Sanierung & Neubau, BHKW & PV sowie ein Mieterstrommodell

  • werde ich bei Gelegenheit/Wartung überprüfen lassen bzw. die genaue Sachlage erörtern.


    Ich denke aber daß es so seine Richtigkeit hat.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Du darfst soviele Kabel zum BHKW legen wie du willst, daß nur die Hilfsaggregate betrieben werden

    sollte dir derjenige erklären können der das BHKW einbaut.


    Sollte das zu Problemen führen, kannst du dich ja hier nochmal melden.

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  • siehe Post 5


    handelt sich um ein Remeha ELW7-18. Dieses ist baugleich mit RMB Energie.


    Ist ja noch nichtmal eingebaut, wird also Baujahr 2020 sein

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  • schönes neues Jahr noch allerseits :)

    ...es hat sich noch etwas getan. Ich habe unterdessenüber Umwege eine Kanzlei gefunden, die ein wenig Erfahrung mit erneuerbaren Energien hat und Verträge erstellen würde. Weiterhin habe ich über einige online verfügbare Portale Informationen zusammengetragen, die den eigentlichen Betrieb der Anlage betreffen (Anmeldungen, Bescheinigungen, Meldungen, EEG Abgaben etc.).

    Folgende Fragen stellen sich mir noch:
    -Der Mieterstromzuschlag orientiert sich an PV Einspeisevergütungen abzüglich 8,5cent. So wie ich das sehe ist dieser derzeit negativ und für dieses Projekt nicht mehr relevant, da negative zuschläge nicht "zurückbezahlt" werden (müssen). Ist das so korrekt?


    -Bzgl. der Messdienstleistung wurde mir von verschiedenen Firmen verschiedenes erzählt und ich konnte es durch reines googlen nicht klären:
    Firma1 vertreibt selbstentwickelte Smartmeter mit "verschlüsseltem Gateway", überträgt mit 1Hz Daten in deren Rechenzentrum. Mieter können über deren Webportal die Daten abrufen. Soweit ich das herausfinden konnte ist diese Art der Datenaufbereitung unabdingbar um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, der aber für mich obsolet ist. Stimmt das?


    (Edit: Weiterhin sindSmartMeter gesetzlich verpflichtend, bei Haushalten mit >6000kwH Verbrauch bzw. Gewerbe >10000kwH)

    Firma2 installiert MID geeichte Funkzähler, betreibt kein eigenes Webportal und ist dementsprechend massiv günstiger. Was spricht dagegen, diese Firma zu beauftragen?

    Beim VNB habe ich angefragt, dies hat auf das abgestimmte Messkonzept keinen Einfluss, scheint also egal zu sein.

    Habe ich was übersehen?

  • Moin,


    hier geht es nicht um Smartmeter sondern in deinem Fall schon um Imsys, denn bei Erzeugern über 7KW sind diese Pflicht. Mit imsys steht dir im Prinzip alles frei ( umlagefreier Eigenverbrauch bis 10MWh, umlagefreier Allgemeinstrom, Mieterstrom aus PV, perspektivisch steuerbare Lasten ) weil alle Erzeugung und Verbäuche rechnerisch zeitgleich über alle Zähler ermittelbar sind. Eine Zählerkaskade ist hier auch nicht nötig, einfache Baumstruktur mit virtuellem Übergabezähler reicht. Diese Leistung muß der MsbG natürlich erbringen können und bezahlt bekommen........

  • Hallo LUFB, gesundes neues Jahr.


    Bezüglich Eigenverbrauch sind EEG Anlagen (PV) bis 30kwp seit 01/2021 von der EEG Umlage auf Eigenverbrauch befreit (auch Anlagen die

    vor 01/2021 in Betrieb gegangen sind), du bräuchtest somit auch keinen Erzeugungszähler mehr.

    (zumindest um die PV Produktion zu messen wegen EEG Umlage)

    Aber da du ja KWK und EEG produzierst benötigst du für jede Einheit einen Erzeugungszähler, als Mess Stellenbetreiber würde ich dir

    Commetering empfehlen, sind günstig und kommen von der Photovoltaik, die haben da ein bißchen mehr Ahnung als ein

    normaler VNB und können dich hoffentlich besser beraten.


    Im Prinzip ist es immer noch das gleiche Problem wie vorher auch, das Mieterstromkonzept wird nicht kostendeckend zu realisieren sein.

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  • Danke für die Rückmeldung.

    alikante: Das ergibt Sinn. Ich hatte in den entsprechenden Quellen immer nur die Verbrauchsgrenze gelesen, daher war mir die Relevanz der Erzeugerleistung nicht ganz klar. Habe es aber dank deinem Hinweis auch nochmal spezifisch gefunden. Also in jedem Fall Imsys. Ich muss aber gestehen, dass ich den Satz "Eine Zählerkaskade ist hier auch nicht nötig, einfache Baumstruktur mit virtuellem Übergabezähler reicht" nicht verstanden habe. Auf was bezog sich das jetzt? An den 4 Zählern aus dem Messkonzept ändert sich doch nichts mehr, die Vorgabe kommt ja vom VNB, bzw. es gibt nur ein Messkonzept was er als Standard für die Situation bei uns anerkennt.

    Edit: Wenn wir jetzt ein Imsys als Verbrauchszähler des Mieterstromes einsetzen: Wie sieht es denn dann mit Umlage der Kosten aus? Gesetzlich besteht ja eine Obergrenze von 23€ pro Jahr bis 2000kwH Verbrauch, 30€ bis 3000kwH. Da ist ja kein Imsys für zu haben. Wer trägt hier die Kosten?



    remag: Das hatte ich als Eckpunktepapier mal gesehen. Habe mir den Gesetztestext jetzt mal durchgelesen und §21Abs3 EEG2021 enthält doch wieder eine Vergütung für Mieterstromprojekte. Es soll wohl noch ein Nachtrag §48a kommen, der dann von 40kw installierte Leistung (ich gehe mal davon aus, dass es um KWK+PV addiert geht) 3,52cent beinhaltet. Im Gesetz steht das aber noch nicht.

    Wie wird denn der Eigenverbrauch bzgl. EEG Umlage umgerechnet: beim BHKW ist ja der echte Eigenverbrauch zu 40% mit EEG Umlage belastet, aus PV nicht (mehr). Kann das das Imsys, oder muss jetzt noch separat irgendwas erfasst werden?

    Auf ComMetering bin ich beim Mitlesen vom Photovoltaikforum schon gestoßen. Ich werde sie mal kontaktieren.

    Bzgl. der Kostendeckung: Reich wird man damit natürlich nicht. In den Gestehungskosten ist bei mir aber eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals enthalten. Rein rechnerisch wird die Variante so besser als Volleinspeisung. Ob das jetzt ein naives Erstlingswerk wird oder sich so bewahrheitet sehen wir dann in 2 Jahren :D

  • Du musst aber beachten daß das neue EEG nur für die PV gilt.

    Wie das beim Mieterstrom dann ist kann ich dir ehrlich gesagt auch nicht beantworten.


    So wie ich das im Moment sehe, ist es besser für das BHKW Voll-Einspeiser zu machen (bekommst auch höhere Vergütung als für EV)

    Und für PV Eigenverbrauch hast du keine EEG Umlage, aber für den Mieterstrom die volle EEG Umlage.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

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    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Moin,


    mit dem EEG 2021 steigt die sog. Bagatellgrenze auf 30KW bzw. 30.000kWh pro Anlage - auch KWK-Anlagen sind eingeschlossen !

    Unbenommen davon bleibt die Nachweispflicht bei Belieferung Dritter, durch Messung oder in engen Grenzen durch Schätzung.

    Das Mieterstrommodel gilt nach wie vor nur für PV, KWK muß aussen vor bleiben.

    Werden iMsys oder auch nur RLM Zähler verwenden müssen diese von der Sammelschiene abzweigen, eine physikalische "Reihenschaltung" wie in der Zählerkaskade wird nicht benötigt bzw. würde sogar zu falschen Ergebnissen führen.

    In dieser etwas älteren Publikation würde ich in Deinem Fall ( wenn PV+BHKW für Mieterversorgung ) die Variante MK D1 oder MK D3 wählen.

    https://www.e-netzeallgaeu.de/media/VBEW-Messkonzepte.pdf

    Natürlich vorausgesetzt das abzüglich der Mehrkosten für IMsys ein Überschuss gegenüber BHKW-Volleinspeisung entsteht.


    Am besten wäre Du lässt Dir von den in Frage kommenden Messdienstleistern die Zähleranordnung senden - es muß Dir ja vorab möglich sein die Zählerschränke zu prüfen ggf. nachzubessern ;)

  • mit dem EEG 2021 steigt die sog. Bagatellgrenze auf 30KW bzw. 30.000kWh pro Anlage - auch KWK-Anlagen sind eingeschlossen !

    Nur KWK-Anlagen die mit Erneuerbaren betrieben werden. Erdgasanlagen bleiben mit 10 kWp und 10.000 kWh/anno. :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich wollte hier mal wieder ein Update Posten, da ich es immer schade finde, wenn ich auf Threads stoße die interessant wären und dann unaufgelöst sind.


    Wir haben nach vielen Gesprächen und Absagen einen Dienstleister gefunden, der auch kleinere Projekte realisiert inkl. vollständiger Abrechnung + Meldung. Dort haben wir jetzt zum einen das Mieterstromprojekt für 10 Einheiten + Allgemein, sowie ein Wärmelieferungsprojekt für 11 Einheiten + Allgemein realisiert, bzw realisieren es noch. Vom Neubau sind mittlerweile 5/10 Einheiten bezogen, bis in 6 Wochen folgen weitere 4, bis September dann 10/10. Dienstleister für Messstellenbetrieb ist Discovergy geworden, allerdings vom Dienstleister beauftragt, nicht von uns.


    Unser Setup ist ja ein Remeha ELW 7-18 mit ca. 4000l Systemvolumen bei 80°C Abschalttemperatur. Derzeit läuft das BHKW alle 28h für 6:30h. In 4-6 Wochen folgt der Anschluss der angrenzenden Gewerbeeinheit (daher 11 für Wärme), sodass noch 1000l Systemvolumen dazukommen.