Stimmt. Nur warum sollte ein Mieter freiwillig so einen Vertrag unterschreiben?
Und wenn er unterschreibt (egal warum) und später feststellt, dass der Vertrag ihm keinen Nutzen sondern nur Nachteile beschert, wird er unter Berufung auf § 2 HeizkostenV auf den Vertrag pfeifen und einfach doch nur das zahlen, was § 7 Abs. 2 HeizkostenV zur Umlage zulässt.