Will jetzt den SHK Planer nicht verteufeln, aber ich habe mit mehreren gesprochen und im Prinzip sind die

    Jungs ihr Geld nicht wert. Wenn du nen guten Sanitär Betrieb hast mit dem man auch sprechen kann
    (also Inhabergeführt und der Inhaber sollte auch was von seinem Fach verstehen)


    Die PV Anlage kann nicht groß genug sein, ist das jetzt eine Volleinspeiser oder Überschusseinspeisung ?

    Mieterstrom kannst du denke ich vergessen. Sehr aufwändig und der Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Ertrag.


    Kann man quasi diese alten Warmlufterzeuger mit dem BHKW weiter benutzen ? Also quasi als Art Heizkörper ?

    Oder wird die Wärme in der Halle jetzt anders verteilt ?

    Ich dachte eigentlich daß du eventuell einen Zuschuss auf die Heizungsmodernisierung in der Halle bekommst.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

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  • Es handelt sich um ein Remeha ELW7-18. Dieses ist baugleich mit RMB Energie. Aus dem Bauch raus hätte ich gesagt das ist zu klein, aber ist laut Planer so ziemlich Laufzeitoptimiert, ich bin gespannt...
    Das mit den Planern ist so eine Sache. Bei dem von mir beauftragten Betrieb wäre es aber auch nicht anders gegangen. Meine Erfahrung ist, dass es sich fast nur noch um Jünger des Großhandels handelt, eine Vielzahl an Fragen wird dorthin outgesourct und durch deren Dienstleistung die Abhängigkeit der Betriebe sichergestellt.

    Ob es eine Voll- oder Überschusseinspeisung wird steht derzeit nicht fest. Sofern ich niemanden finde, der mir mit überschaubarem Aufwand das Mieterstromkonzept vorbereitet wird es eine Volleinspeisung. Weil abgesehen von Mietern wäre keiner da, der Strom brauchen würde, da ja auch die Halle vermietet ist.

    Die Geräte in der Halle werden gegen Warmluftgebläse (Warmwasser) ausgetauscht. Die Leistung bleibt identisch, die Position ebenfalls. Dazu kommt eine gescheite Steuerung mit Nachtabsenkung und Wochenendschaltung.

    Der Zuschuss war passé als ich so ehrlich war und sagte, dass das BHKW für Neubau und für Bestand sein soll. Für den Neubau alleine hätte es sich aber nicht gerechnet und zwei ENEV-gerechte Heizungsanlagen wollte ich jetzt auch nicht unbedingt installieren. Gesamtwirtschaftlich war das so zu diesen Entscheidungsgrundlagen dann am sinnvollsten.

  • Moin,


    Volleinspeisung muß da nicht sein, zumindest den Allgemeinstrom für die Liegenschaft sollte das Gerät schon liefern, dabei fällt m.M. auch keine EEG-Umlage an.


    PS : ich muß nochmal eine ketzerische Frage stellen, aus welchem Grund wird ein BHKW unter dem Damoklesschwert der Volleinspeisung überhaupt in Betracht gezogen - 3500Vbh*8Cent allein dürften die Mehrkosten gegenüber einer normalen Gasheizung nicht wieder einspielen *lesen*

  • Also wenn der Wärmebedarf nach der Modernisierung (im Gewerbe) ähnlich hoch ist, wie jetzt dann würde ich sagen ist es fast zu klein.

    Ich vermute mal daß die 100.000kwh Heizleistung im Gewerbe zu 99% im Winter anfallen, oder ist da auch größerer Warmwasser Bedarf im

    Gewerbe ??


    Richtig, das ist so ne Sache. Wenn der Planer für sein Geld wenigstens eine gute und vernünftige Leistung abliefert, ist es ja noch ok.

    (Meistens zwar keiner oder zumindest kein großer finanzieller Vorteil) aber immerhin eine vernünftige Planung.

    Wenn der Planer dann auch noch murkst und der Handwerker den Murks 1:1 umsetzt ohne zu denken, kann es schnell ziemlich

    unangenehm werden.

    Leider ist man als Laie den "Fachleuten" immer ein bißchen ausgeliefert.

    Wenn ich heute mein Objekt nochmals bauen würde, wäre ich auch klüger. Ist ja immer so.


    Das mit dem "Jünger des Großhandels" muss meines Erachtens nicht unbedingt negativ sein, aber man muss eben selbst wissen

    was man nimmt/braucht und der Sanitärler sollte halt auch den Rabatt zumindest teilweise weitergeben.

    Die Rabattlisten im Großhandel sind echt der Hammer. Und bei 10 Bädern merkt man das gewaltig.


    Doch einen Verbraucher gibt es, der Allgemeinstrom für Heizung/Treppenhauslicht usw.

    Ob sich das lohnt musst du selbst entscheiden.

    Geht natürlich auch nur wenn quasi der Gebäudeeigentümer identisch ist mit dem Betreiber der PV-Anlage oder dem BHKW.

    Frag sicherheitshalber nochmal den Installateur wie hoch der elektrische Eigenverbrauch des BHKW ist.

    Der ist nämlich auch nicht ganz ohne und wenn du voll einspeist müsstest du eigentlich den Eigenverbrauch

    des BHKW vom Allgemeinstrom abziehen. In der Praxis würde ich es zwar nicht machen, aber nur mal so als Hinweis.


    Jaja, so ist das mit der Ehrlichkeit. Aber wenn´s schon rum ist, ist es halt so.


    noch eine Nachfrage:

    du hast oben etwas von 3000 Liter Warmwasser Pufferspeicher geschrieben.

    Ist das 3000 Liter Brauchwasser oder 3000 Liter Heizungspuffer ?

    Wenn Heizungspuffer, wie wird die Brauchwasser Erwärmung durchgeführt ?


    Ich würde jetzt aus dem Bauch raus sagen, (wenn Heizungspuffer)

    das der Puffer zu klein ist. Ein größerer Puffer (5000Liter) kostet unwesentlich mehr,

    bringt aber gerade in der Übergangszeit in den Winter einiges an Laufzeit fürs BHKW ohne Takten.

    Wenn zum Beispiel die ersten Male kalte Nächte kommen und im Mehrfamilienhaus alle Heizungen

    angehen (egal ob FBH oder Heizkörper) saugt dir das den Puffer gewaltig leer.

    Da ist dann noch kein warmes Wasser bereitet und das Gewerbe auch nicht versorgt.

    Ein großer Puffer ist einfach Gold wert für die Laufzeiten des BHKW

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Wenn du für die PV niemanden bzgl. Mieterstrom findest, wird das beim BHKW Strom genauso sein, oder?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • alikante: Danke für den Hinweis, der Allgemeinstrom kann natürlich aus Eigenerzeugung genutzt werden, den hatte ich jetzt mal gedanklich außer Acht gelassen.

    Die Entscheidung ist auch auf Grundlage der ENEV Anforderungen vom Neubau gefallen. Wir haben mit Poroton gebaut, haben aber aufgrund der Schallschutzanforderungen einen WS10 Stein benötigt. Da für mich kein WDVS in Frage kam hätte so oder so eine Heizung mit besserem Primärenergiefaktor als ein Brennwertgerät installiert werden müssen. Wärmepumpe kam aufgrund negativer Erfahrungen nicht in Frage.
    In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war aber auch eine Selbstnutzung des Stromes enthalten, was mir halt einfach nicht ganz klar war: dass vom Planer nicht das ganze Modell kommt.

    remag:
    richtig, die 100.000kwh sind ausschließlich Heizbetrieb. Es wird keine Prozesswärme benötigt. Warmwasser stammt im Gewerbeteil dezentral aus Durchlauferhitzer. Da eigentlich keiner dort duscht begrenzt sich das auch nur auf Händewaschen, also ziemlich überschaubar.


    Im Neubau erfolgt die Warmwasserbereitung ebenfalls dezentral, über Wohnungsübergabestationen, um die Legionellenproblematik zu umgehen. Die 3000l sind also reiner Heizungspuffer. Für mein Bauchgefühl war das aber ebenfalls sehr gering, insbesondere, da die Warmlufterzeuger im Gewerbeteil ja auch einen höheren Vorlauf brauchen, sodass die gespeicherte Energiemenge in den Pufferspeichern bei deltaT von 30K bei etwa 105kwh liegt. Heißt im Umkehrzug, dass bei Volllast der Gewerbeheizung (=80kW) binnen 78 Minuten die Puffer "leer" sind. Soll ich noch 2000l dazu stellen? Platz ist genügend vorgehalten.

    Die Eigentümer sind jeweils identisch. Den Plan den Allgemeinstrom aus Eigenerzeugung zu nutzen würde ich also auf jeden Fall forcieren

    Der Dachs läuft ;):


    Das geht damit natürlich einher, da hast du Recht.

  • Also ich bin der Meinung daß der 3000 Liter Puffer zu klein ist.

    Ich würde mind. auf 5000 oder halt 3000+2000 gehen.

    Hast du eigentlich noch eine Gastherme als Redundanz ? Zwingend erforderlich !!


    Allgemeinstrom aus Eigenerzeugung auf jeden Fall, wenn du das mit der Nebenkostenabrechnung geschickt machst,

    kannst du dann am Allgemeinstrom noch was verdienen.

    Und darauf achten daß das BHKW eine separate Zuleitung für den Eigenverbrauch bekommt, die dann nicht über den

    Erzeugungszähler des BHKW läuft. Laut dem Datenblatt von deinem BHKW wären das 240W bei Vollast, das kommt mir ehrlich

    gesagt etwas wenig vor. (Steuerung, Pumpen, Lüfter etc)

    Aber wenn wir mal davon ausgehen sind das bei 5000 Vollbenutzungsstunden 1200kwh pro Jahr die dann nicht über den

    Erzeugungszähler laufen würden (wenn keine separate Zuleitung gelegt wird), folglich auch kein KWK Zuschlag dafür.

    Bei 16 Cent KWK Zuschlag wären das immerhin 192Euro pro Jahr.


    Das mit den Wohnungsübergabestationen kommt mir aus der Ferne auch etwas komisch vor.

    Mit BHKW solltest du nie ein Legionellen Problem haben, weil der Puffer immer heiß genug wäre.

    Ich glaube zwar daß Trinkwasserspeicher nicht mehr erlaubt sind, aber ob da eine Trinkwasserstation im Heizungsraum

    nicht auch gereicht hätte ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

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  • Dieser Rat ist aber schon gefährlich, ich hoffe er resultiert nur aus Unwissenheit nicht aus Vorsatz !!

    Und darauf achten daß das BHKW eine separate Zuleitung für den Eigenverbrauch bekommt, die dann nicht über den

    Erzeugungszähler des BHKW läuft.


    Zitat von Bafa - FW 308

    Vergütet wird der erzeugte KWK-Nettostrom.


    Nettostromerzeugung (ABne)

    Die Nettostromerzeugung einer Stromerzeugungsanlage ist die um den Betriebseigenverbrauch verminderte Bruttostromerzeugung

  • Maßgeblich ist die "Nettostromerzeugung", welche im KWKG definiert ist als "die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzüglich des für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs [...]". Es ist also nicht der "Generatornettostrom" zu messen, sondern der Generatorstrom abzüglich der Primäraggregate für den BHKW-Betrieb (Steuerschrank, Primärkreispumpe usw.). Nur die Hilfsaggregate (Sekunderkreispumpe/Heizkreispumpe, Mischer, Heizungssteuerung) sind davon ausgenommen. Es kann sich also je nach BHKW durchaus lohnen, eine zweite Zuleitung zu legen, die diese Hilfsaggregate versorgt.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke für die Aufklärung.


    Es war weder Unwissenheit noch Vorsatz, sondern einfach ein gut gemeinter Rat weil es bei mir so ist.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Moin,

    weil es bei mir so ist.

    das solltest Du aber nochmal genau überprüfen, schließlich Unterschreibst Du bei jeder Jahresabrechnung mit dem VNB das Du nur die Netto Strommenge meldest und Vergütet bekommst.