Petition gegen EEG Umlage auf eigenproduzierten Strom

  • Zitat

    Allerdings verbrauche ich ca. 35.000 kWh selbst über Wärmepumpen für 3 Gebäude.

    Dann arbeitest Du also strom-autark - spannend! Vermutlich im Sommer im Tandem mit einer PV-Anlage?

    Was die EEG-Geschichte bzw. Eigenverbrauchsabgabe angeht bist du tatsächlich eine arme Sau.

    Meine Bemerkung bezog sich vor allem auf die PV-Anlagenbetreiber, die ja wirklich das Netz als Mülleimer für ihren Stromüberschuss nutzen können.


    wurde die von Dir monierte "Verklappung von Viehfutter für "Bioenergie" von Rot-Grün über den NawaRo-Bonus eingeführt,

    Meiner Erinnerung zufolge ging es damals darum, den Betrieb der Biogasanlagen kontinuierlicher gestalten zu können.

    Aber du kannst davon ausgehen, dass die Landwirte mit solchen gut gemeinten Subventionen sofort ein Riesen-Geschäft aufziehen.

    Wie mir ein Freund mal sagte: "ich müsste eigentlich nicht Landwirt, sondern Subventionswirt heißen..."

    Warum Landschaftspflegematerial da nicht rein sollte, ist mir nicht mehr geläufig. Vermutlich ging es darum, dass da kein Müll reingekippt wird.

    Ich hab 2003 an der FH Basel meine Diplomarbeit gemacht zum Thema Biogas. Damals war die Reststoffvergärung ein Riesen-Thema.

    Mit der Folge, dass da viel Dreck reinkam, der den Gärrest als Dünger unbrauchbar oder mindestens zweifelhaft machte.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

    Einmal editiert, zuletzt von Bernhard_Konrad () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Dann arbeitest Du also strom-autark

    Nein, das bin ich aktuell (noch) nicht. Ich betreibe nur eine zusätzliche Insel, in der inzwischen alle großen Verbraucher hängen, die aber gelegentlich auch abgeschaltet sind, wenn Arbeiten am system anstehen. (Sowas ist nicht von heute auf morgen fertig, das reift)

    Warum Landschaftspflegematerial da nicht rein sollte, ist mir nicht mehr geläufig.

    Es durfte nichts rein, was "nicht explizit für diesen Zweck geerntet" wurde. D.h. wenn man Mais gedroschen hat, dann durfte der Rest nicht mehr in die Nawaro-Anlage, weil Mais nur Nawaro ist, wenn alles reinkommt. Ebenso durfte ein Baum als ganzes zerkleinert und in ein Dampfkraftwerk, aber wenn man da zuerst einen Balken draus gesägt hat, dat durfte der Rest nicht mehr in ein Nawaro-Dampfkraftwerk. (einfach hirnrissig)

    Mit der Folge, dass da viel Dreck reinkam, der den Gärrest als Dünger unbrauchbar oder mindestens zweifelhaft machte.

    Das halte ich für ein Gerücht. Der Gärprozess ist eine Wissenschaft für sich, da kommt kein Müll rein.


    Aber wir sind hier doch recht OT und sollten das gegebenenfalls anderswo diskutieren.

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Ich denke nicht, dass wir da Off Topic sind. Meines Erachtens kann die Eigenverbrauchsumlage nicht vom Rest des EEG getrennt werden.

    Denn die Zweckentfremdung der EEG-Mittel ist doch die eigentliche Schande.


    In die EEG-Umlage wird so viel Umverteilung - notabene von unten nach oben - reingepackt, dass der eigentliche Zweck völlig verfehlt wird.

    Und die Tricks sind eben in der breiten Bevölkerung - die bezahlt - nicht bekannt. Dort wird rauf und runter über die "Kugel Eis" gelästert.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Ich denke nicht, dass wir da Off Topic sind. Meines Erachtens kann die Eigenverbrauchsumlage nicht vom Rest des EEG getrennt werden.

    Imho ist es OT, weil man nicht sinnvoll alle abstrakten Fehlentwicklungen einer komplexen Gesetzgebung in einen konkreten Thread bringen kann. Hier geht es darum, dass die KWK durch die Umlage und die damit verbundene Bürokratie erdrosselt wird. Ich hab ja selbst kein BHKW und werde voraussichtlich nie eines haben, d.h. ich bin gar nicht direkt betroffen weil ich auf einem anderen Feld spiele. Aber ich halte die KWK für eine Schlüsselfunktion der Energiewende.


    Was die EEG-Geschichte bzw. Eigenverbrauchsabgabe angeht bist du tatsächlich eine arme Sau.

    Wenn ich beurteile, was richtig und was falsch ist, dann mache ich das nicht primär an meinen persönlichen Befindlichkeiten fest. Das Beispiel soll nur zeigen, dass der Zusammenhang" mehr Eigenverbrauch = mehr Umlage" eine völlig idiotische Schlussfolgerung ist. Das gleiche Problem hat jeder, der in einen Speicher investiert. Der schmeißt dann weniger Müll auf die Halde und darf als "Belohnung", dass er weniger wegkippt mehr "Müllgebühren" bezahlen. Auf der einen Seite werden Speicher subventioniert, um den Eigenverbrauch zu erhöen, auf der anderen wird man dafür dann wieder abgezockt.


    Man kann auch mit Vollgas den Berg rauf bremsen. Was kann man denn daran gut finden?;(

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  • @Vorstandschaft bhkw-forum

    Die Petition liegt gerade bei knapp 99.000 und könnte zum Endspurt noch etwas Rückenwind aus dem Forum gebrauchen. Wie wäre es denn, wenn die Vorstandschaft hier Flagge zeigen würde? Ich denke, auch wenn KWK hier nicht extra erwähnt wird, trifft es zum einen doch viele hier über PV und ich denke, dass das in einem Aufwasch passiert, wenn was passiert.


    Imho ist es für alle hier sinnvoll, wenn der Politik klar wird, dass das Thema in nur 2 Monaten 100.000 Unterschriften mobilisiert. Die wollen ja noch für Stimmen werben.

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  • Die Belastung von selbst erzeugtem EE- und KWK-Strom mit einer Abgabe zur Förderung von EE-Strom ist das Ergebnis einer sich seit Jahren manifestierenden Energiewendeverhinderungspolitik, die die Energiewende in Bürgerhand systematisch ausbremsen soll. Um dies abzustellen, können wir Euch nur ermuntern, das Gespräch mit den lokalen Bundestagsabgeordneten aus Eurem Wahlkreis zu suchen und dort Eure Meinung zu vertreten. Die Abgeordnete sind es nur selten gewohnt, von gut informierten Bürgern aus Ihrem Wahlkreis belehrt und zur Verantwortung für ihr Abstimmungsverhalten gezogen zu werden. Aus diesen Gründen hat ein solches freundliches Gespräch z.B. im Rahmen von Bürgersprechstunden erhebliches Gewicht. Postings auf Webseiten und Petitionen bewegen - das zeigt die Erfahrung – leider hingegen überhaupt nichts. Das BHKW-Forum, der Bund der Energieverbraucher, der Solarenergie-Förderverein und weitere haben beispielsweise erst im Mai eine von über 120.000 Bürgern gezeichnete Online-Petition gegen die EEG-Abgabe auf Eigenstrom aus Ü20-PV-Anlagen an das zuständige Bundeswirtschaftsministerium überreicht. Die lapidare Antwort vom namenlosen "Bürgerdialog" war, dass die derzeitigen Regelungen im Hinblick auf Ü20-Anlagen politisch so gewollt sind. Wenn man schon eine Petition macht, dann nur auf der Seite des Bundestages. Mit diesen Petitionen müssen sich die Parlamentarier zumindest beschäftigen. Petitionen auf Clicktivism-Webseiten bewirken nichts.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo, und guten Morgen,

    ich meine das geht uns alle an ?

    Die BNA plant eine neue Missetat für da EEG nach der Förderung

    Danach soll der gesamte eigenerzeugte Strom eingespeist werden.

    Es soll kein Eigenverbrauch mehr möglich sein.

    Es gib eine Pedition die das torpetdieren soll,


    Unter dem Motto " Keine Enteignung von selbsterzeugten Strom "

    Ich bitte um Unterstützung

    Gruß

    Hartmut

  • Ja bitte mehr Hintergrundinfos, und vielleicht auch Links u. a. zu der Petition...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Moin Gemeinde,


    der Hintergrund für den Beitrag von Hartmut49 besteht wohl in den Modellen, die vor einigen Monaten von der BNA für den Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen vorgestellt wurden. Es gibt dazu eine Präsentation der BNA, aus der ich persönlich nicht auf Anhieb schlau geworden bin (Anlage). Für einfache Menschen wie mich verständlicher erklärt wird der Sachverhalt z.B. hier.


    Soweit ich weiß, gibt es bislang noch keine Entscheidung, welches (bzw. ob überhaupt eines) der vorgestellten Modelle für ausgeförderte PV-Anlagen angewendet werden soll. Nachdem aber die Zeit drängt (wenn mich nicht alles täuscht, fallen die ersten PV-Anlagen zum Ende dieses Jahres aus der EEG-Förderung. Einige Netzbetreiber haben anscheinend schon Schreiben verschickt, laut denen mit Ende der Förderung auch die Betriebserlaubnis für PV-Anlagen erlöschen soll), muss sich der Gesetzgeber jetzt sehr zügig etwas einfallen lassen.


    Unter den vorgestellten drei Modellen (weitere kenne ich nicht) ist im Sinne der Energiewende nur das Modell 1 nachhaltig brauchbar, weil es als einziges einen abgabenfreien Direktverbrauch des selbst erzeugten Stroms ermöglicht. Das Problem ist jedoch, dass dieses Modell zwingend einen Smart Meter erfordert, und die sind bislang nicht flächendeckend verfügbar. Außerdem hängt die Verwirklichung des Modells davon ab, dass die Betreiber sog. "Direktvermarktungs"-Partner finden. Auch die gibt es bislang kaum, insbesondere nicht für kleine PV-Anlagen.


    Das Modell 2 hat demgegenüber den Vorteil, dass es keine technischen oder organisatorischen Änderungen erfordert und bei den jetzt aus der Förderung fallenden PV-Anlagen mit einem Federstrich sofort umgesetzt werden könnte. Der Nachteil ist, dass dieses Modell auf Volleinspeisung setzt, d.h. die Betreiber müssen wirtschaftlich ihren gesamten Strombedarf aus dem Netz decken und – wie jeder andere Verbraucher – einschl. aller Steuern und Abgaben bezahlen. Zu beachten ist hierbei, dass alle bis Ende 2028 aus der Förderung fallenden PV-Anlagen bereits jetzt nach genau diesem Modell betrieben werden. Der wirtschaftliche Eigenverbrauch von PV-Strom wurde erst ab 2009 eingeführt.


    Angesichts des Zeitdrucks erscheint es mir deshalb nicht unvernünftig, den Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen erst einmal auf Basis des sofort umsetzbaren Modells 2 gesetzlich zu garantieren. Für deren Betreiber würde sich dann – mit Ausnahme der Vergütungshöhe – zunächst nichts ändern. Zu fordern wäre lediglich, dass die Betreiber das Recht erhalten, jederzeit in für sie lukrativere Modelle (z.B. Modell 1) zu wechseln, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen.


    Brisanz erhält die Geschichte dadurch, dass die BNA offenbar erwägt, das EEG völlig umzukrempeln und diese Modelle zukünftig auch für alle Neuanlagen anzuwenden (siehe Präsentation). Dies muss jedenfalls so lange verhindert werden, bis die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Eigenverbrauchs-Modelle überhaupt gegeben sind. Außerdem ist das skizzierte Modell 1 vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss und es gibt bessere Modelle, welche die Anforderungen der BNA ebenfalls erfüllen. Eine gesetzliche Regelung für Neuanlagen dürfte also lediglich Randbedingungen festschreiben und müsste offen sein für jedes Modell, welches diese Bedingungen erfüllt. Alle Betreiber müssten dabei das Recht erhalten, jederzeit in ein für sie passendes Modell zu wechseln.

    |__|:-)


    Gruß, Sailor

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Einige Netzbetreiber haben anscheinend schon Schreiben verschickt, laut denen mit Ende der Förderung auch die Betriebserlaubnis für PV-Anlagen erlöschen soll), muss sich der Gesetzgeber jetzt sehr zügig etwas einfallen lassen.

    Ich dachte das wäre bereits beschlossen das die Anlagen am Netz bleiben dürfen.


    Am einfachsten wäre es doch den Zähler auf Überschusseinspeisung umzuklemmen, den Überschuss lediglich mit dem Börsenpreis zu vergüten und den EV durch Batterienachrüstung zu erhöhen. Weshalb muss bei Variante 1 die Viertelstundenmessung gemacht werden? Bei direktverbrauch ohne Lieferung an dritte genügt doch aktuell auch ein normaler 2 Richtungszähler.? Bei kleinen Anlagen macht der Kostenaufwand für die Messung das ganze doch uninteressant.


    Ich seh mir gerade das Video an, ist der Privilegierte Eigenverbrauch wirklich so definiert wie im Video beschreiben? Ich habe es anderst verstanden nämlich wie die bisherige Überschusseinspeisung, nur eben mit teuererem Zähler. Bin bei Aussagen der Macher des Viedos aus Erfahrung eher skeptisch...

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

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    Einige Netzbetreiber haben anscheinend schon Schreiben verschickt, laut denen mit Ende der Förderung auch die Betriebserlaubnis für PV-Anlagen erlöschen soll), muss sich der Gesetzgeber jetzt sehr zügig etwas einfallen lassen.

    Ich dachte das wäre bereits beschlossen das die Anlagen am Netz bleiben dürfen.

    Das ist kompliziert: https://www.energieverbraucher…t__491/NewsDetail__18347/


    Hinsichtlich des BNetzA-Papiers: Das ist ein Vorschlag von vielen. Diese für Prosumer schlechte Perspektive überall zu verbreiten und damit bekannt sowie salonfähig zu machen, ist der Sache nicht dienlich.


    Die Verhinderung der Energiewende in Bürgerhand ist ein Prozess, der seit dem Jahr 2012 aktiv vom Gesetzgeber und Behörden wie der Bundesnetzagentur verfolgt wird. Angefangen hat dieser Prozess mit einer drastischen Vergütungskürzung für Solarstrom um gut 55 Prozent zwischen den Jahren 2010 und 2012. Dieser erste Schritt vernichtete damals schätzungsweise rund 80.000 Arbeitsplätze in der zu diesem Zeitpunkt weltweit führenden deutschen Solarindustrie, die heute in Trümmern liegt.


    Der zweite Sargnagel war im Jahr 2014 die Einführung der EEG-Umlage auf private Eigenstromnutzungen. Wie zuvor auch die plötzliche und drastische Vergütungskürzung wurde diese abstruse Maßnahme („Sonnensteuer“) vom Bund der Energieverbraucher sowie auch allen Solarverbänden und Verbraucherschutzorganisationen auf das Schärfte kritisiert. Der geballte Protest hatte nur eine kleine Auswirkung: Lediglich eine Bagatellgrenze für den Eigenverbrauch aus Anlagen bis 10 kWp durch die Person des Betreibers wurde als Ausnahme in das Gesetz aufgenommen. Aus diesem Grund werden heute nur noch kleine Anlagen mit 10 kWp auf Dächern installiert, auf denen eigentlich Anlagen mit 20 oder 30 kWp installiert werden könnten - und sollten. Versorgen PV-Anlagenbetreiber andere Personen, wie Angehörige in einer Einliegerwohnung oder Mieter, mit erneuerbarem Strom aus ihrer PV-Anlage, so wird dieser Strom mit der vollen EEG-Umlage belastet. Daher mit eben der Umlage, die eigentlich auf Kohle- und Atomstrom erhoben die PV-Anlagen finanzieren sollte. Ein aberwitziger Zustand, der über 6 Jahre von CDU/CSU, FDP und SPD nicht abgestellt wurde. Und das obwohl die Erneuerbaren-Richtline der EU Deutschland inzwischen verpflichtet, Anlagen bis 30 kWp von derartigen Belastungen pauschal auszunehmen. Deutschland ist in der EU jedoch vom Vorreiter im Jahre 2000 mit dem damals revolutionären Erneuerbare-Energien-Gesetz in den letzten 10 Jahren zum Bremser im Auftrag der Atom- und Kohlelobby verkommen und trägt Europaweit die rote Laterne, wenn es um die Energiewende geht.


    Zu diesen Bremsmaßnahmen zählt auch das sogenannte „Mieterstromgesetz“ von 2017, das in Wahrheit mit 0,3 bis 1,5 Cent/kWh Förderung die unsinnige Belastung mit der EEG-Umlage in Höhe von über 6 Cent/kWh nichtmal im Ansatz ausgleicht und ein perfektes Bürokratiemonster ist, weshalb bisher nur gut 1 Prozent des mit dem Gesetz vorgesehenen Mieterstromvolumens erreicht wurde. Dieser Missstand ist seit zwei Jahren bekannt und da in dieser Zeit keine Korrektur des Gesetzes erfolgt ist, muss der Verdacht naheliegen, dass dieser Flopp gewollt ist, um sich in Sonntagsreden mit einer Unterstützung der Energiewende rühmen zu können, während in Wirklichkeit die Interessen der großen Vier sowie der Fossilwirtschaft geschützt werden.


    Als vierten Sargnagel der Bürgerenergiewende kann man die allgemeine Überbürokratisierung der dezentralen Stromerzeugung in Bürgerhand betrachten. Dazu zählt auch das überkomplizierte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, bei dem sich alle Anlagenbetreiber – ob sie nun ein Atomkraftwerk oder eine PV-Anlage auf dem Gartenschuppen betreiben – in einem hochkomplexen Verfahren anmelden müssen. Selbst dann, wenn bereits eine Anmeldung bei dem zuvor bestehenden „PV-Anlagenregister“ erfolgte. Versäumen Anlagenbetreiber die Meldung, drohen rückwirkende Streichungen der Einspeisevergütung und Bußgelder.


    Aber es kommt noch schlimmer: Nach dem Niedergang der Solarindustrie mit über 80.000 verlorenen Arbeitsplätzen knickte im letzten Jahr der Windkraftzubau auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1998 – also aus der Zeit vor dem EEG und dem was wir als "Energiewende" verstehen – ein, was nach aktuellen Schätzungen rund 100.000 Beschäftigten in dieser Branche den Job kosten könnte, während sich die Politik ausschließlich um die 20.000 Arbeitsplätze in der Kohleindustrie sorgt und sich mit Milliardenförderungen für eine sanfte Landung des überkommenen fossilen Geschäftsmodells überbietet.


    Warum sich die öffentliche Aufmerksamkeit angesichts der dramatischen Entwicklung in den Bereichen Mieterstrom, EEG-Umlage auf Eigenstrom und dezentrale Bürgerenergieprojekte, Bürokratiebelastung sowie einem möglichen Verlust der kompletten Einspeisevergütung in wenigen Monaten nun wiederum auf ein bald ein Jahr altes und nahezu unbedeutendes Strategiepapier aus der Bundesnetzagentur konzentriert, über das im Social-Media-Bereich von fast schon den Verschwörungstheorien nahen YouTube-Kanälen berichtet wird, die von Stromspeicherherstellern finanziert werden und zuvor PR für höchst umstrittene und fragwürde Unternehmen wie „Care Energy“ betrieben haben, erschließt sich angesichts der realen und existenzbedrohenden Probleme, mit denen die Bürgerenergiewende zu kämpfen hat, absolut nicht. Hier beschleicht einen fast der Eindruck, dass dieses Strohfeuer von den realen Problemen ablenken soll.


    Zum Hintergrund: Das Modell 1 aus dem von genannten Papier entspricht der heutigen Situation unter Berücksichtigung des bereits angelaufenen Smart-Meter-Rollouts sowie bestehender Direktvermarktungsmodelle, die von Anbietern wie buzzn und demnächst auch der EWS praktiziert werden. Dieses Modell stellt Anlagenbetreiber nicht schlechter und ist erst recht keine Bedrohung für die „Bürgerenergiewende“. Die Modelle 2 und 3 sind optional und nachteilig für Prosumer, kommen jedoch ohne ein Smart-Meter („intelligentes Messsystem“) aus. Der Nachteil beschränkt sich bei kleinen Anlagen in einer schnellen Excel-Simulation in etwa auf den 1,5-fachen Preis eines Smart-Meter (iMSys). Aber nochmal: Dabei handelt es sich um die Idee von drei Beamten der Bundesnetzagentur und nicht um einen Gesetzentwurf – nichtmal einen Vorstoß des der Behörde übergeordneten Ministeriums.


    Ein weiteres großes Problem ist, dass nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung PV-Anlagen ohne teure Direktvermarktung nicht mehr in das Netz einspeisen dürfen - nichmal ohne Vergütung. Dies behindert massiv die Weiternutzung dieser auf Wohngebäuden installierten Anlagen zur vorrangigen Eigenversorgung. Es braucht entsprechend der bestehenden Gesetze zum Weiterbetrieb eine Direktvermarktung für diese Kleinanlagen mit einem Messsystem oder einer Lastgangmessung (Modell 1 aus dem BNetzA-Papier). Sodann ist mit einer Vergütung um 5 Cent/kWh zu rechnen - bei Kosten für Messung und Direktvermarktung im Bereich von 100 bis 170 Euro pro Jahr. Das ist nicht nur für Anlagen- und Hausbesitzer unwirtschaftlich, sondern auch für die Direktvermarkter, weshalb es mit einer Ausnahme keine Direktvermarktungsangebote für diese Kleinstanlagen gibt. Hier droht zum Jahreswechsel 2020/2021 über Zehntausend noch gut funktionierende PV-Anlagen unnötig eine Abschaltung und Verschrottung.


    Die Energiewende in Bürgerhand hat mit der EEG-Umlage auf Eigenstrom sowie nicht nutzbarem Mieterstrom, Bürokratiemonstern wie dem Marktstammdatenregister, dem „Mieterstromverhinderungsgesetz“ sowie auch dem Kampf mit dem Finanzamt in jedem Einzelfall selbst für kleinste PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern aber auch der drohenden Zwangsabschaltung bzw. Verschrottung 20 Jahre alter aber noch gut funktionierende PV-Anlagen mit realen und existenzbedrohenden Gefahren zu kämpfen. Bitte geht nicht der Stromspeicherlobby und deren PR-Kanälen auf den Leim, sondern setzt Euch für eine sofortige Beseitigung der bestehenden Bedrohungen und Hemmnisse ein. Dazu kann ich nur ermuntern, das Gespräch mit den lokalen Bundestagsabgeordneten im eigenen Wahlkreis zu suchen und dort seine Meinung zu vertreten. Posts auf Webseiten und Petitionen bewegen, wie oben ausgeführt, nichts. Abgeordnete sind es hingegen nur selten gewohnt, von gut informierten Bürgern aus Ihrem Wahlkreis belehrt und zur Verantwortung für ihr Abstimmungsverhalten gezogen zu werden. Aus diesen Gründen hat ein solches freundliches Gespräch z.B. im Rahmen von Bürgersprechstunden erhebliches Gewicht.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Verschwörungstheorien nahen YouTube-Kanälen berichtet wird, die von Stromspeicherherstellern finanziert werden und zuvor PR für höchst umstrittene und fragwürde Unternehmen wie „Care Energy“ betrieben haben

    Trifft den Nagel auf den Kopf, super umschrieben!


    Sodann ist mit einer Vergütung um 5 Cent/kWh zu rechnen - bei Kosten für Messung und Direktvermarktung im Bereich von 100 bis 170 Euro pro Jahr. Das ist nicht nur für Anlagen- und Hausbesitzer unwirtschaftlich, sondern auch für die Direktvermarkter, weshalb es mit einer Ausnahme keine Direktvermarktungsangebote für diese Kleinstanlagen gibt. Hier droht zum Jahreswechsel 2020/2012 über Zehntausend noch gut funktionierende PV-Anlagen unnötig eine Abschaltung und Verschrottung.

    Schön sind die Zählerkosten zwar nicht, aber ich behaupte das die mehrzahl der Altanlagen über 3000 kW p.a. Einspeisen, selbst nach Eigenverbrauch. Damit wären immerhin die Zählerkosten gedeckt. Variante 1 würde also Anlagen ab einer Größe von 4 kW selbst ohne EV zumindest nicht unwirtschaftlich machen. Allerdings ist dann die Frage von was man Rücklagen z. B. für einen WR tausch bilden soll?

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

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