Ich habe eine Frage bezüglich der Heizkostenabrechnung durch meinen Vermieter. Dieser betreibt ein kleines BHKW (7 Häuser) und verlangt in der Abrechnung einen Stark erhöhten Preis pro Kilowattstunde (ca. 30 Cent). Dies dient in erster Linie der Umlage seiner Investitionen für die Anlage auf die Mieter über einen Zeitraum von 10 Jahren. Meine Frage: Ist es zulässig, die eigenen Investitionen über den kwh-Preis der Heizkosten abzurechnen und wenn ja bis zu welcher Höhe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Vermieter einen beliebigen kwh-Preis verlangen kann, da hier jede Verhältnismäßigkeit zu den üblichen 7-10 Cent pro kwh fehlt.
Da dies ein ziemliches Nischenthema ist, konnte ich bislang nirgends Informationen dazu finden.
Ich freue mich über eure Einschätzungen.