Petition gegen EEG Umlage auf eigenproduzierten Strom

  • Friday for Forture oder " wir sind das Volk"

    Im Gegenteil. Gerade durch FFF hat die Regierung in diesem Falle hier keine Narrenfreiheit mehr. Der Fotovoltaikdeckel musste fallen, weil der politische Flurschaden sonst zu groß wäre. Die EU-Rechtswidrige Sonnensteuer auf EV ist auch nicht mehr lange tragbar. Wir erleben das Rückzugsgefecht der Energiedinosauriere. Ihr letztes Husarenstück waren die Entschädigungzahlungen des Braunkohleaustieg.

    Da BHKWs bei FFF fast keiner kennt, haben wir es schwerer. Das wird sich aber sicherlich ändern wenn die "Powerwall" im Carport normal wird.

    DIY-800W-BHKW, Citroen C-Zero, 35qm PV, 7kWh LiFePo (15x250Ah), PIP-4048MS, 4kW Daikin comfora Heiz-Kühl-Klimaanlage

  • Zunächst ist es doch dem Strom egal, durch welche Zähler er läuft und wie er abgerechnet wird. Im Netz "außerhalb" der Zäler ist das doch ohne Auswirkung.

    Ich versuche mal, mit Hilfe des angehängten Diagramms zu erklären, worum es nach meinem Verständnis geht.


    Die blaue Kurve (nachts von der grünen Kurve verdeckt) zeigt ein Standardlastprofil für Haushalte am Montag bis Freitag im Sommer, und zwar in diesem Beispiel bezogen auf einen hypothetischen Haushalt mit 16 kWh Tagesverbrauch. Natürlich sieht kein einzelnes Haushaltsprofil in der Realität auch nur annähernd so aus, aber aus dem Verbrauch von Tausenden Haushalten ergibt sich eine Kurve, die so aussieht wie die blaue. Lesebeispiel: Nachts zwischen 03:00h und 04:00h liegt der Verbrauch eines Haushalts mit 16 kW Tagesverbrauch statistisch bei ca. 300 W, in der Abendspitze etwa ab 19:30h bei ca. 1,1 kW.


    Da kleine Verbraucher keinen Viertelstundenzähler haben ist alles, was der NB über diesen Haushalt weiß, der Jahresverbrauch – in dem Fall 5.840 kWh. Um Angebot und Nachfrage zu jedem Zeitpunkt auszugleichen, kann der NB aber den Strom nicht auf Jahresbasis kontrahieren, sondern muss das auf Stunden- oder Viertelstundenbasis tun. Angenommen er hätte tausend solcher Haushalte zu versorgen, die im Jahr zusammen 5,84 GWh verbrauchen, würde er also auf Basis des Standardprofils im Sommer Montags bis Freitags jeden Tag zwischen 03:00h und 04:00h eine Stromleistung von (1000*0,3=) 300 kW kontrahieren und hoffen, dass es Dank der Statistik halbwegs ausgeht. Von 19:30h bis 20:00h an denselben Sommertagen würde er (1000*1,1=) 1.100 kWh kontrahieren.


    Und jetzt kommen wir zum Problem.


    Angenommen der beschriebene Haushalt betreibt eine PV-Anlage mit 6 kWp und Überschusseinspeisung und hätte einen Stromverbrauch, der exakt dem Standardlastprofil entspricht, so wird sein tatsächlicher Netzbezug der grünen Kurve folgen. Zwischen 07:30h und 18:30h deckt eine 6 kWp Südanlage (ich habe hier einfach die Werte unserer Anlage hochgerechnet) den durchschnittlichen Tagesverbrauch im Juni vollständig, da ist der Netzbezug Null. (Dass in dieser Zeit PV-Strom eingespeist wird, hat mit dem Thema nichts zu tun.) Andererseits ist zwischen 21:00h und 05:30h die Sonne weg, so dass in dieser Zeit der Netzbezug derselbe ist wie in einem Haushalt ohne PV-Anlage.


    Das Problem ist jetzt einfach, dass der NB das nicht weiß. Was er weiß ist, dass der Jahresverbrauch dieses Haushalts (bei angenommenen 30% PV-Abdeckung) statt vorher 5.840 kWh nur noch 70% = 4.088 kWh beträgt. Und weil er nur diese Information hat und sonst nichts, bleibt ihm nichts anderes übrig als seine Kontrahierung nunmehr an 70% des vorherigen Jahresverbrauchs (entsprechend der roten Kurve) auszurichten. Weil aber der tatsächliche Verbrauch entlang der grünen Kurve verläuft, wird der kontrahierte Strom in Höhe der Differenz zwischen roter und grüner Kurve tagsüber nicht abgenommen. Im Gegenzug wird dieser Haushalt zwischen etwa 20:00h und 06:00h (insbesondere am Abend) mehr Strom aus dem Netz beziehen als aufgrund des Lastprofils erwartet.


    So lang das nur ein Haushalt macht, ist das kein Problem: Da sorgen Ereignisse wie Faschingsfeiern, Fußball-Weltmeisterschaften oder Urlaubsfahrten für individuell weit größere Abweichungen, die aber in der Statistik untergehen. Mit steigender Zahl von PV-Anlagen, die statistisch alle zum gleichen Netzbezugs-Verhalten führen, nimmt jedoch die Bedeutung des Problems zu.


    Das Problem ist also real. Was mir an den Aussagen der BNA hingegen absolut nicht einleuchtet ist die Behauptung, dass es nicht möglich sei, Standardlastprofile für Haushalte mit PV-Anlagen zu erstellen. Das Diagramm in der Anlage habe ich in 30 Minuten Arbeit so hingerotzt. Um das seriös zu machen, müsste man sicher ein paar Menschen an die Rechner setzen, einige hundert oder tausend Szenarien für verschiedene Jahreszeiten, Wetterverhältnisse und PV-Größen simulieren und ausmitteln. Aber ich behaupte, dass man Standardlastprofile für Haushalte mit PV-Anlage damit jedenfalls schneller erstellen könnte als es dauert, intelligente Messeinrichtungen flächendeckend einzuführen.

    Bilder

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Typo

  • Moin,


    sailor773 :thumbup:sehr gut beschrieben die Problematik.


    Mal eine kurze Zwischenfrage. Da ja öfter die Idee kam dann eine Insel zu realisieren (bin da auch in der Planung für den Fall der Fälle), wenn wirklich so ein Mist "erschaffen" wird, wie verhält es sich mit der Anschlußpflicht? War auf einer Schulung zwecks Batteriepeicher und da wurde mir gesagt das es eínen Anschlusszwang für Wohngebäude in Deutschland gibt, ist das korrekt?

    Wenn dem so ist und man sich einfach eine Batterie-Anlage baut (noch Netzparallel mit evtl. Überschusseinspeisung bei Anlagen die Ende 2020 aus dem EEG fallen), das EVU auf dicke Hose macht, was können die überhaupt fordern ausser "wenn Sie sich nicht an die Regeln halten dann kappen wir den Anschluss", ist dann also das Ziel erreicht, also Stromanschluss weg und alles gut?


    Anderes Szenario, Anlage Sylvesternacht umklemmen auf Eigenverbrauch und warten was passiert? Was wollen die groß machen? Ist doch rechtlich alles noch Grauzone.


    Grüße

    Tom

  • Mal eine kurze Zwischenfrage. [...] War auf einer Schulung zwecks Batteriepeicher und da wurde mir gesagt das es eínen Anschlusszwang für Wohngebäude in Deutschland gibt, ist das korrekt?

    Wenn man Mieter hat, dann haben die ein Recht auf Netzzugang, wenn man sich aber nur selbst auf die Insel setzt, wäre mir jetzt keine Norm bekannt, die einen zum Netzanschluss zwingt. Im Gegenteil: Das EEG sagt eindeutig, dass man keine Umlage zahlen muss, wenn man eine Insel hat.


    Umklemmen auf Eigenverbrauch würde ich vor dem Jahreswechsel empfehlen. Ab dem 1. Januar werden VNB das voraussichtlich nur machen, wenn man einen Direktvermarkter hat. Die Anlagen die am 1. Januar aber bereits auf Eigenverbrauch laufen, denen muss erstmal der VNB hinterherlaufen, wenn er den geschenkten Strom nicht haben will

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ok, kann man eine Anlage die noch im EEG ist (Volleinspeisung) einfach so auf Eigenverbrauch umswitchen? Also Einfach VNB mitteilen Anlage läuft jetzt auf Eigenverbrauch (z.B. ab 24.12.2020)??

    Erzeugungszähler ist dann ab welcher Leistung fällig?

    Wird da dann BHKW und PV zusammengerechnet oder jede Anlage einzeln betrachtet?


    Grüße

    Tom

  • Schau mal hier: https://www.energieverbraucher…t__491/NewsDetail__18347/


    Erzeugungszähler ist immer fällig, da auf den Eigenverbrauch aus Ü20-Anlagen 40 Prozent EEG-Umlage anfällt. Bei mehreren Anlagen braucht es eine Kaskade zur Abgrenzung.


    Umbau auf Eigenverbrauch ist möglich - ich würde den aber rechtzeitig vornehmen. Zum Jahresende und spätestens im Januar werden VNB einem Umbau nur noch zustimmen, wenn ein Direktvermarkter benannt wird. Also jetzt die normative Kraft des Faktischen schaffen... Ist die Anlage am Netz mit Überschusseinspeisung und Verzicht auf Vergütung, liegt der Ball beim Netzbetreiber. Ist die Anlage zum Stichtag nicht mit Überschusseinspeisung am Netz, liegt der Ball im Feld des Anlagenbetreibers und der VNB ist am längeren Hebel.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer () aus folgendem Grund: Linkfix

  • Es gibt doch auch Profile für die Einspeisung von PV Anlagen, je nach Standort, Größe und Ausrichtung. Wieso ist es nicht möglich aus einem solchen Profil die Differenzmenge zur tatsächlichen Einspeisung zu ermitteln und in entsprechender Tageskurve über die Kurve des Strombezuges zu legen, also dazu zu addieren?


    Das ist doch mathematisch einfach lösbar.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • (Dass in dieser Zeit PV-Strom eingespeist wird, hat mit dem Thema nichts zu tun.)

    Das sehe ich anders. Für die Abrechnung ist das ein eigenständiges Thema, klar, aber dem Strom, der "ins Haus fließ" oder von diesem "abgegeben" wird, ist das egal. Wenn im Haus mehr verbraucht wird, als erzeugt, dann fließt Strom rein und umgekehrt, ganz egal, welche Zähler da was zusammenreimen. Der Aufwand, um dabei das Netz stabil zu halten, ist von der Abrechnugnsart völlig unabhängig.


    Das Problem ist jetzt einfach, dass der NB das nicht weiß.

    imho interessieren den Netzbetreiber unter dem Strich nicht die einzelnen Haushalte, sonden die Netzabschnitte, die ausgeregelt werden. Alles andere ist ein reines Abrechnungsthema und da versuchen die, möglichst viel abzugreifen was sie bekommen können. Ob das reale oder "alternative" Fakten sind, spielt keine Rolle.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Das ist doch mathematisch einfach lösbar.

    Sehe ich genau so. Das Diagramm ist ja auch so entstanden.


    M.E. müsste man sogar Standort und Ausrichtung überhaupt nicht berücksichtigen. Es würde wahrscheinlich genügen, für jede Jahreszeit (d.h. Sommer, Übergangszeit und Winter) ein Standardprofil für die Stromerzeugung einer PV-Anlage zu erstellen, welches aus Ost-, West- und Süd-Anlagen unterschiedlicher Neigungen gemittelt ist. (Die normalen Standardlastprofile werden jetzt schon für diese drei "Jahreszeiten" – hier sogar noch jeweils für Mo-Fr, Samstag und Sonntag – gesondert aufgestellt.)


    Wenn der Gesamtstromverbrauch (bzw. Strombezug und Eigenverbrauch) sowie die PV-Jahresproduktion (lt. Erzeugungszähler – der müsste noch nicht mal geeicht sein) bekannt sind, kann man diese drei PV-Profile damit vermutlich ausreichend genau (entsprechend dem Verhältnis der PV-Jahresproduktion zum Gesamtstromverbrauch ) normieren. Natürlich haben Ost-, West- und Süd-Anlagen, mit und ohne Beschattung, individuell völlig unterschiedliche tägliche Erzeugungsprofile. Aber statistisch sollte sich das in einem Verteilnetz genau so ausmitteln wie unterschiedliche Wasch- oder Kochgewohnheiten verschiedener Haushalte.


    Und dann zieht man einfach die normierte PV-Produktion von der Last nach dem jeweiligen Standardlastprofil (Haushalt oder Gewerbe) ab und bekommt ein korrigiertes Profil, das dann ähnlich aussieht wie die grüne Linie in meinem Diagramm. Das ist jedenfalls besser als alles, was die Versorger/Netzbetreiber jetzt haben und sollte ausreichen, um auch bei einer steigenden Zahl von Überschussanlagen die Zeit bis zur Einführung intelligenter Messeinrichtungen zu überbrücken.


    Brauchen tut man dazu – wie gesagt – von jedem Prosumer nur die ohnedies fälligen jährlichen Ablesungen am Zweiwegezähler und am Erzeugungszähler. Natürlich könnte man das noch verfeinern und z.B. Ablesungen jeweils zum Jahreszeitenwechsel (28.02., 30.04., 31.08. und 31.10.) sowie zum Jahresende fordern. Ob das was bringen würde weiß ich nicht, aber es wäre auch nicht komplexer als die quartärlichen Ablesungen, die für jedes BHKW obligatorisch sind. Ein Vorteil wäre, dass man dann bei ausgeförderten Anlagen die Vergütung Jahreszeiten-abhängig festsetzen könnte – sofern z.B. PV-Strom im Winter einen anderen Marktpreis hätte als im Sommer.


    Die Profilerstellung muss man natürlich nicht für jeden Prosumer-Haushalt bzw. Gewerbebetrieb einzeln machen. Es ist völlig ausreichend, die in einem Netzabschnitt vorhandenen Prosumer mit ihren Gesamtverbräuchen und PV-Kapazitäten zu aggregieren.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Was soll der ganze Eiertanz eigentlich mit Standardlastprofil der Haushalte und "unbekannte" Erzeugung der PV-Anlagen?


    Genau diese Konstellation war jetzt praktisch 20 Jahre in Betrieb und hat funktioniert - ob der Strom eingespeist wird und praktisch zeitgleich vom Versorger gekauft wird oder ob man das Kind "Eigenverbrauch" nennt ist doch grundsätzlich egal.

    Und ich bin überzeugt davon, daß viele der zukünftigen "Eigenverbraucher" ohnehin nicht dem Standardlastprofil entsprechen - gerade die in der ersten Runde rausfallen waren doch Überzeugungstäter - "Mama, mach die Waschmaschine an! Die Sonne scheint..."

  • Wie dem auch sei...

    Hinsichtlich des BNetzA-Papiers: Das ist ein Vorschlag von vielen.

    Warum sich die öffentliche Aufmerksamkeit ... nun wiederum auf ein bald ein Jahr altes und nahezu unbedeutendes Strategiepapier aus der Bundesnetzagentur konzentriert,

    So beliebig oder unbedeutend scheint die Sache nicht zu sein. Jedenfalls erschien heute in dem regelmäßigen Newsletter unseres Verteilnetzbetreibers (Bayernwerk) ein Artikel zum Thema "Was tun wenn die EEG-Förderung ausläuft?". Zwei der dort aufgelisteten Alternativen entsprechen nahezu exakt den Modellen 1 (=Option 3) und 2 (= Option 2) aus dem BNA-Papier. Interessant ist, dass das Bayernwerk auch für die Volleinspeisung (Option 2) künftig einen Direktvermarkter und eine registrierende Leistungsmessung fordert. Als weitere Option (abgesehen von Option 5 = Rückbau der Anlage) wird nur noch der 100% Eigenverbrauch angeboten (Option 1): Nicht in Form einer Insel, sondern in Form einer elektronischen Mimik ("Energieflussrichtungssensor"), welche die Einspeisung von Strom verhindert, jedoch weiterhin ungehinderten Bezug aus dem Netz erlaubt.


    Das Bayernwerk verweist hierzu auf die "aktuelle Gesetzeslage".


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Bayernwerk (z.B. im Vergleich zu anderen VNB's) eine völlig abweichende Auffassung von dem hat, was nach der "aktuellen Gesetzeslage" zulässig bzw. erforderlich ist. Die hier vorgestellten Optionen (als Fortschreibung des BNA-Papiers) würden demnach der aktuellen Beschlusslage entsprechen.


    Interessant ist aber auch, dass die (von der BNA als Hauptbegründung für die von ihr geforderten System-Änderungen herangezogene) Frage der Standardlastprofile für das Bayernwerk anscheinend nicht so bedeutend ist. Ansonsten wäre es nicht möglich, die Option 1 anzubieten: Unter dieser Option findet keine Strom-Einspeisung mehr statt, aber der Betreiber darf weiterhin beliebige Mengen Strom aus seiner Anlage selbst verbrauchen und darüber hinaus auch weiterhin Strom aus dem Netz beziehen. Auch eine registrierende Leistungsmessung wird hier nicht gefordert. Unter dieser (sicher von vielen gezogenen) Option würden allfällige Probleme mit den Standardlastprofilen eher noch verstärkt. Vielleicht hat @Solardachs also tatsächlich Recht:

    Was soll der ganze Eiertanz eigentlich mit Standardlastprofil der Haushalte und "unbekannte" Erzeugung der PV-Anlagen?

    Jedenfalls sind aber die VNB's (sofern es zulässig ist das zu verallgemeinern) offenbar der Ansicht, dass es nach Ende der EEG-Förderung Einspeisung (mit oder ohne Eigenverbrauch) aus rechtlichen (nicht technischen) Gründen nur noch mit Direktvermarkter und registrierender Leistungsmessung geben darf. Die Alternative wäre reiner Eigenverbrauch ohne Einspeisung.


    Auch interessant ist übrigens der zweite Beitrag "EEG-Anlagen: Bayernwerk und LEW Verteilnetz fordern Lösung für Weiterbetrieb" (vom o.g. Link aus direkt zugänglich). Soo weit weg von dem, was hier in der Diskussion gesagt wurde, sind die Jungs und Mädels beim Bayernwerk offenbar nicht. Wieder mal liegt aber jetzt der Ball im Feld der Politik.


    Schau' mer mal. Fortsetzung demnächst in diesem Theater... :glaskugel:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • sailor773 Die dort im Artikel genannten Optionen für Ü20-Anlagen entsprechen den bereits hier genannten Optionen, wenn auch im Detail unterschiedlich erklärt: https://www.energieverbraucher…t__491/NewsDetail__18347/ wobei die sonstige Direktvermarktung eben, wie schon mehrfach geschrieben, eben keine Erfindung der BNetzA oder des Bayernwerkes ist, sondern seit Jahren im EEG als mögliche Option für Betreiber vorhanden ist. Die weiteren Optionen aus dem BNetzA-Papier sind alternative Vorschläge zur Viertelstundenmessung mit Direktvermarktung. Aber ich werde nicht müde zu betonen, dass diese Vorschläge eine nun bald ein Jahr alte Idee von drei Beamten ist, die nur so "wichtig" ist, weil diese seither jeden Tag irgendwo wiedergekäut wird und das den nächsten Tag wieder jemand wiederkäut und das den nächsten Tag von einem Energiewende-Demagogen aufgebauscht wird... und das den nächsten Tag von jemandem wiedergekäut wird... Und damit kennt JEDER diese Vorschläge und nimmt an, dass die Zukunft genau so aussehen wird, weshalb es kaum noch Widerstand gibt, wenn ein Politiker das dann tatsächlich mal auf die Gesetzgebungsagenda setzt. Eine hausgemachte selbsterfüllende Prophezeiung.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Und damit kennt JEDER diese Vorschläge und nimmt an, dass die Zukunft genau so aussehen wird, weshalb es kaum noch Widerstand gibt, wenn ein Politiker das dann tatsächlich mal auf die Gesetzgebungsagenda setzt.

    Ich glaube Du missverstehst mich. Ich lese den Bayernwerk-Beitrag so, dass jedenfalls nach deren Ansicht die aktuelle Gesetzeslage überhaupt keine anderen Lösungen zulässt als die genannten Optionen. Du schreibst ja selbst, dass das meiste darin gar nicht neu ist. Wenn das so sein sollte (egal ob uns das gefällt oder nicht), braucht es gar keinen (ggf. übelwollenden oder von Lobbyisten gekauften) Politiker mehr, der das auf die Gesetzgebungs-Agenda setzt, sondern es ist bereits Gesetz.


    In dem Fall geht es nicht mehr darum, noch irgendetwas zu verhindern bzw. "Widerstand" zu leisten. Der Dreck ist bereits im Schachterl, wie wir in Bayern sagen. Ziel muss vielmehr sein, dass von "unserer" Seite etwas auf die Gesetzgebungs-Agenda gesetzt (bzw. der entsprechende Druck gemacht) wird, was die aktuelle Gesetzeslage im Sinne der Energiewende verbessert. Genau das wird ja offensichtlich auch schon von einigen VNB's wie Bayernwerk gefordert.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Ich vermute, Du missverstehst den Vorschlag der BNetzA und vermengst ihn mit der Ü20-Problematik.


    Bei den Ü20-EEG-Anlagen gilt de jure, das eine Einspeisung nur noch bei Vorhandensein eines Abnehmers für die Strommengen (in Form eines Direktvermakters) zulässig ist. Ansonsten darf die Anlage nicht einspeisen, was technisch sichergestellt sein muss. Kann dies technisch nicht sichergestellt werden, muss die Anlage abgeschaltet werden und dann stellt sich die Frage des Repowerings. So die Rechtslage. Wie stark VNB diese de facto durchsetzen hängt vom jeweiligen VNB ab. Etwas ungemessene bzw. nicht abgerechnete Einspeisung hier und da senkt die Netzverluste und erhöht damit die zulässige Kapitalrendite (Netzentgeltberechnung/Erlösgrenzen), weshalb VNB finanziell gut beraten sind, bei ein paar Ü20-Anlagen alle Hühneraugen zuzudrücken (pssst!). Aber den Grad dieser Blindheit wirst Du natürlich niemals auf der Webseite eines VNB zu lesen bekommen und auf jede Frage in Textform wirst Du auch einen Verweis auf die Lage de jure erhalten.


    Bei der Idee der drei einsamen BNetzA-Beamten geht es um Neuanlagen. Hier soll die feste Einspeisevergütung einer Direktvermarktung weichen, ähnlich wie es heute schon für Neuanlagen ab 100 kWp aussieht - oder eben, so der Vorschlag, bei Kleinstanlagen (Bagatellgrenze) eine der beiden anderen Optionen zur Vereinfachung ohne RLM/Smart-Meter zur Anwendung kommen. Alle drei Vorschläge wären deutlich bürokratischer als die heute für Kleinanlagen < 100 kWp geltende feste Vergütung pro kWh mit SLP-Messung. Gleichzeitig sollen Bestandsanlagenbetreiber (ohne Rückkehroption!) in diese neuen drei Modelle gelockt werden, um ihren 20 Jahre währenden Bestandsschutz aufzugeben und nebenbei sollen die beiden Alternativoptionen auch alternativ zur Ü20-Direktvermarktung mit RLM als Bagatelllösung herhalten.


    (Und wieder wurde die unbedeutende Idee dreier Beamter aufgewärmt...) :hutab:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: