Eine doppelte Zählerkaskade für drei Erzeugungsanlagen

  • alikante für eine gewillkürte Zuordnung ohne Kaskade. Einfach alle Erzeuger und den Verbrauchszähler auf die Sammelschiene ohne Kaskade.




    Nachtrag: Hier einmal gezeichnet. Angelehnt an Clearingstelle Az. 2011/2/2 letzte Zeichnung im technischen Anhang.

  • Wer entscheidet bei dieser Variante wie hoch der Anteil der einzelnen Erzeuger an Z-Bezug ist ??

    m.M. ist das so nicht mit den Vorgaben zur Zeitgleichheit bei Eigenverbrauch zu vereinen. Auch RLM benötigt die Kaskade für den "physikalischen" Vorrang sonst wird das murx.


    mfg

  • Nein, Viertelstundenwerte sind "Zeitgleichheit" im Sinne des Gesetzes. Der gesamte Stromhandel arbeitet im Viertelstundenraster und so werden auch die Bilanzkreise geführt.


    Welcher Strom vorrangig selbst verbraucht wird, bestimmt der Betreiber. Er kann auch sagen: Strom aus dem BHKW soweit der reicht, dann den Strom aus der PV1 und PV2 ist Volleinspeisung. Natürlich wählt der Betreiber die Anlage mit der geringsten Einspeisevergütung als höchste Eigenverbrauchspriorität und dann absteigend.


    Ein Beispiel mit Eigenverbrauch aus drei Anlagen wobei BHKW geringe Vergütung, PV1 mittlere Vergütung und PV2 hohe Vergütung:


    BHKW macht 5 kW

    PV1 macht 5 kW

    PV2 macht 5 kW

    Verbrauch ist 15 kW

    -> 0 kW Einspeisung, 0 kW Bezug


    BHKW macht 10 kW

    PV1 macht 5 kW

    PV2 macht 5 kW

    Verbrauch ist 15 kW

    -> 5 kW Einspeisung aus PV2, 0 kW Bezug


    BHKW macht 12 kW

    PV1 macht 5 kW

    PV2 macht 5 kW

    Verbrauch ist 15 kW

    ->5 kW Einspeisung aus PV2, 2 kW Einspeisung aus PV1, 0 kW Bezug


    BHKW macht 0 kW

    PV1 macht 5 kW

    PV2 macht 5 kW

    Verbrauch ist 15 kW

    -> 0 kW Einspeisung , 5 kW Bezug

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Mir gehts um die EEG Abgabe, die Strommenge die verbraucht wird ist bei obiger Lösung nicht auf die Erzeugungsanlage (<10KW ) zuordenbar.


    BHKW macht 10 kW

    PV1 macht 5 kW

    PV2 macht 5 kW

    Verbrauch ist 15 kW

    -> 5 kW Einspeisung aus PV2, 0 kW Bezug

    -> oder 3KW Einspeisung aus PV2, 2KW aus PV1, 1KW aus BHKW.......oder oder oder

  • Auch für den Eigenverbrauch kann gewillkürt werden, aus welcher Anlage der Eigenverbrauch vorrangig erfolgte. Dies bezieht sich dann auch auf die Mengen des aus diesen Anlagen eigenverbrauchten Stroms im Hinblick auf die EEG-Umlage. Die Zeitgleichheit ist durch die Viertelstundenmessung gewährleistet.


    Zitat von § 62b Abs. 5 EEG

    Im Rahmen der §§ 61 bis 61l sowie im Rahmen des § 64 Absatz 5a darf bei der Berechnung der selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strommengen unabhängig davon, ob hierfür nach den Bestimmungen dieses Teils die volle, eine anteilige oder keine EEG-Umlage zu zahlen ist, Strom höchstens bis zu der Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (Zeitgleichheit), berücksichtigt werden. Eine mess- und eichrechtskonforme Messung der Ist-Erzeugung und des Ist-Verbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall, ist zur Erfüllung der Anforderung nach Satz 1 nur erforderlich, wenn nicht schon anderweitig sichergestellt ist, dass Strom höchstens bis zur Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall, als selbst erzeugt und selbst verbraucht in Ansatz gebracht wird. Sofern in den Fällen von Absatz 2 Nummer 2 auch mittels einer Schätzung sichergestellt werden kann, dass nur Strom bis zur Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall, als selbst erzeugt und selbst verbraucht in Ansatz gebracht wird, sind die Absätze 3 und 4 entsprechend anzuwenden.


    Das Problem von Hartmut wird im Hinblick auf die EEG-Umlage viel mehr sein, dass er auch noch Mieter versorgt und daher die Zeitgleichheit für diese Unterzähler nicht gewährleisten kann. Aber auch dafür gibt es eine Lösung.




    Bitteschön, hier mit Abgrenzung von Eigenverbrauch und Drittstrombelieferung.

  • bevor ich das durchspiele nochmal ne Frage ob ich die Anlagenkonfiguration richtig verstanden habe :


    - PV1 Volleinspeisung ?

    - PV2 größer 10KWp Überschusseinspeisung ?

    - BHKW Leistung ??

    - Batterie lädt von welchen Anlagen ?

    - Betreiber wird selbst beliefert ?

    - Batterie liefert an Betreiber und Mieter ?


    mfg

  • Moin Neuendorfer

    Moin alikante


    Neuendorfer, das mit dem Mieter, das hast Du missverstanden.

    Mieterstrom habe ich auf einem andern Standort in der Vorbereitung, und noch einem anderen Ort seit 2018 realisiert.

    Diese Anlage, wo drum es hier geht ist meine Wohnadresse.

    Da s ander ist richtig ich habe auf diesen Standort, noch eine Vollenspeisung Bj. 2010 29,9 kwp

    Die wird aber, nicht über MK6 gemessen !

    Eine 22,8 kwp Überschusseinspeisung 2012 Marktintigration EEGAbgaben frei!! und noch eine Anlage 29,8kwp Bj 2016. mit ca 2,4 ct EEG Abgabe

    Und im Jahre 2016 hatte ich schon Stress mit Westnetz, mit der MK6 Messung und meinem damaligen Akku konnte ich die 10 % Eigenverbrauch, aus der 2012 er Anlage nicht generiern!

    Ich habe eine ander Elektriker, beauftrag, der meinte das mit 2 zusätzlichen Zählern, hin zu bekommen. Westnetz aber wollet mir keine 2 weieren Zähler genehmigen.

    Wie ich im Nachhinein hörte ,

    hatte Westnetz nicht die nötige Sofware um die enrspechende Abrechnung zu liefern.
    Ende 2019 bekam ich dann eine neue Batterie ( BYD)

    Es scheint nun, so daß ich 2020, das erste Mal die 10 % generieren kann

    Diese Batterie hat überigends, in der Mk6 Messung eine eigenen 2 Richtungzähler

    Das ist auch sinnvoll da ich für die Speicherverlust ja keine EEG Abgabe, und auch nicht keine Steuern zahlen muss.

    Doch wie ich das iim Moment sehe, müsste das ja auch ein Lastgangzähler sein ?

    Wie will man sonst wissen , aus welcher Anlage der eingspeicherte Strom, kommt?

    Es ist doch eine verdammt komplizierte Geschichte`?

    Euch beiden erst einmal meinen Dank, für Euere Hilfe !

    Ich warte erst mal ab, was mir die Frau N.... zurück schreibt?

    Dann versuche ich es noch mal bei Discoverie.

    Oder vielleicht medet sich Commetering, doch, noch ?


    Gruß,

    Hartmut

  • Dann könnte es so aussehen. Wobei, wie auch bei den letzten Zeichnungen, der "Virtuelle Zählpunkt" wirklich rein virtuell eine z.B. für den Bezugsstrom zu verwendende Zählernummer ist und kein echter "Zähler" im Schrank!


    Wobei sichergestellt sein muss, dass die Batterie nie mehr ausspeist, als gerade an Verbrauch geschieht!

  • Moin,


    ich denke so wie Neuendorfer das gezeichnet hat sollte es gehen.


    auf den EV der MIM PV wird keine EEG Umlage erhoben weil vor 2014, die 40% auf die Zweite PV zahlst Du schon , das BHKW ist unter der magischen 10KW Grenze.

    Die Sache mit dem gewillkürten Vorrang per Willenserklärung hab ich nun auch verstanden |:-( . Für den Speicher braucht es m.M. nur einen 2-Richtungszähler wenn die Speicher Verluste von der Umlage freigestellt werden sollen.

    Soweit Du ein Einzelunternehmer bist, also personengleichheit zwischen Firma und Privat besteht solltest Du die 10.000kWh vom BHKW + EV aus MIM + Speicherverluste ohne Umlage bekommen.


    mfg

  • Danke Markus,,ich kann mir vorstellen,

    daß das Auseinanderechnen der EEG Abgaben aus den Anlagen etwas kompliziert wird ?

    Von welcher Anlage, ist wie viel in die Batterie geflossen ? mit wie viel Verlusten ?

    ich kann es ja halbwegs mit dem SMA Daten Manager nach vollziehen! Der Messstellen betreiber hat da aber keinen -

    Zugriff drauf.

    Apropo Westnetz,

    Heute kam eine verwirrend Mail von da, wegen meiner erneuten Anfrage

    Meine kompetent Frau N.. .. ist anscheinend im Urlaub.

    Der Quatsch, kam von Ihrer Stellvertreterin.

    Anscheined gehe ich d en Herrschaften von der Messabteilung, zu sehr auf den" Keks"

    Ich habe Ihr geantwortet, daß dann doch anscheinend nur ein externer Messstellenbetreiber helfen kann ?

    Das Problem ist dann aber für Westnetz, nicht gelöst,

    Aus meinen Erfahrungen, mit meinem Mietertstromprojekt ( Externer Messtellenbetreiber)weiß ich, das bei Westnetz nur ein Mann ist, der auf die Messung Zugriff hat, und sie evtl? sogar versteht ?

    Deshalb habe ich immer allerhand Probleme, daß die ,die Abrechnung, auf die Reihe bekommen

    Ich habe heute das 3. Mal bei Commetring, angefragt.

    Morgen frage ich noch mal vorsorg lich, bei Discoverie an.

    Gruß

    Hartmut